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Netter Trick; Polizei macht Beschuldigten zum Zeugen, weil Täterschaft bestritten würde
Im Prinzip ein ganz normaler Fall. Mandant ruft mich an, weil er die Polizei im Haus hatte. Ihm wurde vorgeworfen Verkehrsunfallflucht begangen zu haben und aufgrund dessen wurden verschiedene Maßnahmen getroffenen. Ob eine Belehrung statt gefunden hat und wie belehrt wurde, kann ich derzeit nicht genau sagen, es war jedoch aufgrund des gesamten Auftretens davon auszugehen, dass mein Mandant als Beschuldigter angesehen wird. Nun denn dachte ich mir, gleich mal bei der Polizei anzurufen und nach dem Aktenzeichen fragen, um mich zu dem Verfahren legitimieren zu können. Beim ersten Anruf bekomme ich die Information, dass es weder zu Name noch Kennzeichen ein Aktenzeichen gibt. Am darauf folgenden Tage bekomme ich aber von meinem Mandanten einen Anruf, dieser teilt mir mit, dass er in dieser Sache einen Zeugenfragebogen von der Polizei bekommen habe. Meine Verwunderung war sehr groß und ich konnte dies auch erst glauben, als ich das Schreiben in den Händen hielt. Nun denn dachte ich abermals, fragste eben mal nach, wie denn nun der tatsächlich Verfahrensstand sei. Gesagt getan und sogar gleich den zuständigen Beamten dran gehabt. Nun bekam ich dann aber eine Auskunft, die ich wirklich sehr bestechend fand und die mich sprachlos machte, der Beamte teilte mir nämlich mit, dass, da mein Mandant ja wohl abgestritten habe das besagte Auto zu dem besagten Zeitpunkt gefahren zu haben, man ihn nicht als Beschuldigten führen könne und er daher nur als Zeuge zu vernehmen sei. Netter Trick, so kann man sich auch prima Zeugen beschaffen. Selbstverständlich hat mein Mandant kein Aussage, auch nicht als vermeintlicher Zeuge getan. Mittlerweile wird er übrigens wieder als Beschuldigter geführt. Es bleibt also spannend, sowohl in tatsächlicher aber auch rechtlicher Hinsicht.
Aber die Begründung, da die Täterschaft abgestritten wird könne kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, habe ich so noch nicht gehört und das fand ich ein bestechendes Argument
... dieses Beschuldigter-Zeuge-wechsel-Dich-Spielchen ist nach meinem Dafürhalten doch schon eine so alte Praxis, dass diese bei einigen StA'en schon wieder in Vergessenheit geraten ist :-)
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