Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Freitag, 07. September 2007
Fall – Madeleine; Die Mutter glaubt selbst, bald Beschuldigte zu sein
Von ra_feltus, 13:15

Ein Sprecher der Familie, David Hughes, sagte, Kate McCann erwarte jetzt, dass sie zur Verdächtigen erklärt werde. Sie sollte am Freitagmittag zu einer weiteren Befragung bei der Polizei in Portimao erscheinen. Auf die Frage, wann McCann zur Verdächtigen erklärt werde, sagte Hughes: „Sie haben ihr gestern Abend gesagt, dass das heute geschehen wird. Das ist sicher.“ Ihr Anwalt Carlos Pinto de Abreu hatte am Morgen noch betont, seine Mandantin sei „weiterhin eine Zeugin“.

Hughes erklärte, die Polizei habe 22 Fragen, die sie Kate McCann stellen wolle. Das erfordere, dass sie zur Verdächtigen erklärt werde. Nach portugiesischem Recht genießt ein Verdächtiger besonderen Schutz, die Polizei ihrerseits hat in den Vernehmungen aber auch mehr Spielraum. Die Einstufung von Kate McCann als „Arguido“ (Verdächtiger) bedeutet nicht, dass sie festgenommen wird oder unter Anklage steht. Nach portugiesischem Recht darf sie als offiziell Verdächtige die Aussage verweigern und kann Ansprüche auf Vertretung durch ihre Anwälte gelten machen.

Quelle: welt-online

Verwirrende und unendliche Geschichte eines Ermittlungsverfahren. Skeptisch macht an diesem Fall vieles, so zum Beispiel auch, wie der Vater aus Interview stürmte, als er gefragt wurde, ob er der letzte gewesen sei, der Madeleine lebend gesehen habe

Oder aber die Ankündigung der spanischen Polizei, bald darlegen zu können, was passiert sei. Alle Welt glaubte an einen Unfall und nun doch die Eltern als Verdächtige?

Die Eltern scheinen also nicht nur begnadete Schauspieler zu sein, sondern auch noch clever, so viel Geld wie sie bisher verdient haben. Vielleicht hätte man mal nicht so raffgierig sein sollen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Donnerstag, 06. September 2007
Sex und Geld für Juranoten und Doktortitel, Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Von ra_feltus, 20:14

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen einen Juraprofessor wegen Bestechlichkeit in 78 Fällen erhoben. Der 52-Jährige sei am Donnerstagmorgen in Hamburg verhaftet worden, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel in Hannover.

Der ehemalige Hochschullehrer der Leibniz Universität Hannover soll Juristen aus ganz Deutschland, die nicht über die erforderlichen Examensnoten verfügten, zum Doktortitel verholfen haben. Darüber hinaus habe er Klausuren und Hausarbeiten von zwei mitangeklagten Studentinnen gegen Sex besser benotet. Angeklagt sind auch zwei Geschäftsführer einer Beratungsfirma aus Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen, die Promotionen an ihre Kunden vermittelt haben. Ihnen wird Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen.

Die Vorwürfe sind massiv: Insgesamt 185 Seiten umfasst die Anklage, die bereits Mitte Juli vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim erhoben wurde. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde die Öffentlichkeit erst jetzt informiert. Die Wissenschaftsberatungsfirma soll dem Professor insgesamt etwa 184.000 Euro dafür bezahlt haben, dass dieser die Dissertationen ihrer Kunden begutachtete. Möglich wurde dies, indem er sich Ausnahmegenehmigungen der Juristischen Fakultät beschaffte.

Der Hochschullehrer erhielt laut Anklage ein Erfolgshonorar von 4.100 Euro für jeden Kandidaten, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion und die zweite Rate bei Erfolg gezahlt wurde. „Viele Kunden waren Anwälte, die sich offenbar aus Eitelkeit oder zur Karrierebeförderung mit einem Doktortitel schmücken wollten“, sagte Lendeckel.

Die Universität war durch Beschwerden von Studentinnen, die sich nicht von ihm prüfen lassen wollten, auf das seltsame Treiben des Doktorvaters aufmerksam geworden. Die jungen Frauen hatten sich an das Justizprüfungsamt des Landes gewandt. Sie wollten nicht in den Verdacht geraten, gute Noten mit sexuellen Diensten bezahlt zu haben.

Weitere Hinweise gab ein Doktorand, dessen Promotion schleppend voranging. Dieser legte nach Angaben der Hochschule im Dekanat ein Beweismittel vor – einen dubiosen Promotions-Vertrag mit geschwärzten Namen. Im November 2004 stellte die Hochschule dann Strafanzeige gegen den Juraprofessor.

Quelle: welt-online 

Na da bleibt zu hoffen, dass auch wenn er Juraprofessor ist, er einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt hat und sich nicht selbst verteidigt. Sind gute Examensnoten nun doch kein Aushängeschild mehr?

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Bestrafung von Terrorcamp-Besuchen / Willkommen im Gesinnungsstrafrecht
Von ra_feltus, 19:42

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), dringt angesichts der Festnahme von drei Terrorverdächtigen in Deutschland auf die rasche Schaffung eines Straftatbestands für terroristische Vorbereitungshandlungen. «Die dramatischen Ereignisse der letzten Stunden zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht», sagte Bosbach der «Netzeitung». «Das betrifft insbesondere die Ber

Bosbach erinnerte daran, dass das Thema schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD eine Rolle gespielt habe. «Wir waren uns damals einig, dass besonders gefährliche Handlungen, die bis jetzt straflos sind, zukünftig strafrechtlich geahndet werden sollten», sagte er. Doch seitdem seien fast zwei Jahre vergangen, ohne dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt habe. Bosbach: «Die Bundesjustizministerin muss sich jetzt erklären, ob sie das vereinbarte Ziel weiter verfolgt.»

Quelle: beck.de

Es verwundert nicht, wenn man schaut woher dieser Vorschlag kommt, aber erschreckend ist es trotzdem immer wieder, wie die Angst vorm Terror nun ausgenutzt wird, den Rechtsstaat gänzlich wie einen  Schweizerkäse auszuhöhlen. Das sollte so nicht einfach hingenommen werden!

