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Donnerstag, 12. Juli 2007
Finanzamt und andere Behörden dürfen verfassungsgemäß spionieren.
Von ra_feltus, 13:10

Karlsruhe (dpa) - Die seit gut zwei Jahren geltenden Zugriffsrechte von Behörden auf Kontendaten sind im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Damit billigte das Karlsruher Gericht überwiegend die zum 1. April 2005 in Kraft getretene Befugnis von Justiz, Finanz- und Sozialbehörden, so genannte Kontenstammdaten wie Name, Geburtsdatum und Kontonummer abzurufen.


Quelle: fr-online

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