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Mittwoch, 14. Dezember 2005
Faulheit oder Versuch Verschleppung und Folter rechtsstaatlich zu legitimieren?
Von ra_feltus, 00:07

Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe lehnt auch im Fall el-Masri die Übernahme ab.

Nach Angaben von sz-online legte die Generalstaatsanwaltschaft bereits im August in einem Brief zu dem Entführungsfall eines über Rammstein ausgeflogenen Ägypters ihre Ansicht dar:

Danach wird "Verschleppung" historisch als Straftat gesehen, die von totalitären Regimen ausgeht, also speziell von der DDR.
Weil hier aber keine Diktatur, sondern wahrscheinlich die US-Stellen die Täter sind, deutet die Bundesanwaltschaft das Merkmal "politische Verfolgung" im Lichte des Asylgrundrechts. Das trifft auf jene zu, die wegen Rasse, gesellschaftlicher Gruppe, Religion oder politischer Überzeugung belangt werden.
Omar aber wird bei der Entführung nach Ägypten nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt. "Ausschließliches Ziel" der USA sei hier die "Bekämpfung des radikal islamistischen Terrorismus". "Dass bei dieser Zielsetzung Opfer der Rendition mehrheitlich wohl Personen aus islamischen Staaten oder islamischen Glaubens sind", habe nichts mit politischer Verfolgung zu tun: Mutmaßliche Täter dieses radikal islamistischen Terrors "rekrutieren sich vornehmlich aus diesem Personenkreis".

Stellt diese Argumentation der Bundesanwaltschaft nicht schon fast den Versuch dar, die Vorgehensweise des Geheimdienstes und der amerikanischen Regierung rechtsstaatlich zu legitimieren, oder Gründen sich die Gedanken nur auf Faulheit, und die Beamten fanden keine andere Argumentation sich der Übernahme von Ermittlungen zu widersetzen?

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