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Generalverdacht gegen Anwälte und die Missachtung der besonderen Vertrauensstellung des Rechtsanwalts
Von ra_feltus, 19:32

Der heutige Besuch in einer JVA war sehr nervig. Zunächst hat es etwas ne ¼ Stunde gedauert, bis ich überhaupt rein kam, dann sollte ich mich zwecks Durchsuchung quasi fast ausziehen und der Rest dauerte auch ewig. All das habe ich ja mehr oder minder ruhig hingenommen, bis auf dass ich mich der Durchsuchung wiedersetzt habe. 

Skandalös ist jedoch, dass – wie mir der Mandant erzählte – ein Schreiben welches ich ihm in den Knast geschickt hatte – mit mehr als deutlicher Kennzeichnung als Verteidigerpost – geöffnet bei ihm auf der Zelle landete. Die Begründung lautete wohl, dass ich noch nicht als Verteidiger in den Computer eingetragen gewesen sei und man deshalb die Post kontrollieren hätte müssen. In dem Schreiben hatte ich meine Verteidigerstellung auch nicht nachgewiesen, weshalb auch, der Mandant weiß doch dass ich ihn vertrete. Warum also öffnen und nicht zurückschicken. Egal was, aber in der neuen JVA scheint auch nicht bekannt zu sein, dass Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVollzO Nr. I 2 besagt, dass Post die als Verteidigerpost gekennzeichnet ist, zurück zu schicken ist, wenn das Verteidigungsverhältnis nicht nachgewiesen sei. Ein Öffnen kann nur mit Erlaubnis des Inhaftierten erfolgen, diese war aber vorliegend nicht erteilt.

Nun ja, es werden dann morgen wohl noch einige Anrufe zu tätigen sein und ggf. wird die ein oder andere Dienstaufsichtsbeschwerde bei mir übers Fax laufen.

Wie soll man eigentlich noch sichergehen können, dass Verteidigerpost tatsächlich auch als Verteidigerpost behandelt wird?

Nun ja, wie es scheint, scheinen Anwälte unter Generalverdacht zu stehen. Wenn dem so ist, dann können wir, § 1 BRAO abschaffen, dann möchte ich aber auch lügen dürfen, als Verteidiger.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 05. September 2007
Der Gerichtssaal als Kundgebungsstätte rechter Ideologien
Von ra_feltus, 18:02

Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich seit dem 05.09.2007 vor dem Cottbuser Amtsgericht wegen des Hitlergrußes verantworten. Der 71-Jährige gab zum Prozessauftakt zu, bei seinem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Cottbus im November 2006 den verbotenen Gruß gezeigt zu haben. Dafür hatte er einen Strafbefehl in Höhe von 3.600 Euro erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Mahler gab dann vor Gericht eine mehr als zweistündige Darstellung seiner Weltanschauung und seiner Interpretation für die Gründe des Antisemitismus. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 14.09.2007.

Quelle: beck.de

Man könnte beinahe vermuten, dass die Verhandlung vertragt wurde, um in der Zwischenzeit ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit einzuholen, dass läge jedenfalls bei diesem Sachstand nahe.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


BFH: Diebstahl des Autos ist keine Betriebsausgabe
Von ra_feltus, 17:58

Der Diebstahl eines betrieblichen Pkw, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung vom Parkplatz entwendet wurde, führt nicht zu Betriebsausgaben. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18.04.2007 in Weiterentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung enhtschieden (Az.: XI R 60/04).

Ein Arzt hatte den zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als Betriebsausgabe.

Der BFH bezog sich auf seine Rechtsprechung zu Unfällen mit betrieblichen Fahrzeugen. Werde eine Privatfahrt unternommen, seien die Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürften den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liege auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gründen ein Umweg genommen werde. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten laut BFH dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Sei das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, dürfe der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur Übernachtung während einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach Rückkehr aus dem Betrieb.

Quelle: beck.de

Wenn nun jedoch just in diesem Moment ein Patient auf dem Weihnachtsmarkt behandlungsbedürftig gewesen und hätte, dieser seinen Arzt angerufen, dann...... Es kommt doch immer wieder darauf an, dass der Sachverhalt richtig wieder gegeben wird.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Das glaubt auch der Arzt nicht.
Von ra_feltus, 17:49

Glauben die Halbgötter in Weiß an einen Gott? Diese Frage stellten sich Farr Curlin und seine Kollegen von der University of Chicago. Die Wissenschaftler befragten dazu mehr als 1100 Mediziner verschiedener Fachrichtungen.

Das Ergebnis: Obwohl 61 Prozent aller Ärzte Katholiken oder Protestanten waren, waren es unter den Psychiatern nur 37 Prozent. Allerdings gab es unter ihnen auffällig viele jüdischen Glaubens, nämlich 27 Prozent. Unter den Angehörigen der übrigen Fachbereiche waren nur 13 Prozent Juden. „Möglicherweise hängt dies mit der antireligiösen Haltung der frühen Analytiker wie Sigmund Freud zusammen“, mutmaßt Studienleiter Farr Curlin. Für gläubige Menschen mit psychischen Problemen könnte es schwierig sein, zu einem atheistischen Psychiater das nötige Vertrauensverhältnis aufzubauen, warnt der Forscher.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung: Ärzte, die besonders eifrige Kirchgänger sind, überweisen ihre Patienten seltener an einen Psychiater, sondern empfehlen lieber einen kirchlichen Seelsorger.

Quelle: focus-online

Sein oder nicht sein ist eben doch keine Frage des Glaubens. Vielleicht glauben sie noch nicht mal, was sie selbst sagen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Nach Soloflug verschollen; intensive Suche nach Steve Fossett in Nevada
Von ra_feltus, 09:23

Los Angeles (AFP) — Im US-Bundesstaat Nevada suchen Rettungskräfte intensiv nach dem als vermisst gemeldeten Abenteurer Steve Fossett. An der Suche nach Fossetts Maschine seien 13 Flugzeuge beteiligt, sagte die Sprecherin der zivilen Luftfahrtorganisation Civil Air Patrol, Cynthia Ryan. Die US-Luftfahrtbehörde teilte mit, sie habe einen Hilferuf von Fossetts Familie erhalten, nachdem der 63-Jährige nicht von einem privaten Flug zurückgekehrt sei.

