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Dienstag, 23. Mai 2006
Einsichtsfähige Staatsanwaltschaft......
Von ra_feltus, 08:58

Mein Mandant war im Januar angeklagt, gemeinsam mit einem zweiten eine Schlägerei angefangen und ganz böse Verletzungen bei Dritten dadurch produziert zu haben.

Bereits beim Studium der Akten, wurden die widersprüchlichen Angaben der beteiligten Zeugen mehr als deutlich.

Es kam dann die Hauptverhandlung, in der etwa 10 Zeugen gehört wurden. Sämtliche Opfer – mit Ausnahme von einem – sagten aus, dass sie meinen Mandanten zu keinem Zeitpunkt gesehen hätten, wie er zugeschlagen habe, vielmehr bestätigten sie, die zuvor gemachte Einlassung, dass mein Mandant nämlich versucht haben soll, die „Streithähne“ auseinander zu bringen. Also folgte das, was folgen musste, nämlich ein Freispruch.

Und eigentlich dachte ich, dieser würde akzeptiert. Aber nein, weit gefehlt, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Nun ja, der Staatsanwalt muss ja nicht selbst, die möglicherweise unnötig entstandenen Kosten tragen.

Aber nicht genug, sie machte sich auch noch die vollkommen unnötige Mühe, ihre Berufung über einige Seiten hinweg zu begründen, abgesehen davon, dass eine ordnungsgemäße, gut und vor allem sich an den richtigen Gründsätzen orientierende Beweiswürdigung wohl nicht zum Repertoire des Staatsanwaltes gehört, war es eine vollkommen unsinnige Zeit- Geld- und Papierverschwendung. Vier Monate später wird nun dieses Rechtsmittel zurückgenommen. An sich schade, denn es wäre bestimmt eine sehr spannende Berufungsverhandlung geworden.

Was nur hat dazu geführt? Vielleicht war der Abteilungsleiter endlich aus dem Urlaub zurück?

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