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Freitag, 06. Januar 2006
Wegen Fluchtgefahr entlassen
Von ra_feltus, 20:22

Bei dem Kollegen Hoenig aus Berlin ist zu lesen, dass am 04.01.2006 aus der Gefangenenstelle Süd-West in Berlin ein Beschuldigter wegen eines Absprachefehlers entlassen worden sei, eine gewisse Häme kann auch ich nicht leugnen.

Der Kollege bemängelt zu Recht, dass in der polizeilichen Pressemeldung von "Straftäter des räuberischen Diebstahls" die Rede war, obgleich es noch keine Verurteilung gegeben haben kann, mithin die Polizei sich nicht als Richter aufspielen und einen noch als unschuldig anzusehenden Menschen vorverurteilen darf. Eine solche Vorverurteilung stellt nämlich einen Verstoß gegen die Europäischen Menschrechtskonvention dar, da nach dieser jeder Beschuldigte bis zu seiner Verurteilung als unschuldig anzusehen ist.

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