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Donnerstag, 16. August 2007
Fristlose Kündigung nach Trunkenheit während einer Dienstreise möglich
Von ra_feltus, 17:04

LAG Schleswig-Holstein:Wer anlässlich einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallerscheinungen auffällt, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich entschieden (Urteil vom 03.05.2007, Az.: 4 Sa 529/06, rechtskräftig).
Sachverhalt
Die 47 Jahre alte und seit 1991 beschäftigte Arbeitnehmerin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem Reisebüro, auf mehrtätige Informationsreisen von Reiseveranstaltern gesandt. Nach Feststellung des Gerichts hat sie auf einer dieser Reisen auch tagsüber massiv Alkohol zu sich genommen und wies bereits bei Abflug «eine Fahne» auf. Dies fiel sowohl den Teilnehmern anderer Reisebüros als auch den Veranstaltern vor Ort negativ auf. Ihr Alkoholkonsum überstieg laut Gericht das Ausmaß erheblich, welches als üblich beziehungsweise hinnehmbar zu bezeichnen ist. Die Arbeitnehmerin konnte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten während der Reise teilweise nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.
Vor allem Imageschaden rechtfertigt fristlose Kündigung.
Die gegen die Kündigung gerichtete Klage wies das LAG ebenso wie das Arbeitsgericht Elmshorn als Vorinstanz ab. Die Gerichte gingen dabei davon aus, dass die Klägerin nicht alkoholkrank sei. Das LAG führte aus, dass eine derartig schwere Arbeitsvertragsverletzung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstelle. Die Gesamtschau aller Aspekte des Einzelfalls rechtfertige trotz fehlender vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung, wobei der massive Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern im Vordergrund stehe.

Quelle :beck.de


Das wars dann wohl mit dem Feierabendbier........

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