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Montag, 20. August 2007
Mehr als 12 Todeskandidaten nachweislich unschuldig verurteilt, dennoch soll der Weg in die Todeszelle beschleunigt werden
Von ra_feltus, 14:31

Bei mehr als einem Dutzend der Gefangenen stellte sich anhand neuer DNA-Tests die Unschuld heraus.

Erschreckend diese Feststellung und doch bedeutsam, auch wenn sie letztlich nur am Rande erwähnt wird.

Denn an sich plant das US-Justizministerium den Weg zur Exekution zu beschleunigen und prüft in diesem Rahmen, inwieweit Beschwerde- und Berufungsinstanzen wegrationalisiert werden können.

Schon seit 1996 gibt es eine Regel, die Staaten eine so genannte «Schnellspur» bei Berufungsverfahren in Todesstrafen-Fällen erlaubt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Verurteilten einen kompetenten Rechtsbeistand haben. Ob diese Bedingung erfüllt ist oder nicht, haben bisher die Bundesrichter in den einzelnen Staaten einzuschätzen. Wegen gerichtlicher Anfechtungen kam die Regel aber nie zum Tragen. Das soll sich aufgrund eines in Antiterrorgesetzen verborgenen Kongressbeschlusses von 2006 jetzt ändern. Künftig soll der US-amerikanische Justizminister das Sagen haben, welcher Staat schneller hinrichten darf.

Quelle: beck.de

Dann wird zukünftig eben nur noch post mortem die Unschuld festgestellt werden können, macht ja auch nichts, denn schließlich dienen die Antiterrorgesetze der Terrorbekämpfung und damit unser aller Freiheit, so jedenfalls würde es dann zumindest skandiert werden.

Prost Mahlzeit jedenfalls, denn so scheint die Exekutionswelle mal wieder einen Höhepunkt erfahren zu dürfen.

Auch wenn nun die Giftspritze als humane Hinrichtungsmethode erneut unter die Lupe genommen wird, so ist  und bleibt die Todesstrafe die archaischste Form der Bestrafung und in keiner Weise mit dem Gedanken des Rechtsstaats vereinbar.

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