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Herr JUNG es ist gut, treten sie ab!
Von ra_feltus, 18.09.2007, 09:08

In seiner Einschätzung liegt Verteidigungsminister wohl vollkommen daneben. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist mehr als deutlich und in keiner Hinsicht mit dem zu vereinbaren, was Jung meint machen zu können. Ein sonst wie gearteter übergesetzlicher Notstand muss sich immer auch an der Verfassung messen lassen. Wenn aber die Verfassung dies nicht hergibt, dann kann ein solcher auch nicht als Rechtfertigung herhalten. Nun eine Kriegsfall / Verteidigungsfall - Art. 115a GG - anzunehmen, um doch seinen Willen zu bekommen, ist mehr als harter Tobak und zeigt überdeutlich wie der Politiker tickt.

Ich finde so ein Politiker ist in keiner Weise mehr tragbar. Er ist schlicht wahnsinnig geworden und damit überhaupt nicht mehr Herr seiner Sinne und so jemand soll die Entscheidungsbefugnis über die Streitkräfte haben? Ich sage NEIN dazu, auch weil ich später mir nicht vorhalten will nichts dagegen gesagt zu haben.

Jung selbst wies die Kritik an seinem Vorstoß zurück. „Die Kritik ist völlig unberechtigt“, sagte er in Potsdam. „Ich argumentiere auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung am Montagabend in Potsdam. Nach Einschätzung seines Ministeriums dürften Bundeswehrpiloten einen Abschussbefehl trotz unklarer Rechtslage nicht verweigern. Ein Sprecher sagte, es seien Situationen denkbar, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichten und erforderten.

Quelle: focus

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