Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Dienstag, 22. November 2005
Vertrauen ist gut, Mißtrauen meistens besser
Von ra_feltus, 15:14

Immer wieder wird die Frage diskutiert, wieweit kann man seinen Gegenspielern im Verfahren vertrauen. Als Verteidiger ist man natürlich meistens in einer sehr schlechten Ausgangsposition, denn in aller Regel ist man es selbst, der von der anderen Seite, bzw. von den anderen Seiten  etwas möchte. Also bietet man eine Leistung an, um eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Wie im Privatrecht sollte man nun denken, kann man sich auch hier auf solche Absprachen verlassen. Weit gefehlt. Denn leider haben wir in solchen Fällen gerade nicht das Instrumentarium des BGBs mit seinen ganzen vielfältigen Schadensersatzregelungen zur Hand. Wir haben vielleicht die Möglichkeit den Weg nach Karlsruhe einzuschlagen, aber realistisch bleibt meistens nur das Wort, in welches wir vertrauen müssen. Oder es eben lassen.
Eigentlich sollten alle am Prozess Beteiligten – Volljuristen – sich im Klaren darüber sein, dass Absprachen verbindlich sind. Nur leider scheint diese Weisheit nicht allen Staatsanwälten und Richtern mitgegebenen worden zu sein. Denn so passiert es doch immer wieder – und wie ich finde in manchen Orten gehäuft – dass sich die Gegenseite schlagartig, wenn man als Verteidigung die Leistung erbracht hat, nicht mehr an die von ihr versprochene Gegenleistung zu erinnern im Stande ist, oder zumindest bei ganz wesentlichen Teilen erhebliche Erinnerungslücken auftreten.

Natürlich will ich nun nicht behaupten, dass alle Verteidiger gut und alle Staatsanwälte und alle Richter böse, gemein und hinterthältig sind. Natürlich gibt es auch genügend Gegenbeispiele.

Aber meistens sind es doch die schwarzen Schafe, die eine ganze Herde in Verruf bringen und dadurch allgemeines Mißtrauen erzeugen oder beleben.

Aus Sicht eines Strafverteidigers bin ich ebenso wie der Kollege Hoenig der Auffassung, dass sog. „Wortbrecher“ auf Seiten der Staatsanwaltschaft und der Richter ihre Vertrauenswürdigkeit verspielt haben und aufgrund dessen – zumindest unter Kollegen –  beim Namen genannt werden müssen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]




Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« April, 2024 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite