Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Montag, 14. November 2005
Die Verantwortung des Sachverständigen
Von ra_feltus, 09:30


Heute wird das Urteil im Zwickauer Zwillingsmord-Prozess verkündet. Hierzu schrieb die sz-online letzte Woche:

Eine geplante Tat"
Zwillingsmord-Prozess: Staatsanwalt für lebenslange Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den wegen Mordes an seinen sechs Jahre alten Zwillingstöchtern angeklagten Vater aus Aue eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Der Mann habe die Kinder geplant getötet, sagte Oberstaatsanwalt Holger Illing am Mittwoch vor dem Landgericht Zwickau. Der Verteidiger sagte, der 38-Jährige habe in einem „psychischen Ausnahmezustand“ gehandelt. Er plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe zwischen 8 und 10 Jahren. Das Urteil soll am Montag nächster Woche verkündet werden.

Zu Prozessbeginn hatte der arbeitslose Maurer (38) gestanden, seine Töchter Nadine und Melanie im April dieses Jahres im Schlaf erstochen zu haben. Als Motiv hatte er Angst vor dem Verlust der Kinder angeführt, die seine Frau nach der Trennung ihm habe wegnehmen wollen. Nach der Tat hatte der Mann einen Selbstmordversuch unternommen.

„Es war eine geplante und keine spontane Tat“, betonte Illing im Plädoyer. Der Vater habe gezielt und äußerst massiv auf seine arglos schlafenden Töchter eingestochen. „Die Zwillinge hatten keine Chance. Die Tötungsabsicht steht für mich außer jeden Zweifels.“ Die nach der Tat unternommenen Selbstmordversuche seien nicht ernsthaft gewesen. Zum Tatmotiv sagte der Anklagevertreter: „Er befand sich berechtigt, zur Bestrafung der Ehefrau die Kinder zu töten.“ Für den Mann habe es keinen Grund zu der Annahme gegeben, die Kinder sollten ihm auf Dauer weggenommen werden.

Verteidiger Günter Held sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant habe die „furchtbare Tat“ spontan in einem Zustand der Verzweiflung und der Ausweglosigkeit begangen: „Er wusste nicht mehr, was er tat.“ Der Vater habe sich umbringen und die Kinder mit in den Tod nehmen wollen. Es handele sich nach seiner Ansicht um einen so genannten erweiterten Selbstmord. Die Tat sei als Totschlag zu bewerten. Der Angeklagte schloss sich den Erklärungen seines Anwalts an und äußerte kein Wort der Reue oder des Bedauerns.

Einen Antrag des Verteidigers auf ein zweites psychiatrisches Gutachten hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Nach Ansicht des Sachverständigen Günter Petermann ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er konnte bei dem 38-Jährigen keine krankhafte Persönlichkeitsstörung feststellen.


Ich möchte die Tat in keiner Weise herunterspielen, und sie ist mit Sicherheit äußerst tragisch. Doch zeigt sich aus fachlicher Sicht mal wieder, dass Gutachter und Gutachten im Strafprozess eine große und bedeutende Rolle und damit eine große Verantwortung inne haben.
Ohne hierzu den Einzelfall zu kennen, ziehe ich dennoch mal wieder die so oft gelobte "unermeßliche" Weisheit von Sachverständigen in Zweifel. Es gibt mit Sicherheit hervoragende Sachverständige, die ihr Handwerk beherrschen und sich auch ihrer Verantwortung vollkommen bewußt sind.
Es gibt aber immer wieder solche, die von ihrer eigenen Herrlichkeit so sehr geblendet sind, dass sie außerstande sind nur igendetwas wahrzunehmen. Das Ergebnis ist dann irgendein wissenschaftliches Gelabere, was nicht selten einen langen Gefängnisaufenthalt für den Angeklagten zur Folge hat.


Nachtrag:
Das Landgericht Zwickau hat nach dpa Meldung von 15:16 vom heutigen Tage den Angeklagten dem Antrag der StA entsprechend zu lebenslanger Haft verurteilt.
Jetzt werden sich wohl die hohen Herren des BGH damit auseinandersetzen müssen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]




Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« Juni, 2026 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite