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Freitag, 06. Januar 2006
Auch bei Nacht und Nebel kein Wegsperren ohne Richter
Von ra_feltus, 17:05

Am gestrigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht eine weitere interessante und wahrscheinlich folgenreiche Entscheidung gefällt.

Eine Atomkraftgegnerin wurde bei einem Castortransport im November 2001 durch die Polizei nach einer Sitzblockade ohne richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und erst fast 24 Stunden später wieder entlassen, ohne zwischenzeitlich dem Richter vorgeführt zu werden. Das Amtsgericht Dannenberg und das Landgericht Lüneburg hatten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung und deren Art und Weise, sowie deren Durchführung nachträglich abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass hierdurch das Recht der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, sowie deren Freiheitsgrundrechte verletzt worden sind.

Interessant an dem vorliegend Urteil ist auch die Stellungnahme zur Art und Weise des richterlichen Bereitschaftsdienstes. Hinsichtlich dieser Frage äußerte das Bundesverfassungsgericht folgendes;

Ferner gibt die Art und Weise der Durchführung des
richterlichen Bereitschaftsdienstes Anlass zu verfassungsrechtlichen
Beanstandungen. Der richterliche Bereitschaftsdienst konnte sich nicht auf die
Tageszeit beschränken, sondern musste auch eine Regelung für die Nachtzeit
beinhalten, da aufgrund der zu erwartenden Massendemonstrationen mit einer
Vielzahl von Ingewahrsamnahmen gerechnet werden musste, die nicht sämtlich zur
Tageszeit sachgerecht bewältigt werden konnten.

Somit müssen Richter wohl oder übel nun in Zukunft auch in der Nacht zumindest bei Großereignissen erreichbar bleiben und können sich nicht mehr – wie oft üblich – auf ein paar wenige Stunden am Tag beschränken.

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