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Donnerstag, 08. Dezember 2005
Weitere U-Haft Entscheidung des BVerfG
Von ra_feltus, 21:30

Das BVerfG hat am heutigen Tage eine weitere richtungsweisende Entscheidung in Sachen U-Haft veröffentlicht.

Nur dies Mal  revidierte es eine Entscheidung des OLG Düsseldorf.

Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, dessen Hauptverhandlung wegen des gesetzlichen Mutterschutzes der beisitzenden Richterin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde, gegen die Aufrechterhaltung des (bereits außer Vollzug gesetzten) Haftbefehls war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzt. Lassen sich Strafverfahren, in denen ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, nicht in angemessener Zeit durchführen, weil der Staat der Pflicht zur Ausstattung der Gerichte – vor allem in personeller Hinsicht – nicht nachkommt, habe das unabweisbar die Aufhebung von Haftentscheidungen zur Folge.

Mal wieder bescheinigte das BVerfG einem OLG, dass es in die erforderliche Abwägung nicht alle relevanten Gesichtspunkte einbezogen, aber auch die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruch des Beschwerdeführers mal wieder verkannt hat.
Denn so kann auch ein nicht vollzogener Haftbefehl allein schon wegen seiner Existenz für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung und eine Einschränkung des Freiheitsgrundsrechts darstellen.

Auch hier bleibt mein Fazit, nicht zu früh aufgeben, eine Reise nach Karlsruhe kann sicht lohnen, außerdem auch eine ganz schöne Stadt.

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