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Montag, 21. November 2005
Der Mord und die Glaubwürdigkeit
Von ra_feltus, 13:02


Das Münchener Schwurgericht sprach heute den Angeklagten des Mordes an Rudolph Moshammer für schuldig und erkannte auch auf die Schwere der Tat, wodurch eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich wäre, würde dieses Urteil rechtskräftig.

In der FAZ wird der Richter zitiert, damit das er die von dem Angeklagten geschilderte Tatversion als unglaubwürdig bezeichnete.

Ich meine jedoch, dass weniger die Person unglaubwürdig war, sondern dass das Gericht vielmehr die Aussage als unglaubhaft gesehen hat. Wenn dem so seien sollte, dann würde mal wieder eine Verwechslung von sehr ähnlich klingenden, aber in ihrer Bedeutung sehr verschiedenen Begriffen vorliegen.

Dieser Fehler wird – so fällt mir auf – doch immer wieder von Gerichten, aber nicht nur von diesen gemacht. Selbst Gutachter vor Gericht verwechseln bisweilen die Terminologien, was jedoch dann ihre Klasse ganz offensichtlich verrät.

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