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Dienstag, 06. Dezember 2005
Folgenreiche Entscheidung des LG Hamburg
Von ra_feltus, 18:39

Wie u.a. bei Spiegel-online zu lesen ist, hat das LG Hamburg heute eine fürs Internet bedeutende Entscheidung getroffen, möglicherweise hat sich das Landgericht auf die Fahne geschrieben im Internetrecht Geschichte zu schreiben.

Nach der heute veröffentlichten Entscheidung haftet auch derjenige, welcher Leserforen anbietet als sog. Mitstörer, wenn die Beiträge rechtswidrige Äußerungen beinhalten, dies gilt nach Auffassung des Hamburger Landgerichtes auch dann, wenn der Betreiber des Forums keine Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat, denn der Anbieter sei verpflichtet sämtliche Beiträge im Vorhinein auf die Rechtsmäßigkeit ihres Inhaltes zu überprüfen.

«Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann», kommentierte der Justiziar des „Heise Zeitschriften Verlags“(Beklagter in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit) Joerg Heidrich die Entscheidung. Seiner Ansicht nach muss dies dann nicht nur für Foren, sondern auch für alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher und Chats gelten..

Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung des LG in Rechtskraft erwächst. Der «Heise Zeitschriften Verlag» hat bereits erklärt, nach Eingang der schriftlichen Entscheidungsgründe Rechtsmittel einlegen zu wollen.

In dem Rechtsstreit bestätigte das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den «Heise Zeitschriften Verlag», die diesen dazu verpflichtet, sämtliche Artikel in den Leserforen seines Internetauftritts «heise.de» auf einen bestimmten Rechtsverstoß zu überprüfen. Der Verlag hatte die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar nach einem Hinweisgelöscht. Den Einwand des Verlages, dass eine automatische Filterung der Artikel nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung angesichts der hohen Zahl der Beiträge nicht realisierbar sei, ließ das Gericht laut «heise.de» nicht gelten.

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