Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 21. August 2007
Einparken ist mit elektronischer Abstandshilfe fahrlässig
Bei der Verwendung einer Einparkhilfe dürfe sich der Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgebe. Bei der Benutzung eines Fahrzeuges, insbesondere beim Rückwärtsfahren seien hohe Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab des Kraftfahrzeugsführers zu stellen. Dieser müsse stets sich zusätzlich durch eigene Beobachtungen (durch Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich sei.
Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 20.08.2007 Ob es allerdings ohne Einparkhilfe als weniger fahrlässig zu werten gewesen wäre, erscheint mehr als fraglich.
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