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Donnerstag, 16. August 2007
Das Tragen keines Helms beim Freizeitfahrer führt nicht zum Mitverschulden, es sei denn........
Von ra_feltus, 17:18

Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz konzipiertes Fahrrad benutzt, muss - anders als ein Rennradfahrer – keinen Schutzhelm tragen. Dies hat der für Verkehrsunfallsachen zuständige Erste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden (Urteil vom 18.06.2007, Az.: I -1 U 278/06, nicht rechtskräftig).

In seinem Urteil führt der Erste Zivilsenat aus, dass der Kläger sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. In Fortführung seiner Rechtsprechung führte das Gericht aus, dass die Frage, ob Radfahrer einen Schutzhelm tragen müssen, nur differenziert beantwortet werden könne.

Im Hinblick auf die völlig unterschiedlichen Fahrweisen und die damit einhergehenden Gefahren und Risiken sei es geboten, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radfahrergruppen vorzunehmen und dabei auch die Verkehrssituation (Radweg oder Straße, innerörtlicher oder außerörtlicher Verkehr) zu berücksichtigen.

Dem herkömmlichen Freizeitradfahrer, der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetze, könne mangels entsprechender allgemeiner Übung nicht ohne weiteres abverlangt werden, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Schutzhelm zu tragen. In dieser Gruppe sei das Unfallrisiko und das Ausmaß der Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern, bei denen auch die Akzeptanz und Bereitschaft, einen Schutzhelm zu tragen, deutlicher ausgeprägt sei. Da der Kläger ein gewöhnliches Tourenfahrrad benutzte, mit dem er einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h befahren habe, gehöre er zu der Gruppe von Radfahrern, die keinen Schutzhelm tragen müssten.
Quelle :beck.de

Spannende Schlussfolgerungen des OLG, ob sie allerdings haltbar und mit der Praxis zu vereinbaren sind, ist mehr als fraglich. Es wirkt eher als Elfenbeinturmentscheidung.
Im eignen Intresse sollte man aber dennoch einen Schutzhelm tragen, denn ein netter Schädelbasisbruch - mit wunderbaren Langzeitfolgen und einem angenhmen Pflegeheimaufenthalt - ist keine Frage von einer hohe Geschwindigkeit, sondern Produkt einer unsanften Kollision von Kopf und hartem Gegenstand.......

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