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Dienstag, 28. August 2007
Urteil im Fall Dennis
Von ra_feltus, 16:24

Im zweiten Prozess um den mit sechs Jahren verhungerten Dennis hat das Landgericht Cottbus die Eltern wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu hohen Haftstrafen verurteilt. Gegen die Mutter Angelika B. Verhängte die Strafkammer eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und für den Vater des Kindes, Falk B., Eine Haftstrafe von elf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den Vater 13 Jahre und sechs Monate beantragt. Die Verteidiger hatten auf Strafen unter zehn Jahren plädiert. Die Leiche des Jungen hatte zweieinhalb Jahre in der Kühltruhe der Familie gelegen, ehe Behörden nachforschten und im Juni 2004 den grausigen Fund machten. Dennis war im Dezember 2001 an Entkräftung gestorben, er wog damals nur noch fünf Kilogramm statt der altersgemäßen 20 Kilogramm. Der Bundesgerichtshof hatte eine erste Verurteilung des Ehepaares aus dem Februar 2006 zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aufgehoben. Damit gab er einer Revision der Eltern statt und wertete die Tat nur als Totschlag. Den Eltern könne keine vorsätzliche Grausamkeit nachgewiesen werden, hieß es zur Begründung.

Quelle: sz-online

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