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Wie Werbung auch funktionieren kann...
Von ra_feltus, 31.08.2007, 20:30

VG Stuttgart: VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für bwin werben

Der VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für den Anbieter von Sportwetten bwin werben. Das Verwaltungsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat dem Abänderungsantrag des Fußballvereins, der sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.07.2007 gewandt hatte, stattgegeben (Beschluss vom 30.08.2007, Az.: 4 K 4440/07). Nach der Mannheimer Entscheidung war der VfB verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem VfB mit Verfügung vom 10.08.2006 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben, jegliche Werbung für die Firma bwin e.K. beziehungsweise deren Sportwettenangebote zu unterlassen. Auf den dagegen vom VfB Stuttgart beim VG Stuttgart gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzte dieses die sofortige Vollziehung des verfügten Werbeverbots am 18.08.2006 aus, sodass der VfB weiter für bwin werben durfte. Hiergegen legte das Land Baden-Württemberg erfolgreich Beschwerde ein. Der VGH Mannheim entschied am 26.07.2007, dass der Fußballverein wieder verpflichtet sei, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen. Mit Beschluss vom 24.07.2007 hat die vierte Kammer des VG Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof Verfahren, die die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten betreffen, zur Klärung europarechtlicher Rechtsfragen vorgelegt. Dies nahm der VfB Stuttgart zum Anlass, am 08.08.2007 bei dem Stuttgarter VG einen Abänderungsantrag zu stellen. Die Umstände seit der Entscheidung des VGH hätten sich dadurch verändert. Die vierte Kammer teilt diese Auffassung und hat mit Beschluss vom 30.08.2007 die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeändert und wiederum die sofortige Vollziehung ausgesetzt.

Quelle: beck.de

Das ist natürlich auch ne Art Werbung zu machen und das zu vermutlich werbespezifisch günstigen Preisen.

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