Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Donnerstag, 19. Juli 2007
Kunde hat Anspruch auf Preisgabe der Daten des Absenders einer SMS
BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-SMS. Ein Verbraucher, dem unverlangt Werbe-SMS zugesandt worden sind und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, kann von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen, von dem aus die Nachricht versandt worden ist. Dies hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04).
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