Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Mittwoch, 05. September 2007
Der Gerichtssaal als Kundgebungsstätte rechter Ideologien
Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich seit dem 05.09.2007 vor dem Cottbuser Amtsgericht wegen des Hitlergrußes verantworten. Der 71-Jährige gab zum Prozessauftakt zu, bei seinem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Cottbus im November 2006 den verbotenen Gruß gezeigt zu haben. Dafür hatte er einen Strafbefehl in Höhe von 3.600 Euro erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Mahler gab dann vor Gericht eine mehr als zweistündige Darstellung seiner Weltanschauung und seiner Interpretation für die Gründe des Antisemitismus. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 14.09.2007. Quelle: beck.de Man könnte beinahe vermuten, dass die Verhandlung vertragt wurde, um in der Zwischenzeit ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit einzuholen, dass läge jedenfalls bei diesem Sachstand nahe.
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