Der Abenteurer war am Montag gegen 09.00 Uhr morgens (18.00 MESZ) alleine in einer einmotorigen Maschine auf einem privaten Flugplatz in Yerington im Bundesstaat Nevada gestartet. Er habe vor seinem Start keine Flugroute angegeben. Laut Ryan hätte Fossett von seinem "kleinen Ausflug" normalerweise nach etwa drei Stunden zurückkehren sollen. Das Flugzeug habe "mehr als genug" Treibstoff an Bord gehabt.

Fossett ist bekannt für waghalsige Unternehmungen. Er stellte bereits mehr als hundert Weltrekorde auf, zuletzt im vergangenen Jahr, als er allein und ohne Zwischenstopp in einem Flugzeug gut 42.000 Kilometer um die Welt flog. Außerdem schwamm Fossett durch den Ärmelkanal, durchquerte mit dem Hundeschlitten Alaska, bestieg Achttausender und umrundete mit dem Segelschiff sowie einem Heißluftballon den Globus. Der in Kalifornien geborene Multimillionär kam durch Börsengeschäfte zu seinem Reichtum.

Quelle: afp

Hat er es möglicherweise jetzt einfach übertrieben und sein Glück überstrapaziert? Fatal, dass er keinerlei Flugroute angegeben hat, so wird die Suche nicht gerade leichter.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Heimlich im Zug geraucht?
Von ra_feltus, 09:06

GÖTTINGEN (jk) - Auf dem Oberdeck eines zweigeschossigen Waggons eines Autoreisezuges ist Dienstagnacht (04.09.07) gegen 02.30 Uhr aus bislang noch ungeklärter Ursache ein VW Sharan in Brand geraten (siehe auch Pressemitteilung des Bundespolizeiamtes Hannover Nr. 116 vom heutigen Tage). Die Flammen griffen anschließend auf einen direkt davor-/bzw. dahinter stehenden Land Rover und einen VW Multivan über. Alle Autos brannten vollständig aus.

Quelle: Pressemeldung Polizei Göttingen 

Und dabei ist rauchen in Zügen der Deutschen Bahn seit 1. Sept. verboten...

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dienstag, 04. September 2007
9 jährige Intelligenz Bestie? Mit 18 dann runter von der Uni?
Von ra_feltus, 20:10

Ein neunjähriger Junge hat in Hongkong ein Mathematikstudium aufgenommen - und sich tödlich gelangweilt. Außerdem hat er sich über seine Kommilitonen beklagt.

Der neunjährige Junge March Boedihardjo hat am Dienstag in Hongkong ein Mathematikstudium aufgenommen - und sich tödlich gelangweilt. Die Kurse seien "sehr einfach", beklagte sich das Wunderkind chinesisch-indonesischer Herkunft an seinem ersten Tag an der Universität.

"Ich habe das schon vor ein oder zwei Jahren gelernt“, sagte Hongkongs jüngster Student den wartenden Reportern. Auch seine Kommilitonen haben bei March keinen guten Eindruck hinterlassen: "Sie geben keine Antworten. Sie hören nur zu und interagieren nicht miteinander."

Die Hochschule hatte den jungen Studenten im vergangenen Monat zugelassen und entwickelte einen speziellen Fünf-Jahreskurs, der ihn zum Master-Abschluss führen soll. Für die Aufnahme hatte der Junge Tests bestehen müssen, die eigentlich für 18-Jährige vorgesehen sind.

Quelle: sz-online  

9 jährige Intelligenz Bestie? Die Horrorvision schein Wirklichkeit zu werden.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Schäuble hätte jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt
Von ra_feltus, 19:49

Online-Durchsuchungen: Experten bezweifeln Realisierbarkeit

Experten zweifeln an der Realisierbarkeit staatlicher Online-Durchsuchungen und an der Nutzbarkeit der ausgespähten Daten als Beweise in einem Gerichtsverfahren. Dies berichtet die Zeit in ihrer Online-Ausgabe vom 04.09.2007 und beruft sich dabei insbesondere auf den Informatiker Markus Hansen, der beim schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) tätig ist.

Die Experten nennen als ersten schwachen Punkt, dass das Programm, das das Bundesinnenministerium für die Online-Durchsuchungen einsetzen wolle, bei der Installation auf die Hilfe der Benutzer der zu durchsuchenden Rechner angewiesen sei. Dies könne beispielsweise durch einen entsprechend manipulierten Anhang an eine seriös klingende E-Mail geschehen. Am sichersten sei aber der Einbruch in die Wohnung, um das Programm selbst auf dem Computer zu installieren. Ein Hindernis könne hier aber das Passwort des Benutzers sein.

Weiter setze das Programm eine aktive Internetverbindung voraus, um die fremden Daten durchforsten zu können. Dies sei indes auch Terroristen bekannt, weswegen sie brisante Daten oftmals nicht auf Rechnern speicherten, die an das World Wide Web angeschlossen seien. Hansen bezweifelt zudem, dass die Spionage den Benutzern verheimlicht werden könne. Wenn Kriminelle das Programm aber aufspürten, könnten sie dies für ihre Zwecke nutzbar machen, zum Beispiel, indem sie die Ermittler gezielt mit Fehlinformationen versorgten.

Auch halten die Experten die Verwertbarkeit der ausspionierten Daten vor Gericht für zweifelhaft, weil die Software nur im Echtbetrieb des Systems zugreifen könne. Die Ermittler kontrollierten das System aber nicht allein. Die digitale Signatur, die das Innenministerium zum Beweis des Ursprungs und der Nichtveränderung der Daten einsetzen wolle, helfe auch nicht weiter, so Informatiker Hansen laut Zeit.

Quelle: beck.de

Hier zeigt sich mal wieder klassisch, wer der Fachmann und wer Populist ist.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Verkauf des Zahngolds von Toten nicht strafbar: Krematoriumsmitarbeiter freigesprochen
Von ra_feltus, 19:20

Drei Beschäftigte eines Krematoriums im fränkischen Hof haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei aus. Sie hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen verbrannten Leichen Zahngold entnommen und es für insgesamt rund 50.000 Euro verkauft. «Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist», sagte Amtsrichter Klaus Labandowsky am 03.09.2007 in der Urteilsbegründung. Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei. Die Stadt Hof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekannt geworden waren.

Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eine Gesetzeslücke hin. Die Verbrennung von Leichen sei ein «kühler und mechanischer Massenvorgang». Anschließend das Zahngold herauszunehmen habe «keinen beschimpfenden Unfugcharakter». Auch die Verwertung des Zahngoldes sei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch kein Diebstahl vor. Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer Grauzone, sagte Labandowsky.

Quelle: beck.de

Strafrechtlich die vollkommen richtige Entscheidung, spannend nur was sich erbrechtlich nunmehr für Fragen stellen werden, sofern sie nicht schon gestellt sind.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Montag, 03. September 2007
Schwein gehabt; Atombombe krachte zu Boden
Von ra_feltus, 19:50

Einer Pressemeldung zufolge ist es in Nordrhein-Westfalen beinahe zu einer Explosion einer Atombombe gekommen. Es bleibt nur, Glück gehabt.

Eine Sprecherin der britischen Streitkräfte in Mönchengladbach bestätigte am Montag den Vorfall vom 2. Mai 1984. Eine Bombe vom Typ WE 177 C, die die achtfache Sprengkraft der Atombombe von Hiroshima 1945 besitze, sei von ihrem Transportkarren gerutscht und aus 30 bis 40 Zentimeter Höhe auf den Betonboden aufgeschlagen. Dabei sei aber nur der Bombencontainer beschädigt worden, sagte sie. Nach Angaben des Magazins wurde dagegen auch der Atomsprengkopf selbst beschädigt.

Das Magazin stufte den Unfall als einen der schwersten mit Nuklearwaffen in den 80er-Jahren ein. Die Militärbasis sei damals wegen des Vorfalls vorübergehend geschlossen und ein Expertenteam eingeflogen worden. Radioaktivität wurde seinerzeit aber nicht freigesetzt. Sechs Mechaniker der Streitkräfte seien später auf Grundlage der eingeleiteten Untersuchung bestraft worden.

Die Vorschrift zum Sichern der Bombencontainer beim Transport auf den Trägerkarren sei jahrelang ignoriert worden, berichtet der „New Scientist“. Ein weiterer Unfall mit einer Atombombe ebenfalls vom Typ WE 177 hatte sich bereits zehn Jahre zuvor einige Kilometer entfernt im niederrheinischen Weeze-Laarbruch ereignet, als am 2. November 1974 ein Flugzeug mit der Bombe beladen werden sollte. Auch damals fiel die Bombe zu Boden.

Quelle: focus

Im Übrigen zeigt dieser Fall aber auch mal wieder, was alles passiert und wie viel die Allgemeinheit mitbekommt.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Partielle redrograde Amnesie bei Dieter Bohlen
Von ra_feltus, 17:01

Nach Angaben des Handelsblattes hatte Bohlen heute seinen Aufritt  vor Gericht und seine Rolle schön "auswendig" gelernt. Dies macht zumindest den Anschein, wenn man die Geschichte von seiner partiellen Amnesie und den vielen Briefumschlägen voll Geld liest (fast wie bei Geh aufs Ganz). Der „ich hab vergessen“-Modus zieht eben immer ganz gut.

Nach dem Überfall auf Dieter Bohlen und seine Freundin Carina will der Musikproduzent den Räubern nicht verzeihen. „Eine Entschuldigung würde ich nie annehmen“, sagte der 53-Jährige am Montag im Zeugenstand vor Gericht in Recklinghausen. Bohlen beharrte auf seiner Aussage, die Beute betrage rund 60 000 Euro. Er habe den beiden Räubern zwei Kuverts aus seinem Tresor gegeben, aber das darin befindliche Bargeld nicht nachgezählt. Bohlen nimmt an, dass jeder Umschlag 30 000 Euro enthielt. Die Angeklagten hatten dagegen ausgesagt, sie hätten insgesamt 30 000 Euro erbeutet. Die beiden jungen Männer hatten Bohlen im Dezember in seiner Villa in Tötensen bei Hamburg überfallen.

Die beiden arbeitslosen Recklinghäuser hatten die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden. Die maskierten Täter hatten den Gärtner mit einer Schreckschusspistole und einem Küchenmesser aufgelauert und sich so Zutritt zum Anwesen Bohlens verschafft. Die damals 17 und 18 Jahre alten Männer fesselten den Gärtner, die Haushälterin sowie Bohlen und seine Freundin und zwangen den Musikproduzenten, ihnen Bargeld aus seinem Safe zu geben.

Direkt nach der Tat hatte Bohlen der Polizei gesagt, er habe zwei Geldbündel mit 20 000 und 10 000 Euro sowie rund 30 000 Euro den Männern übergeben. Diesen Widerspruch konnte Bohlen nicht aufklären, er berief sich auf Erinnerungslücken. Die Verteidiger versuchten, Bohlens Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Es entstehe der Verdacht falscher Angaben wegen der Hausratversicherung, so einer der Anwälte. Bohlen sagte, seit der Tat habe er in seinem Haus „permanent Angst“. Er lebe derzeit fast nur noch im Ausland, und sein Haus werde immer mehr zur Festung ausgebaut. Bohlens Freundin Carina stand weinend im Zeugenstand. Auch sie leide unter den Folgen des Überfalls. Die 23-Jährige sprach von Schlafstörungen und Angstzuständen. Die Anwälte der beiden 18 Jahre alten Angeklagten warfen Bohlen hingegen „Dramatisierung“ vor.

Quelle: handelsblatt

Der arme Mann, er kann einem wirklich leid tun. Wie gesagt ich schlage eine Spendengala für das arme Opfer vor. Vielleicht ist seine neue Freundin auch ne gut Schauspielerin und findet ihren Unterschlupf bei irgend einer Soap.....?? Wer weiß, wer weiß...

PR war es in jedem Fall.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Schäuble und seine verrückten Vorschläge
Von ra_feltus, 10:01

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Wochenende, nun solle die Grenze für Sportschützen wieder auf 18 Jahre gesenkt werden. Eine Überprüfung der Verschärfung habe ergeben, dass die Neuregelung keinen Sicherheitsgewinn gebracht habe. Es bleibe bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Sportschützen, die ebenfalls nach Erfurt eingeführt wurde. Bis zum 25. Lebensjahr soll es künftig auch eine psychologische Prüfung für Sportschützen geben.

