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Keine Auslieferung, wegen fehlendem rechtlichen Gehör
Das BVerfG hat mal wieder gezeigt, dass es sich doch lohnen kann, es anzurufen. In der heute veröffentlichten Entscheidung, hat es einer Verfassungsbeschwerde einer vietnamesischen Staatsbürgerin statt gegeben und erkannt, dass die dem Verfahren zugrunde liegende Entscheidung des Kammergerichts Berlin ihr Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Die Beschwerdeführerin klagte gegen einen Auslieferungsbefehl bis zum Kammergericht Berlin vergeblich. Nun muss sich dieses Gericht erneut mit dem Sachverhalt beschäftigen. Pikant an diesem Fall ist auch, dass ein angeblicher Belastungszeuge aus Vietnam bereits hingerichtet ist, also für ein Verfahren nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Darüber hinaus wird sich das Gericht auch mit der Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens in Vietnam beschäftigen müssen.
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