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BGH: Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben
Das Landgericht hat die Angeklagten L. und W. vom Vorwurf des Mordes, begangen an dem Ehemann der W., und den Mitangeklagten R. vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den Angeklagten L. und W. vorgeworfen, den Ehemann der W. am 16. April 2005 zunächst mit dem in alkoholischen Getränken aufgelösten Beruhigungsmittel Diazepam sediert und dann durch Gewalteinwirkung auf den Hals getötet zu haben. Sodann sollen sie die Leiche zerstückelt, die Einzelteile in Plastiksäcke verpackt und mit Hilfe von weiteren Personen im Bereich der Schleuse Offenbach im Main versenkt haben. Hintergrund für die Tat sollen geschäftliche Interessen sowie die Liebesbeziehung zwischen den Angeklagten L. und W. gewesen sein. Der Angeklagte R. soll dem L. bei den nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ein falsches Alibi gegeben haben.
Pressemeldung zu Urteil vom 29. August 2007 – 2 StR 284/07 Kann auch mal umgekehrt laufen, jetzt läuft das Spiel also von neuem, von vorne los.
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