(...)

Quelle: fr-online

Nun ja und die Überprüfung erfolgt dann durch eine online- Durchsuchung?

Es regen sich starke Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit  des guten Mannes. Auf der einen Seite kann ihm die Eingriffsmaßnahmen des Staates nicht weit genug gehen, auf der anderen Seite, sollen nun wieder mehr Waffen in den Umlauf? Weiß der Mann überhaupt was er tut? Ich befürchte ja nicht und das als Innenminister.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Samstag, 01. September 2007
Frauen am Steuer – oder der Mut zur Parklücke; Schöne Lehrbuchfilme.....
Von ra_feltus, 12:53

Frauen am Steuer – oder der Mut zur Parklücke

Frauen können bekanntlich besser Auto fahren. Doch keine Regel ohne Ausnahme, wie unsere Clips der Woche zeigen.

Quelle: 20min.ch

Schöne Lehrbuchfilme.....

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Wer keine Freunde hat, sollte sich keine Feinde schaffen; Westerwelle steht zu seinen Sachsen
Von ra_feltus, 12:45

FDP-Chef Guido Westerwelle bemüht sich um Schadensbegrenzung. Er verwies am Freitag darauf, dass Deuse in der Lokalpresse bereits seine Äußerungen in der Jungen Freiheit relativiert habe. "Der Bürgermeister hat, wie jeder nachlesen kann, gestern klargestellt, dass es nichts zu verharmlosen gibt", sagte Westerwelle der Neuen Osnabrücker Zeitung. Gleichzeitig verteidigte er die Haltung seiner Partei. Die FDP habe "stets klargemacht, wie sehr wir die Attacken von Mügeln und übrigens auch anderswo in Deutschland verabscheuen und wie wichtig es für alle Demokraten ist, unmissverständlich dagegen Stellung zu beziehen." Zu den Rücktrittsforderungen schwieg er ebenso wie zum Verhalten der Sachsen-FDP.

Quelle: taz-online

Nach Westerwelles eigener Definition ist dann folglich sein Parteikollege kein Demokrat. Die Wahrheit scheint eben doch immer wieder zwischen den Zeilen zu liegen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Kleinkind lebte tagelang bei toter Oma in der Wohnung, Todesursache jedoch unklar
Von ra_feltus, 12:38

Die von den Nachbarn herbeigerufene Polizei habe die Tür aufgebrochen, wie eine Polizeisprecherin am Samstag sagte. Der Vorfall habe sich bereits am Freitag vergangener Woche ereignet. Laut Obduktionsergebnis ist die etwa 43 Jahre alte Frau nicht durch Gewalteinwirkung gestorben.

Der Junge war von seiner Großmutter in Pflege genommen worden, während die Mutter ein paar Tage Urlaub machte. Die genaue Todesursache der Frau sei unklar. Als sie gefunden wurde, war sie mindestens drei Tage, jedoch weniger als eine Woche tot. Ein Suizid sei sehr unwahrscheinlich. „Es ist ein besonders tragischer Tod, der jedoch vonseiten der Polizei nicht weiter untersucht wird“, sagte die Sprecherin. Der kleine Junge war den Angaben zufolge stark ausgetrocknet, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.

Quelle: Focus-online

 Scheint unglaublich, denn wer Kinder hat, weiß wie die mit einem Jahr so sind.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Freitag, 31. August 2007
Weil sich Fluggäste auf arabisch unterhalten haben, wurde eine Maschine evakuiert
Von ra_feltus, 20:52

San Diego - Angst vor Terroristen führt in den USA zu absurden Situationen: Erst mit etwa 24-stündiger Verspätung konnte Flug 590 der American Airlines gestern von San Diego in Richtung Chicago abheben. Der Grund: Nachdem eine Gruppe von sechs irakischen Männern sich auf Arabisch unterhalten hatte, schlugen Mitreisende vor dem Abflug Alarm.

Quelle: spiegel-online

Man kann es nun auch wirklich übertreiben, wäre im übrigen auch ein spannender Regressprozess, denn höhere Gewalt scheidet wohl aus.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Wie Werbung auch funktionieren kann...
Von ra_feltus, 20:30

VG Stuttgart: VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für bwin werben

Der VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für den Anbieter von Sportwetten bwin werben. Das Verwaltungsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat dem Abänderungsantrag des Fußballvereins, der sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.07.2007 gewandt hatte, stattgegeben (Beschluss vom 30.08.2007, Az.: 4 K 4440/07). Nach der Mannheimer Entscheidung war der VfB verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem VfB mit Verfügung vom 10.08.2006 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben, jegliche Werbung für die Firma bwin e.K. beziehungsweise deren Sportwettenangebote zu unterlassen. Auf den dagegen vom VfB Stuttgart beim VG Stuttgart gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzte dieses die sofortige Vollziehung des verfügten Werbeverbots am 18.08.2006 aus, sodass der VfB weiter für bwin werben durfte. Hiergegen legte das Land Baden-Württemberg erfolgreich Beschwerde ein. Der VGH Mannheim entschied am 26.07.2007, dass der Fußballverein wieder verpflichtet sei, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen. Mit Beschluss vom 24.07.2007 hat die vierte Kammer des VG Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof Verfahren, die die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten betreffen, zur Klärung europarechtlicher Rechtsfragen vorgelegt. Dies nahm der VfB Stuttgart zum Anlass, am 08.08.2007 bei dem Stuttgarter VG einen Abänderungsantrag zu stellen. Die Umstände seit der Entscheidung des VGH hätten sich dadurch verändert. Die vierte Kammer teilt diese Auffassung und hat mit Beschluss vom 30.08.2007 die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeändert und wiederum die sofortige Vollziehung ausgesetzt.

Quelle: beck.de

Das ist natürlich auch ne Art Werbung zu machen und das zu vermutlich werbespezifisch günstigen Preisen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Pat und Patachon, Schäuble und Bosbach zeigen gekonnt ihre Unfähigkeit (mal wieder)
Von ra_feltus, 20:09

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Fresse halten, ein viel zitierter und ach so richtiger Satz. Offensichtlich berücksichtigen das aber nicht alle, obgleich Schäuble – zwar nur auf den ersten Blick – auf einem guten Wege schien, wie sich hier zeigte;

"Ich kann nicht akzeptieren, (...) wenn man daraus Vorwürfe ableitet. Das kann man qualifizieren, wie man will. Ich habe dafür keinen Ausdruck."

