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Samstag, 14. Januar 2006
Eine äußerst merkwürdige Hauptverhandlung
Von ra_feltus, 12:42

Das eine Hauptverhandlung nicht immer streng der Strafprozessordnung entsprechend verläuft ist an sich nichts ungewöhnliches.

Das was ich jedoch am Donnerstag in einem kleinen Amtsgericht erleben durfte war ein Kuriosum.

Drei Ausländer waren angeklagt ein Auto geklaut zu haben, soweit eigentlich ein normaler Fall. Nachdem ich eine Stunde warten durfte, meinte der Vorsitzende nur, „nun ja die Sache davor hat etwas länger gedauert, weil der Angeklagte kein Geständnis ablegen wollte.“ Ich fragte mich im Stillen nur, seit wann dies ein Angeklagter tun muss, aber wirklich gewundert hatte es mich dann auch nicht mehr.

Als wir dann also endlich in den Sitzungssaal gehen konnten, musste dieser aber erst mal umgeräumt werden, damit auch alle Angeklagten und jeder Verteidiger Platz fanden. Warum dies aber durch die Wachtmeister erfolgen musste und ich die Stühle nicht habe umstellen dürfen fragt sich. Als wir dann alle saßen, stellte der dritte Verteidiger – welcher recht kurzfristig erst mandatiert worden war – den Antrag auf Beiordnung, welchen der Vorsitzende bei mir und einem Kollegen bereits vor einem Monat abgelehnt hatte. Ca. zehn Minuten suchte der Richter verzweifelt und hilflos nach den Ablehnungsbeschlüssen und murmelt nur immer wieder, „ja wo ist er den hier in meiner Loseblattsammlung, wo ist er nur? Ich find ihn nicht.“ Dies war auch kein Wunder, denn so befand sich der Großteil der Akten nicht schön ordentlich abgeheftet, sondern durcheinander liegend auf dem Richtertisch. Schließlich fand er den Beschluss – zumindest eine Ausfertigung dessen –, der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab seine Stellungnahme zu dem Antrag ab und dann erfolgte – wie erwartet – die Ablehnung. Der Richter meinte dann nur, „sie können gerne Beschwerde einlegen, dass Landgericht hebt mich gerne auf, wollen wir doch mal sehen, ob es das jetzt auch tut.“ Ich hoffe doch sehr.

Dann wurde vorschriftsmäßig die Sache aufgerufen.

Etwas verwirrt war der Richter jedoch darüber, dass wir nicht der Reihenfolge der Anklage entsprechend im Sitzungssaal saßen. Nach der Anklageverlesung kam der übliche Hinweis, dass die Angeklagten ja nicht aussagen bräuchten etc. Ich gab für den Angeklagten die Erklärung ab, dass er die ihm zur Last gelegte Tat einräume. „Mehr will er nicht sagen?“ fragte der Vorsitzende sichtlich enttäuscht und ich sollte auch gleich erfahren warum. „Nein“ antwortete ich. „Schade und ich hätte so gerne gewusst, wie man ein Auto aufmacht, wie geht das eigentlich?“ Fragend schaute er im Sitzungssaal umehr. Einwenig schuldbewusst meinte ich dann nur zu ihm, dass er nicht mich das fragen solle, denn ich habe darin keinerlei Erfahrung. Die anderen Angeklagten und deren Verteidiger hielten sich ebenfalls zurück. Ein anwesender Polizist im Zuschauerraum gab dem Vorsitzenden dann jedoch bereitwillig eine kleine Lehrstunde. Der Vorsitzende kommentierte das dann, „bei mir dürfen auch die Zuschauer mal was sagen.“ Nur gut, dass das Urteil später nicht per Abstimmung unter den Zuschauern gefällt wurde. Im Anschluss gaben auf jeden Fall die anderen beiden Angeklagten ebenfalls über ihre Verteidiger eine ähnlich lautende Erklärung ab. Nun sollten die Bundeszentralregisterauszüge verlesen werden. Der Vorsitzende fing wieder an verwirrt in seinem Blätterchaos – welches mittlerweile vollständig auf der Richterbank ausgebrochen war –  zu wühlen. „Leider finde ich sie gerade nicht“ so der Vorsitzende und nach kurzem Schweigen sagte er, „na dann fragen wir doch mal, ist einer der Angeklagten schon mal von einem deutschen Gericht verurteilt worden?“ In diesem Moment dachte ich dann wirklich, wo ist die versteckte Kamera, oder habe ich was verpasst?

