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Sonntag, 20. November 2005
Haarwuchsmittel nicht beihilfefähig......
Von ra_feltus, 11:33

Als ich so stöberte und die Headline laß „Haarwuchsmittel nicht beihilfefähig“ hatte ich als Strafrechtler natürlich sofort an Beihilfe im Sinne von § 27 StGB gedacht, weit gefehlt.

Nachdem ich dann jedoch sah, dass es sich um eine Pressemitteilung des VG Neustadt handelt, dachte ich mir schon um was es ginge.

Ein Beamter hat keinen Anspruch nach einem Urteil des VG Neustadt auf Beihilfeleistung zu Arzneimitteln, die der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Der Dienstherr verletze durch die Ablehnung der Beihilfe zu solchen Medikamenten auch nicht seine Fürsorgepflichten.

Na ja, dann müssen sich nun die Beamten eben die Haare ausfallen lassen, wobei es wenige gibt, die Haarausfall wegen zu viel Arbeit bekommen haben. Das Urteil wird wohl in die nächste Runde zum OVG (Oberverwaltungsgericht) gehen und auf diesem Wege verlieren dann erst mal ein paar Juristen ein paar Haare, ob das dann auch ein Klage wird, bleibt abzuwarten.........

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