Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 06. Dezember 2005
Der verurteilte Professor
Ein Professor welcher für die Betreuung einer Diplomarbeit eine finanzielle Gegenleistung zu Gunsten der Uni haben möchte, macht sich der Vorteilsannahme und dann wenn er eine schlechte Note in Aussicht stellt der Erpressung strafbar, so hat das OLG Karlsruhe entschieden. Es wendet sich damit gegen die in der Revision vorgetragene einschränkende Auslegung des § 331 StGB (Vorteilsannahme), wonach die Strafvorschrift nicht auf die Beibringung von Drittmitteln für die Fakultät anzuwenden sei. Die Richter vertreten die Aufassung, dass die Staatsnützigkeit der Drittmittelzuwendung nicht das Tatbestandsmerkmal des Vorteils im Sinne von § 331 StGB entfallen lasse. Ebenso hat das OLG die Annahme eines Verbotsirrtum als nicht tragfähig angesehen.
|
zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt,
Stumpfe Eiche 1,
37077 Göttingen ,
Tel. 0551 4895922,
Fax 0551 4895923
Links
· Homepage von Rechtsanwalt Feltus
· Strafprozesse und andere Ungereimtheiten · Der mit der Wanne · Jurablogs.com letzte Einträge
· Neuer Blog von RA Feltus
· So blöd, sind sie doch auch nicht · 6,12 Promille intus und immer noch am Leben · Segelflugzeug stürzt ab - Pilot rettet sich mit Fallschir · Frau schneidet Penis ab, hätte der Mann doch bloß gelogen Navigation
Login / Verwaltung
Kalender
Impressum
Tobias Andreas Feltus
Rechtsanwalt
Stumpfe Eiche 1
37077 Göttingen
letzte Kommentare
· If you want to buy real es
· I had a dream to start my · People all over the world · All people deserve very go · Don't you understand that Kategorien
Navigation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||