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Dienstag, 28. August 2007
BGH: Revisionsverhandlung wg. Ehrenmord
Von ra_feltus, 12:32

Der 5. Strafsenat muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es bei den Freisprüchen für zwei ältere Brüder der Getöteten bleibt. Das Berliner Landgericht hatte im Falle der heute 26 und 28 Jahre alten Männer keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung gesehen. Gegen ihren inzwischen 21 Jahre alten Bruder, der sich als Alleintäter bezeichnet hatte, war eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verhängt worden.

Die 23-jährige Mutter eines kleinen Sohnes war am 7. Februar 2005 in der Nähe ihrer Berliner Wohnung erschossen worden. Als Motiv gab der jüngste Bruder an, er habe den westlichen Lebensstil seiner Schwester als Kränkung der Familienehre empfunden. Die junge Frau hatte sich von ihrem türkischen Ehemann getrennt und gegen den Willen ihrer streng religiösen Familie ihr Kind allein erzogen. Der Mord hatte bundesweit für Diskussionen um die Integration muslimischer Familien, so genannte Ehrenmorde und Zwangsehen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Brüder eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt. Gegen die beiden älteren Brüder waren vom Ankläger jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert worden. Einer der Männer habe die Waffe besorgt, der andere durch Anwesenheit in Tatortnähe moralischen Beistand geleistet. Gegen die im April 2006 ergangenen Freisprüche für die älteren Brüder legte die Behörde Revision ein. Ob der Bundesgerichtshof seine Entscheidung noch am Dienstag verkünden wird, ist offen.

Quelle: reuters

Eine clevere Strategie, denn es können maximal 10 Jugendstrafe verhängt werden, was dann doch etwas anderes ist, als 2 Mal lebenslänglich. Bleibt dennoch abzuwarten, was Leipzig hierzu sagen wird.

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