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Verkauf des Zahngolds von Toten nicht strafbar: Krematoriumsmitarbeiter freigesprochen
Von ra_feltus, 04.09.2007, 19:20

Drei Beschäftigte eines Krematoriums im fränkischen Hof haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei aus. Sie hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen verbrannten Leichen Zahngold entnommen und es für insgesamt rund 50.000 Euro verkauft. «Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist», sagte Amtsrichter Klaus Labandowsky am 03.09.2007 in der Urteilsbegründung. Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei. Die Stadt Hof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekannt geworden waren.

Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eine Gesetzeslücke hin. Die Verbrennung von Leichen sei ein «kühler und mechanischer Massenvorgang». Anschließend das Zahngold herauszunehmen habe «keinen beschimpfenden Unfugcharakter». Auch die Verwertung des Zahngoldes sei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch kein Diebstahl vor. Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer Grauzone, sagte Labandowsky.

Quelle: beck.de

Strafrechtlich die vollkommen richtige Entscheidung, spannend nur was sich erbrechtlich nunmehr für Fragen stellen werden, sofern sie nicht schon gestellt sind.

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