Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Donnerstag, 19. Juli 2007
Frankreich als Wiederholungstäter
Frankreich verschärft das Strafrecht: Mindeststrafen für Wiederholungstäter Frankreich führt Mindeststrafen für rückfällige Straftäter ein. Insbesondere jugendliche Wiederholungstäter sollen künftig härter belangt werden. Nach dem Senat beschloss am 18.07.2007 auch die französische Nationalversammlung im Schnellverfahren die Strafrechtsreform mit 144 gegen 93 Stimmen. Die endgültige Beschlussfassung durch beide Häuser am 26.07.2007 gilt als Formsache.
Hintergrund: Drastischer Anstieg der Urteile gegen WiederholungstäterKünftig können Wiederholungstäter ab 16 Jahren als Erwachsene verurteilt werden. Für schwere Gewalt- und Sexualdelikte kann schon bei der zweiten Straftat Erwachsenenrecht gelten. Rückfällige Diebe sollen im Prinzip mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Allerdings behalten die Richter einen Ermessensspielraum. Justizministerin Rachida Dati begründete die Strafverschärfungen mit der Notwendigkeit, auch 13- oder 16-Jährigen die Schwere ihrer Taten bewusst zu machen. Zwischen 2002 und 2005 sei die Zahl der Urteile gegen Wiederholungstäter um 70 Prozent gestiegen. Opposition gegen StrafschärfungenDie Opposition warf der Regierung vor, Strafe vor Resozialisierung zu stellen. Die Grünen sprachen von einem ideologischen Ankündigungsgesetz, das den repressiven Charakter der bürgerlichen Regierung offen lege. Dagegen wertete die konservative UMP das Gesetz als «gerecht und menschlich». Quelle: beck.de
Na gute Nacht, kann ich da nur sagen. Aber auch wir sind nicht mehr wirklich weit weg von amerikanischen Verhältnissen...... Allerdings sollten wir nicht erst dann anfangen nachzudenken, wenn auch 10 jährige lebenslänglich bekommen.....
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