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Faulheit oder Versuch Verschleppung und Folter rechtsstaatlich zu legitimieren?
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe lehnt auch im Fall el-Masri die Übernahme ab. Nach Angaben von sz-online legte die Generalstaatsanwaltschaft bereits im August in einem Brief zu dem Entführungsfall eines über Rammstein ausgeflogenen Ägypters ihre Ansicht dar: Danach wird "Verschleppung" historisch als Straftat gesehen, die von totalitären Regimen ausgeht, also speziell von der DDR. Stellt diese Argumentation der Bundesanwaltschaft nicht schon fast den Versuch dar, die Vorgehensweise des Geheimdienstes und der amerikanischen Regierung rechtsstaatlich zu legitimieren, oder Gründen sich die Gedanken nur auf Faulheit, und die Beamten fanden keine andere Argumentation sich der Übernahme von Ermittlungen zu widersetzen?
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