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Montag, 19. Dezember 2005
Folter als erlaubte Verhörmethode?
Von ra_feltus, 19:00

Innenminister Schäuble hatte sich ja vor ein paar Tagen bereits dafür ausgesprochen auch Erkenntnisse verwerten zu dürfen, die aufgrund von Folter erlangt wurden.
Bei spiegel-online wird dies von Unionspolitikern auch weiter verteidigt, so ist zu lesen; „Generell zu sagen: Wir lassen die Jalousien runter gegenüber Ländern, wo wir wissen, dass gefoltert wird, das können wir uns nicht leisten“, sagt Uhl von der CSU als innenpolitischer Sprecher der CSU Bundestagsfraktion.

Aber können wir uns leisten Folter zu tolerieren, oder diese sogar zu unterstützen indem man bewusst die Augen vor der Realität verschließt? Ich denke wohl kaum.

Die Bundesrechtsanwaltkammer hat sich in einer Pressemittelung klar gegen die Verwendung von Foltererkenntnisse ausgesprochen. Der Präsident der BRAK sagt:

"Die Anwendung von Folter ist tabu. Jeder Schritt zur Aushöhlung des absoluten Folterverbots fügt dem Rechtsstaat unwiderruflichen Schaden zu. Deshalb dürfen auch nicht die Ergebnisse von Verhören, bei denen - ob durch ausländische oder durch inländische Sicherheitskräfte - möglicherweise rechtsstaatswidrige Methoden angewandt wurden, in einem rechtsstaatlichen Verfahren verwendet werden. Die Verwertung solcher Aussagen rechtfertigt die Anwendung von Folter und untergräbt damit auch den Kampf um eine universelle Geltung der Menschenrechte. Und wir geben mit jedem Schritt in diese Richtung die Grundfeste unserer demokratischen Gesellschaft preis."
Dem kann ich mich voll anschließen. Folter kann und darf noch nicht mal in Ansätzen Einzug in das rechtsstaatliche Verfahren erhalten.

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