Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 13. Dezember 2005
BGH hebt Urteil im Fall Karoline auf
Der Bundesgerichtshofe hat mit Urteil vom 13.12.2005 das Urteil des Landgerichtes Memmingen aufgehoben. Das Landgericht hatte die Mutter der dreijährigen verstorbenen Karoline und den Lebensgefährten der Mutter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolgen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Schwurgerichtskammer hatte einen bedingten Tötungsvorsatz bei beiden Angeklagten verneint und bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Hiergegen wendete sich die erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof bemängelt in seinem Urteil die Fehlerhafte Beweiswürdigung zu diesen Fragen. Nun wird das Landgericht München II neu über diesen Fall urteilen müssen, wobei nun auch eine Verurteilung wegen Totschlags bzw. Mord in Betracht kommen kann. Es wird also ein hartes Stück Arbeit für die Verteidigung.
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