Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Freitag, 17. August 2007
Polizei erklärt sich für unzuständig und schickt Mandanten, trotz bestehenden Haftbefehls wieder weg
Ein Mandant bekommt ein Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Bereich. So, der normale Klageweg wird eingeschlagen, allerdings ohne Erfolg, was an der "sehr hilfreichen Unterstützung" des Mandanten lag. Nun ja, irgendwann wird zumindest ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen das Verbot verhängt, was jedoch nicht eintreibbar ist, mangels Masse sozusagen. Gut, was nun folgt ist Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht und Erlass eines Haftbefehls, weil als Haftgund angenommen wird, dass sich der Mandant einem Haftantritt nicht stellen würde. Nun stellte sich der Mandant aber bei der Polizei, um einer Verhaftung zuvorzukommen (aus verschiednen begründeten Gründen), im Übrigen auch nach Rücksprache mit dem entsprechenden Sacharbeiter der Ordnungsbehörde. Doch jetzt passiert, was ich nicht erwartet hätte. Der Beamte fragte im Übrigen auch zweimal ganz besorgt nach, ob mein Mandant denn die Möglichkeit habe am Wochenende unterzukommen. Ich teilte ihm dann mit, dass mein Mandant sehr wohl einen festen Wohnsitz habe und nicht zur Polizei gekommen sein, weil er keine Wohnung besäße, sonder weil er sich eben wegen des Haftbefehls stellen wollte. Sehr amüsant auf jeden Fall. Und eines ist zumindest glasklar geworden, der Haftgrund dürfte nicht mehr haltbar sein. Entsprechender Aufhebungsantrag liegt dem Gericht natürlich bereits vor.
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