Dieser Zustand könnte ruhig für immer wären, dann würde uns so manches erspart bleiben.

Das hätte auch mal Bosbach beherzigen sollen, wobei seine unqualifizierten Äußerungen auch nichts mehr neues, sondern einfach nur noch peinlich sind.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach verteidigte die Pläne. "Eine Online-Durchsuchung kann man nicht mit Hammer, Zange und Schweißbrenner machen",

Quelle: heute.de

Und deswegen sollte doch die Parole heißen; Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Welch selten dämliche Frage
Von ra_feltus, 13:50

Ein ganz normaler Tag. Ich möchte einen Mandanten im Gefängnis besuchen und zu diesem Zwecke begebe ich mich zur JVA. Dort angekommen gehe ich zur Pforte, zeige meinen Anwaltsausweis vor und warte darauf, dass der Beamte die Gegensprechanlage an macht, damit ich ihm mitteilen kann zu wem ich möchte.

Der Beamte, der mich durch die Panzerscheibe von oben bis unten musterte und sich wohl gefragt haben muss, wer stört jetzt meinen Schlaf, schaute sich meinen Ausweis an und stellte mir dann, nachdem die Gegensprechanlage angeschaltet war eine Frage, die mir zunächst die Sprache verschlug, er fragte mich nämlich, „was wollen sie hier?“ Und nicht dass hier Missverständnisse aufkommen, er fragte nicht etwa zu wem ich wolle, nein, er fragte tatsächlich, was ich dort wolle?

Ich dachte mir nur, na ja bestimmt nicht die schöne Aussicht genießen und ein Haftantrittsgesuch habe ich auch nicht dabei.

Vielleicht hat er aber einfach auch nur die Frage der Gefangenen gestellt, die sich wohl nicht zum ersten Mal gefragt haben dürften, was sollen sie hier.

Als ich meine Sprache wieder gefunden hatte, konnte ich mein Begehr kund tun und bin dann auch reingelassen worden, aber kurios war es dennoch.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Donnerstag, 30. August 2007
Die verschwundene einbetonierte Leiche, war zu schwer
Von ra_feltus, 22:56

Die verschwundene einbetonierte Leiche, war zu schwer und ist nun in Blumentöpfen und anderen Gefäßen aufgetaucht.

Stuttgart - Seit mehr als einer Woche wurde der 19-Jährige aus dem Rems-Murr-Kreis vermisst. Vor vier Tagen hatte die Polizei dann die erste Spur von ihm: Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart riefen wegen Verwesungsgeruchs in der Nachbarwohnung die Polizei.

Binnen kurzer Zeit stand fest: Die Täter hatten ihr Opfer zerstückelt und die Leichenteile in die Wohnung gebracht. Dort betonierten sie die sterblichen Überreste des 19-Jährigen in Gefäße und eine Mülltonne ein. Die Polizei fand große Betonbrocken und Spuren, wonach die Täter die Mülltonne wegbringen wollten - sie ihnen aber zu schwer wurde, weshalb sie das Opfer auf andere Weise entsorgten.

(...)

Die genauen Hintergründe sind noch unklar - klar ist allerdings, dass der 19-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen auf einem Feldweg erschlagen und dann in eine Lagerhalle nach Stuttgart transportiert wurde. Dort wurde die Leiche zerteilt, erst später in der Wohnung wurden die Teile einbetoniert.

Die Tat schockiert selbst die Polizei: Die Ausführung sei so brutal, dass die Ermittler "stellenweise fassungslos" seien, sagte ein Sprecher. Die Ermittler halten grundsätzlich eine Beziehungstat für möglich, konnten dem Sprecher zufolge die Hintergründe aber noch nicht klären. Eifersucht oder andere typische Motive scheinen nach den bisherigen Erkenntnissen auszuscheiden: "Eine rationale Erklärung gibt es nicht", sagte der Polizeisprecher.

Man gehe davon aus, dass der gesamte Tatablauf mehrere Tage in Anspruch nahm. Vermutet wird, dass die Mülltonne mit den einbetonierten Leichenteilen letztlich zu schwer war und die zerstückelte Leiche deshalb anderweitig weggeschafft wurde.

Quelle: spiegel-online


[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Echter Sprengstoff hergestellt,13-Jähriger baut Bombe
Von ra_feltus, 15:01

Ein 13-Jähriger aus Rotthalmünster bei Passau hat zu Hause einen gefährlichen Sprengstoff selbst hergestellt. Die frei verkäuflichen Zutaten besorgte er sich nach Polizeiangaben in der Apotheke. Bei der Durchsuchung seines Zimmers fanden die Beamten unter anderem 300 Gramm fertigen Sprengstoff. Wegen der hohen Explosionsgefahr entscheiden sich Experten vom Landeskriminalamt die Substanz außerhalb des Gebäudes auseinanderzunehmen. Zehn umliegende Häuser wurden vorsorglich geräumt. Die Anleitung zur Herstellung des Sprengstoffs habe sich der Junge vermutlich aus dem Internet heruntergeladen, hieß es.

Quelle: n-tv.de

 Früh übt sich, wer ein Meister werden will, hat sich der Junge wohl gedacht und einfach mal losgelegt. Dabei wird doch immer gewarnt, „Kinder das sollt ihr nicht nachmachen....“

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dieter Bohlen muß am Montag vor Gericht
Von ra_feltus, 12:52

Hamburg - Erfreut ist Dieter Bohlen, 53, nicht ob der Tatsache, dass auch er vors Gericht zitiert wird. Am kommenden Montag, dem zweiten und letzten angesetzten Verhandlungstag, soll der Musikproduzent als Zeuge im Prozess gegen Tom F., 18, und Osman Z., 19, aussagen. "Ich hätte es gut gefunden, wenn man uns jetzt in Ruhe gelassen hätte", sagte Bohlen der "Bild"-Zeitung. "Ich muss um 5 Uhr morgens aufstehen, um um 9 Uhr in Recklinghausen zu sein.(...)

