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Dienstag, 21. August 2007
AG Pforzheim auf Abwegen
Von ra_feltus, 17:21

Praxisferne Urteile mit Internbetbezug gibt es leider immer wieder. Dies zeigt eindrucksvoll das Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07. Das AG Pforzheim hat einen Ebay-Käufer zu Unrecht wegen Hehlerei verurteilt, da dieser, ohne es zu wissen, gestohlene Ware erworben hatte. Das Gericht unterstellt dem Käufer dabei bedingten Vorsatz. Dies folgt, so das Gericht, schon daraus, dass die Ware mit einem Startpreis von 1 Euro eingestellt wurde, als Artikelstandort "Polen" angegeben war und in der Beschreibung von einem "toplegalen" Gerät gesprochen wurde.

Quelle:  rae beckmann u. norda 

Diese Entscheidung kann nur von einem Richter oder einer Richterin kommen, die keine Ahnung vom Computer, Internet und insbesondere ebay hat. Ich hoffe mal, dass hier gegen rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt worden ist.

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