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Dienstag, 22. November 2005
Der Drecksack und der Lügner
Von ra_feltus, 15:02

Der Kollege Hoenig aus Berlin warf gestern die Frage auf, was dürfen die Verfahrensbeteiligten und was dürfen sie nicht. Darf ein Staatsanwalt, eine noch als unschuldig geltende Person - den Beschuldigten - pauschal als Drecksack bezeichnen?
Darf ein Verteidiger  zu einem Polizisten sagen, dass er lügt, wenn der Verteidiger genau dieser Auffassung ist? 

Dieser Fragestellung ist der Kollege Siebers aus Braunschweig nachgegangen und ist ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass im Strafverfahren, aber auch allgemein in der Justiz größten Teils an die verschiedenen Beteiligten unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es fragt sich nur, wie kann das sein und vor allem auf welcher Grundlage?


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