Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Mittwoch, 21. Dezember 2005
Prozess um Mannesmann wird neu verhandelt
Ackermann und Co. müssen wieder bangen. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf. Nach den Feststellungen des Landgerichts beschlossen die Mitglieder des Präsidiums der Mannesmann AG Joachim Funk, Josef Ackermann und Klaus Zwickel kurz nach der vereinbarten Übernahme durch das britische Telekommunikationsunternehmen Vodafone, freiwillige Anerkennungsprämien auszuschütten. Eine Prämie in Höhe von rund 16 Millionen Euro sollte an den Vorstandsvorsitzenden Claus Esser gehen, vier weitere in einer Gesamthöhe von über fünf Millionen Euro an andere Vorstandsmitglieder. Die Prämien erhielten die Vorstandsmitglieder zusätzlich zu ihren dienstvertraglichen Bezügen und Abfindungsansprüchen für «in der Vergangenheit erbrachte Leistungen bei der Steigerung des Aktien- und Unternehmenswertes». Auch der Auffassung des Landgericht, Ackermann und Zwickel hätten sich bei der Bewilligung der Funk gezahlten Anerkennungsprämie in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, erteilten die Karlsruher Richter eine Absage. Nach Ansicht der BGH-Richter war die Rechtswidrigkeit der Bewilligung offensichtlich. Denn die Millionenprämie sei willkürlich und allein aufgrund des Wunsches des Begünstigten gewährt worden. Das landgerichtliche Urteil wurde durch den BGH deshalb aufgehoben, weil die vom Landgericht getroffenen Feststellungen so lückenhaft waren, dass die Richter nicht überprüfen konnten, ob die Präsidiumsmitglieder die Grenzen des unternehmerischen Ermessens überschritten und deshalb die Mannesmann AG pflichtwidrig geschädigt haben.
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