Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Dienstag, 21. August 2007
Einparken ist mit elektronischer Abstandshilfe fahrlässig
Von ra_feltus, 16:47

Bei der Verwendung einer Einparkhilfe dürfe sich der Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgebe. Bei der Benutzung eines Fahrzeuges, insbesondere beim Rückwärtsfahren seien hohe Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab des Kraftfahrzeugsführers zu stellen. Dieser müsse stets sich zusätzlich durch eigene Beobachtungen (durch Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich sei.

Der Schaden sei auch vorhersehbar gewesen. Schließlich seien die Hohlräume, die zum Versagen der Einparkhilfe führten sichtbar gewesen.

Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 20.08.2007

Ob es allerdings ohne Einparkhilfe als weniger fahrlässig zu werten gewesen wäre, erscheint mehr als fraglich.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]




Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« Juni, 2026 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite