Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Donnerstag, 24. November 2005
Beihilfe durch die Staatsanwaltschaft
In einer Internet Auktion des deutschen Zolls wird eine Feinwaage angeboten. Anbieter ist die Staatsanwaltschaft Bonn. Wer nun denkt, der Leitende Oberstaatsanwalt habe zu hause aufgeräumt und möchte seinen Sperrmüll per Internet verkloppen liegt falsch. Denn der Hinweis in der Auktion schließt sämtliche an dem Verfahren 900 Js 1196/04 beteiligten Personen von der Auktion aus. Aber was glaubt die Staatsanwaltschaft, wozu man eine gebrauchte Feinwaage wohl benutzen wird? Sicherlich nicht um Omas Weihnachtsplätzchenrezept exakt nach backen zu können. Möglicherweise erhofft sie sich aber auch ein neues Ermittlungsverfahren und legt nun schon mal den Köder aus. Interessant wäre es in solch einem Fall hinterher die Verteidigung zu übernehmen. Auf die Unterhaltung mit dem Staatsanwalt würde ich mich wirklich freuen.
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