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Montag, 09. Juli 2007
Wer nicht will verderben, darf maßvoll und dezent nur werben!
Von ra_feltus, 11:19

Sog. "Cold Calls" verletzten auch einen  Anwalt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und können mithin auch durch eine strafbewährte Unterlassungsverfügung angegangen und vorallem abgewendet werden. Selbst wenn nur zum Schein auf das angebotene Geschäft eingegangen worden ist. Dies entschied zu letzt das OLG Bamberg, wie bei http://www.justiz-coburg.de/     unter Pressemitteilung 324 zu lesen ist.
Gefunden bei: herrschendemeinung

Und die Moral von der Geschicht: Wer nicht will verderben, darf maßvoll und dezent nur werben!

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