Es war nun sehr still geworden im Saal. Wir Verteidiger schauten uns nur verständnislos und fragend an. Irgendwann kam jedoch der freudige Ausruf von vorne „ahhh, da sind sie ja!!!“ Sichtlich stolz auf seinen Fund tönte dann der Vorsitzende mit Stolz geschwellter Brust, „in einem guten deutschen Haushalt geht doch nichts verloren.“ Aha, dass nenne ich eine gute Selbsteinschätzung.

Irgendwann war auch diese Beweisaufnahme beendet, wobei der Vorsitzende verzweifelt seine Protokollführerin anschaute und fragte, „habe ich was vergessen?“ Ich wollte schon sagen, „lassen sie dass doch das OLG herausfinden.“ Ich konnte mich, was mir sehr schwer fiel jedoch beherrschen.

Dann begann der Staatsanwalt zu plädieren. Auch er muss eine ausgeprägte sadistische Ader haben, denn er fing an den Diebstahl herunter zu subsumieren und zwar jedes einzelne Tatbestandsmerkmal für sich. Als dann die Dolmetscherin den ersten Teil übersetzen und der Vorsitzende die Gelegenheit nutzen wollte das Plädieren abzukürzen, indem er meinte, die Dolmetscherin könne doch am Schluss einfach eine Zusammenfassung liefern, oder „einfach nur die Anträge, Herr Staatsanwalt.“ Dieser hatte den Wink mit dem Zaunpfahl zwar verstanden, erwiderte aber „Herr Vorsitzender, lassen sie mir doch die Freude.“ Also doch Sadist, dachte ich mir. Irgendwann kam dann auch er zu der Strafzumessung und jetzt traf mich der Schlag, denn so sollte doch strafschärfend tatsächlich berücksichtigt werden, dass die Angeklagten nach Deutschland eingereist seien. Wow, wieder etwas verpasst, dachte ich mir, oder ist hier einwenig der Verurteilungswahn mit dem Herrn der Staatsanwalt durchgegangen?

Zum Glück war der Drang auf der Seite der Verteidiger, möglichst zügig zum Ende zu kommen sehr groß, so dass das Ende greifbar nahe war. Immer hin schrieb der Richter schneller, als er sprach, so dass die Urteilsverkündung ziemlich zeitnah erfolgte.
Die ausgeworfenen Strafen lagen zwar verhältnismäßig hoch, aber immerhin wurden sie zur Bewährung ausgesetzt und das war schließlich zunächst das Hauptziel.

Erstaunlich nur – wobei nach der hinter mir liegenden Hauptverhandlung auch nicht mehr wirklich –, dass der Vorsitzende kein einziges Wort zu der Frage der Kosten verloren hat. Ich wusste gar nicht, dass hierüber nun nicht mehr zu entscheiden ist. Sollte ich wirklich so viele Änderungen verpasst haben?
Auf jeden Fall habe ich natürlich nicht auf Rechtsmittel verzichtet.

Nicht das ich nicht auch mal gerne aus zweckmäßigkeits Gründen den formalistischen Weg verlassen würde, um zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen, aber wenn sich Planlosigkeit mit Selbstherrlichkeit paart und der Blick fürs Wesentlichste fehlt, stellt sich so etwas einfach nur als ein Trauerspiel dar.

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