"Wenn eine Entschuldigung mit einer Lüge anfängt, kann ich denen nicht verzeihen", sagte Bohlen der "Bild". Dabei bezieht er sich auf die Angaben der beiden Männer über die Höhe des erbeuteten Geldes. Während Tom F. und Osman Z. behaupten, es habe sich um knappe 30.000 Euro gehandelt, gab Bohlen an, die Summe habe 60.000 Euro betragen.

"Die beiden lügen", sagt Bohlen dazu. "Reue und Entschuldigung von denen nehme ich nicht an." Er trage sich nun mit dem Gedanken, aus Tötensen wegzuziehen: "Die beiden Räuber haben mein altes Idyll zerstört, nichts ist wie früher. Das Leben in Tötensen macht so keinen Spaß mehr."

Quelle: spiegel-online

Vielleicht liegt es aber auch an der falschen Frau, dass er gerade einen Fluchtreflex entwickelt? Wie auch immer, der arme Mann kann einem wirklich sehr leid tun. Aber eigentlich sollte seine Sorge nicht der frühe Termin sein, sondern das der Staatsanwalt sein Märchen glaubt, da er sonst selbst zum Fall für diesen wird (siehe unten) und dann relativ große Probleme bekäme.
Aber vielleicht lässt sich möglicherweise ja auch noch ein Fernsehformat einrichten, nach dem Motto „Deutschland sucht 30.000 €“, oder "eine Spendengala für Dieter Bohlen".

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Madeleines Vater stürmt aus Interview, als er gefragt wurde, ob er der letzte gewesen sei, der Madeleine lebend gesehen habe
Von ra_feltus, 12:32

Im Verlauf eines Interviews mit dem TV-Sender Telecinco fragte der Moderator Jordi Gonzalez nach dem Blut, das im Ferienzimmer der McCanns in Praia da Luz gefunden wurde. Gerry McCann erklärt dem Moderator, dass diese Information Teil der Ermittlungen sei und dass er darauf keine Antwort geben könne. Als nächstes fragte der Journalist, wie die Eltern auf den Blutfund im Zimmer reagiert hätten. Er erhielt die gleiche Antwort: Für diese Information solle er doch am besten bei der Polizei nachfragen. Als der Moderator wissen wollte, ob die Eltern die letzten Menschen gewesen seien, die das Kind noch am Leben gesehen hätten, erhob sich Gerry McCann von seinem Platz und entfernte sein Mikrophon. Während er an den Kabeln herumfuchtelte, erwiderte er: «Alle Ihre Fragen sind über die laufenden Ermittlungen und wir können dazu keinen Kommentar abgeben». Seine Frau schaute ihn verblüfft an. Kate McCann blieb sitzen und schaute auf den leeren Stuhl, während sie sich für ihren Mann entschuldigte: «Er ist nervös, geben Sie ihm eine Minute, er braucht ein bisschen frische Luft.»

Gerry McCann kam nach ein paar Minuten wieder zurück und entschuldigte sich für den Vorfall. Es ist das erste Mal, dass sich die McCanns einen solchen öffentlichen Ausraster leisten.

Quelle: 20min.ch

Ganz großes Theater der beiden, hoffentlich lohnt es sich aber auch und die Einnahmen stimmen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 29. August 2007
BGH: Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben
Von ra_feltus, 18:10

Das Landgericht hat die Angeklagten L. und W. vom Vorwurf des Mordes, begangen an dem Ehemann der W., und den Mitangeklagten R. vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den Angeklagten L. und W. vorgeworfen, den Ehemann der W. am 16. April 2005 zunächst mit dem in alkoholischen Getränken aufgelösten Beruhigungsmittel Diazepam sediert und dann durch Gewalteinwirkung auf den Hals getötet zu haben. Sodann sollen sie die Leiche zerstückelt, die Einzelteile in Plastiksäcke verpackt und mit Hilfe von weiteren Personen im Bereich der Schleuse Offenbach im Main versenkt haben. Hintergrund für die Tat sollen geschäftliche Interessen sowie die Liebesbeziehung zwischen den Angeklagten L. und W. gewesen sein. Der Angeklagte R. soll dem L. bei den nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ein falsches Alibi gegeben haben.

Das Landgericht hat die Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Nach seiner Ansicht gab es zwar Indizien für die Täterschaft der Angeklagten L. und W. Es habe sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit klären lassen, "wer das Opfer wo, wann genau und warum" getötet habe. In Betracht sei auch gekommen, dass L. oder W. allein oder aber auch bisher nicht bekannte Dritte das Opfer getötet hätten. Das Opfer – ein Geschäftsmann – habe sich durch Verschuldung und betrügerische Geschäftsmethoden im In- und Ausland Feinde gemacht. Gegen die Freisprüche hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt und die Verletzung materiellen Rechts gerügt.

Der Bundesgerichtshof hat die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft beanstandet. Das Landgericht habe einzelne Indizien zumindest teilweise aufgrund lediglich denktheoretischer Hypothesen für entkräftet gehalten und ihnen möglicherweise nicht das ihnen zukommende Gewicht beigemessen, vor allem aber keine hinreichende Gesamtwürdigung aller festgestellten belastenden Indizien vorgenommen. Es habe überdies nicht alle denkbaren Möglichkeiten der Beteiligung (Beihilfe und Anstiftung) der Angeklagten L. und W. berücksichtigt. Der Senat hat deshalb das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Pressemeldung  zu Urteil vom 29. August 2007 – 2 StR 284/07

Kann auch mal umgekehrt laufen, jetzt läuft das Spiel also von neuem, von vorne los. 

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mutter entflammte »China Airlines«
Von ra_feltus, 17:54

Eine doch etwas irritierende Headline, beim ersten Lesen fragt man sich häää......

Nach der Explosion einer taiwanesischen Boeing 737-809 hat die US-Luftverkehrsbehörde FAA eilige Inspektionen bei sechs Serien des entsprechenden Boeing-Typs angeordnet. Man gibt den von der Weisung unmittelbar betroffenen US-Gesellschaften 24 Tage Zeit, um der Aufforderung zu entsprechen.

