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Allg. Persönlichkeitsrecht contra Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde, eines ehemaligen Ministerpräsidenten statt gegeben. Dieser hatte sich gegen Äußerungen eines CDU Mitgliedes - in dessen eigener Talkshow - gewehrt, worin er als IM der Staatssicherheit bezeichnet wurde.
Interessant an der Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht feststellte: (...) Diesen Anforderungen an das allg. Persönlichkeitsrecht ist der Bundesgerichtehof bei der Bemessung des Umfangs der Wahrheits- undBleibt abzuwarten, ob diese Feststellung auch anderweitig Bedeutung erlangen wird.
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