Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 06. Dezember 2005
Stalker tötet sein Opfer
Nach Berichten der Sueddeutschen-Zeitung steht ein 36 jähriger Mann im Verdacht seine Frau erstochen zu haben. Das pikante an diesem Fall ist, dass der Beschuldigte erst kurz zuvor vom Amtsgericht Kempten wegen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden war. Dem Verfahren zu voraus mehrfacher Verstoß gegen Kontaktverbote mit dem späteren Opfer. In der Hauptverhandlung muss sich der Angeklagte als reumütig und einsichtig gezeigt haben. Warum er allerdings nun am Wochenende gewaltsam in das Haus seiner ehemaligen Frau eingedrungen war und diese niedergestochen hat ist wohl noch unklar. Klar scheint nur, dass der Tat eine gravierende psychische Krankheit zugrunde liegen muss. Denn so hatte der Beschuldigte wohl bei seiner Festnahme geäußert, als ihm mitgeteilt wurde, dass seine Frau noch lebe, für ihn zähle nur der Tot der Frau, ansonsten habe sich die Tat nicht gelohnt. Dieser Fall wird nun Anlass sein das Gewaltschutzgesetz und ein sich in Planung befindliche Stalkinggesetz ausführlich zu diskutieren. Meiner Auffassung nach gibt es genug Opfer, die sich über eine Verschärfung der Gesetzeslage freuen würden, auf der anderen Seite dürfen auch gewisse verfassungsmäßige Prinzipien durch wilden Aktionismus nicht blindlings über Board geworfen werden. Das jedoch Stalkern ein Freifahrtschein erteilt werden und deren Bewegungsspielraum in keiner Weise eingeschränkt werden sollte möchte ich damit auch nicht gesagt haben. Klar muss nur eben sein, dass es nie eine 100%ige Sicherheit vor solchen Straftaten geben wird. Abseits jeglicher fachlichen Diskussion frage ich mich nur bei der Lektüre eines solchen Berichtes mal wieder, wieso die Nachbarschaft scheinbar mal wieder tatenlos zugeschaut hat. Ich stelle mal wieder fest, dass Zivilcourage ein rares Gut der Gesellschaft wird.
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