Betroffen sind in den USA mehr als 780 Boeing der Typen 737-600 bis 737-900. Im Ausland, so Experten des Herstellers, seien weitere 1500 Flugzeuge dieser Typen registriert. Es ist allgemein üblich, dass auch Luftfahrtgesellschaften anderer Staaten den Aufforderungen der FAA folgen. Besonderes Augenmerk sollte bei den Überprüfungen auf eine winzige Mutter gelegt werden. Bei dem Unglück am 20. August auf dem Okinawa-Naha Airport war eine Maschine der »China Airlines« in Flammen aufgegangen und total zerstört worden. Den Ermittlungen zufolge hatte sich eine Mutter gelöst und ein Leck in einen Treibstofftank geschlagen.

Alle 157 Passagiere und die acht Besatzungsmitglieder von Flug 120 hatten sich rechtzeitig über Notrutschen in Sicherheit bringen können, nachdem die Maschine ihre Parkposition erreicht hatte. Es gab nur wenige leichte Verletzungen. Nach Angaben der taiwanesischen Fluggesellschaft »China Airlines« brach das Feuer in einem Triebwerk der linken Tragfläche aus.

Quelle: nd-online 

....und wenn man den Artikel gelesen hat, dann kommt das Ach-So-Erlebnis.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Eine Piper ist eben doch kein Segelflugzeug, trotzdem Glück gehabt
Von ra_feltus, 11:43


Die Maschine völlig kaputt, aber die Insassen unverletzt: Glimpflich ging gestern um 9.30 Uhr die unfreiwillige Landung einer kleinen Privatmaschine vom Typ Piper "Archer II" bei Krummesse ab. Der 46-jährige Pilot und seine ebenso alte Begleiterin konnten die zerbeulte Maschine ebenso gesund verlassen wie zwei Fluggäste. Die 46- und 47-jährigen Geschäftsleute waren wegen eines wichtigen beruflichen Termins mit dem kleinen Flugzeug aus Saarbrücken gekommen. Das Treffen fand trotz des Crashs wie geplant statt, danach hatten die Männer noch einen Termin bei der Kripo. Knattern, Knistern und dann ein Aufschlag - mit allerlei Krach, aber ohne Motorenlärm ging das Flugzeug auf einem abgeernteten Acker zwischen Krummesse und Klempau zu Boden. Zuvor war es über eine häufig befahrene Landstraße hinweggezogen. Katja Griebau (35), die gerade beim Walken vorbei kam, hat die Notlandung - oder den Absturz, so genau lässt sich das nicht definieren - als Augenzeugin miterlebt. Und sie ist sich sicher: "Einen Motor habe ich nicht gehört."

Das Unglück geschah mitten in der Idylle am ländlichen Lübecker Stadtrand, nur wenige Kilometer vor dem Zielflughafen Blankensee. Als die kleine Maschine zehn Meter von Katja Griebau entfernt und vier Meter über ihr war, registrierte sie zum ersten Mal, dass da etwas Ungewöhnliches vorging. Das Flugzeug brach durch die Bäume, pflügte dann noch durch ein Gebüsch und kam schließlich auf dem Acker zum Stehen.

Ein Motorengeräusch hat auch Thomas Bobrink (51) aus Klempau nicht gehört, der den Absturz von zu Hause aus beobachtete. "Der Pilot hat die Maschine angelupft, dann ist er durch den Knick, den er mit der rechten Tragfläche berührt hat. Danach hat das Flugzeug die Nase schräg in den Sand gesteckt", beschreibt er das dramatische Geschehen.

Was zu dem Unfall geführt hat, soll ein Sachverständiger der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung klären, der von der Staatsanwaltschaft angefordert wurde. Nach Angaben der Polizei kommen derzeit sowohl technisches Versagen als auch ein Pilotenfehler in Frage. Die Piper wurde beschlagnahmt und gestern am Unfallort zunächst von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klempau, dann von Polizisten bewacht. Heute morgen soll die völlig verbeulte Piper zerlegt und abtransportiert werden. Sie dürfte nur noch Schrottwert haben.

Die Kripo hat noch gestern die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren gegen den Piloten wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung des Luftverkehrs eingeleitet. Ein übliches Verfahren in solchen Fällen. Vielleicht ist der 46-Jährige aber auch der Held des Tages. Ein Kenner der Fliegerei aus Saarbrücken lobt den Mann: "Das war keiner von gestern, der da geflogen ist. Er hat die Maschine nicht aufgestellt und eine gute Wiese ausgesucht." Tatsächlich hat sich die Piper bei ihrer Notlandung nicht überschlagen, sondern ist auf ihren Rädern stehen geblieben. Sie fing auch kein Feuer, wie zunächst befürchtet worden war. So konnten die Feuerwehrleute und Rettungskräfte bald wieder abziehen.

Quelle: in-online

Da die Maschine lang nicht die Gleitzahlen eines Seglers erreicht, konnte man wohl kaum mehr erwarten. Scheint eine umsichtige Reaktion des Piloten gewesen zu sein.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Einbetonierte Leiche verschwunden
Von ra_feltus, 11:37

Die Stuttgarter Polizei sucht nach einer mutmaßlich einbetonierten Leiche. Wie ein Sprecher berichtete, wurde die Polizei von Anwohnern eines Hauses alarmiert, weil sie aus einer Wohnung starken Verwesungsgeruch wahrgenommen hatten. Kriminalbeamte fanden die im Untergeschoss gelegene Wohnung verlassen und stark verwahrlost vor. Neben Blutspuren fanden die Ermittler zahlreiche Teile eines zerstörten Zementblocks sowie eine aufgeschnittene grüne Mülltonne. Ursprünglich war die Leiche offenbar in diese Tonne einzementiert worden. Dann wurde sie jedoch offensichtlich auf einem anderen Weg aus der Wohnung geschafft. Die Wohnungsmieterin hatte laut eigenen Angaben ihre Wohnung Freunden zur Verfügung gestellt. Sie sei zeitweise abwesend gewesen, teilte die Polizei mit. Ein 18 Jahre alter Mann wurde festgenommen und verhört. Die Polizei sucht in der Umgebung der Wohnung unter anderem mit Leichenspürhunden nach dem mutmaßlichen Opfer. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt.

Quelle: sz-online

Vielleicht ist sie einfach in die nächste Kneipe, ein Bier trinken......

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


« Vorhergende Seite | Nächste Seite »

Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« April, 2024 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite