Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Donnerstag, 01. Dezember 2005
Bereitschaftszeit
Der EUGH hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Er hat damit seine in Bezug auf Ärzte und Pflegepersonal getroffene Rechtsprechung auch auf andere Berufe ausgeweitet. In dem vorliegenden Fall war es ein Erzieher, welchem der Nachtdienst nur als Bereitschaftszeit und nicht als Wochenarbeitszeit angerechnet worden war. Somit müssen sich nun auch sämtliche pädagogischen Vollzeiteinrichtungen wohl in ihrer Personalstruktur erweitern müssen.
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