Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 22. November 2005
Verurteilt und doch freigesprochen
Der amerikanische Schauspieler Robert Blake ist am 18.11.2005 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu Schadensersatz von 25 Millionen EURO verurteilt worden, wie bei c.h.beck zu lesen ist. Im Frühjahr diesen Jahres war der Schauspieler in einem Strafprozess aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden worden. Abseits von fachlichen Fragestellungen ist dies eine äußerst skurrile Vorstellung und kaum auf das hiesige System übertragbar. Zumindest ist es kaum denkbar, dass jemand in einem Tötungsverfahren freigesprochen würde, bei einer den selben Sachverhalt betreffenden Schadens- bzw. Schmerzensgeldklage jedoch verurteilt würde. Oder man stelle sich mal vor, ein Bankräuber wird von dem strafrechtlichen Vorwurf freigesprochen, jedoch zivilrechtlich zu Schadensersatz verurteilt. Abgesehen von den fachlichen Erwägungen und Voraussetzungen, bedeutet doch ein solche Annahme, dass man sich vorher einen Knoten ins Hirn machen sollte, bevor man eine so schizophrene Entscheidung treffen könnte. Aber es ist nicht der einzige Punkt in dem ich das us-amerikanische Rechtssystem nicht verstehe. Jedoch wundern dürfte es mich eigentlich nicht. Wenn ich mir nämlich vorstelle, dass die Amis keine Bauchschmerzen kriegen auch Heranwachsende – also ab 18 Jahre – in die Todeszelle zu verfrachten (in einigen Staaten wird bereits wieder diskutiert, ob die Grenze nicht auf 16 herunter zu setzen ist), oder 12, 13jährige Kinder zu mehrfacher lebenslanger Freiheitsstrafe (also ohne reale Chance die Welt noch mal als freier Mensch zu erleben, wenn man nicht davon ausgeht, dass ein Mensch 264 Jahre alt werden kann) zu verurteilen, dann sollte es einen auch nicht weiter verwundern, dass jemand wegen Mordes auf der einen Seite frei- auf der anderen Seite schuldiggesprochen wurde. Im übrigen ähnlich wie bei dem Schauspielerkollegen O.J. Simpson.
|
zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt,
Stumpfe Eiche 1,
37077 Göttingen ,
Tel. 0551 4895922,
Fax 0551 4895923
Links
· Homepage von Rechtsanwalt Feltus
· Strafprozesse und andere Ungereimtheiten · Der mit der Wanne · Jurablogs.com letzte Einträge
· Neuer Blog von RA Feltus
· So blöd, sind sie doch auch nicht · 6,12 Promille intus und immer noch am Leben · Segelflugzeug stürzt ab - Pilot rettet sich mit Fallschir · Frau schneidet Penis ab, hätte der Mann doch bloß gelogen Navigation
Login / Verwaltung
Kalender
Impressum
Tobias Andreas Feltus
Rechtsanwalt
Stumpfe Eiche 1
37077 Göttingen
letzte Kommentare
· If you want to buy real es
· I had a dream to start my · People all over the world · All people deserve very go · Don't you understand that Kategorien
Navigation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||