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Urteil gegen den Dreifachmörder aus Overath rechtskräftig
Die Verurteilung des Dreifachmörders aus Overath ist nach dem die Revision des Angeklagten vom BGH verworfen worden ist nun rechtskräftig. Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen Ermordung eines Rechtsanwaltes, seiner Frau und seiner Tochter jeweils in Tateinheit mit Raub zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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