Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 22. November 2005
Vertrauen ist gut, Mißtrauen meistens besser
Immer wieder wird die Frage diskutiert, wieweit kann man seinen Gegenspielern im Verfahren vertrauen. Als Verteidiger ist man natürlich meistens in einer sehr schlechten Ausgangsposition, denn in aller Regel ist man es selbst, der von der anderen Seite, bzw. von den anderen Seiten etwas möchte. Also bietet man eine Leistung an, um eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Wie im Privatrecht sollte man nun denken, kann man sich auch hier auf solche Absprachen verlassen. Weit gefehlt. Denn leider haben wir in solchen Fällen gerade nicht das Instrumentarium des BGBs mit seinen ganzen vielfältigen Schadensersatzregelungen zur Hand. Wir haben vielleicht die Möglichkeit den Weg nach Karlsruhe einzuschlagen, aber realistisch bleibt meistens nur das Wort, in welches wir vertrauen müssen. Oder es eben lassen. Natürlich will ich nun nicht behaupten, dass alle Verteidiger gut und alle Staatsanwälte und alle Richter böse, gemein und hinterthältig sind. Natürlich gibt es auch genügend Gegenbeispiele. Aber meistens sind es doch die schwarzen Schafe, die eine ganze Herde in Verruf bringen und dadurch allgemeines Mißtrauen erzeugen oder beleben. Aus Sicht eines Strafverteidigers bin ich ebenso wie der Kollege Hoenig der Auffassung, dass sog. „Wortbrecher“ auf Seiten der Staatsanwaltschaft und der Richter ihre Vertrauenswürdigkeit verspielt haben und aufgrund dessen – zumindest unter Kollegen – beim Namen genannt werden müssen.
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