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Freitag, 17. August 2007
Polizei erklärt sich für unzuständig und schickt Mandanten, trotz bestehenden Haftbefehls wieder weg
Von ra_feltus, 15:46

Ein Mandant bekommt ein Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Bereich. So, der normale Klageweg wird eingeschlagen, allerdings ohne Erfolg, was an der "sehr hilfreichen Unterstützung" des Mandanten lag. Nun ja, irgendwann wird zumindest ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen das Verbot verhängt, was jedoch nicht eintreibbar ist, mangels Masse sozusagen. Gut, was nun folgt ist Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht und Erlass eines Haftbefehls, weil als Haftgund angenommen wird, dass sich der Mandant einem Haftantritt nicht stellen würde.

Nun stellte sich der Mandant aber bei der Polizei, um einer Verhaftung zuvorzukommen (aus verschiednen begründeten Gründen), im Übrigen auch nach Rücksprache mit dem entsprechenden Sacharbeiter der Ordnungsbehörde. Doch jetzt passiert, was ich nicht erwartet hätte.
Ein Polizeibeamter ruft mich an und fragt nach, was er den mit meinem Mandanten machen solle,dieser wäre auf die Wache gekommen, um eine Haftstrafe anzutretten. Sie hätten aber nichts gegen diese Person vorliegen und im Übrigen seien sie (die Polizei) auch nicht zuständig, für die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Nun gut dachte ich, dann darf er eben wieder gehen und hat ein freies Wochenende. Angemerkt sei hier nur, dass das Aufenthaltsverbot damals auch von der Polizei im Wege der Eilzuständigkeit verhängt wurde, weshalb sie jetzt also nicht mehr zuständig sein sollte, entzieht sich meiner Kenntnis.  Aber auch egal, ich werde bestimmt niemanden zwingen meinen Mandanten in Haft zu nehmen.

Der Beamte fragte im Übrigen auch zweimal ganz besorgt nach, ob mein Mandant denn die Möglichkeit habe am Wochenende unterzukommen. Ich teilte ihm dann mit, dass mein Mandant sehr wohl einen festen Wohnsitz habe und nicht zur Polizei gekommen sein, weil er keine Wohnung besäße, sonder weil er sich eben wegen des Haftbefehls stellen wollte.

Sehr amüsant auf jeden Fall. Und eines ist zumindest glasklar geworden, der Haftgrund dürfte nicht mehr haltbar sein. Entsprechender Aufhebungsantrag liegt dem Gericht natürlich bereits vor.

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