Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 22. November 2005
Der Drecksack und der Lügner
Der Kollege Hoenig aus Berlin warf gestern die Frage auf, was dürfen die Verfahrensbeteiligten und was dürfen sie nicht. Darf ein Staatsanwalt, eine noch als unschuldig geltende Person - den Beschuldigten - pauschal als Drecksack bezeichnen? Dieser Fragestellung ist der Kollege Siebers aus Braunschweig nachgegangen und ist ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass im Strafverfahren, aber auch allgemein in der Justiz größten Teils an die verschiedenen Beteiligten unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es fragt sich nur, wie kann das sein und vor allem auf welcher Grundlage?
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