Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Sonntag, 15. Januar 2006
Das Vorspiel zur Hauptverhandlung
Das die beschriebene Hauptverhandlung so verlaufen würde, wie sie verlief, hätte mir im Prinzip auch vorher klar sein können, denn so wurde die fachliche Kompetenz des Richters bereits im Vorfeld offenbart. Es ging um die Frage der Pflichtverteidigung, die wie gesagt abgelehnt wurde. Meinen Antrag einen Dolmetscher auf Kosten der Staatskasse hinzuziehen zu dürfen beschied der Richter jedoch nicht, so dass ich dort anrief und nachfragte, was mit diesem Antrag sei. Der Richter fragte mich, ob ich seinen Ablehnungsbeschluss nicht bekommen hätte, worauf ich dies selbstverständlich bejahte, aber meinte, dass die Dolmetscherfrage doch unabhängig von der Frage der Pflichtverteidigung zu beurteilen sei. Darauf erwiderte dieser Richter erstaunlicherweise jedoch, dass dem nicht so sei. Zunächst blieb mir für ein paar Augenblicke die Sprache weg. Jedoch hatte ich diese schnell wieder gefunden und meinte zu ihm, dass auch wenn es nicht meine Aufgabe sei, würde ich ihm das Urteil des Bundesgerichtshofes zu senden. Dies geschah dann auch per Fax und da ich eigentlich das Eingeständnis des Richters anhören wollte, rief ich noch mal an. In dem zweiten Telefonat behauptet dieser Richter jedoch dann urplötzlich, dass ich keinen Antrag brauche, sondern die Rechnungen des Dolmetschers einfach ans Gericht geschickt werden sollen, dass würde immer so gemacht. Zu einem solch ausgeprägten Selbstbewusstsein kann ich einfach nur gratulieren. Immerhin war ich froh, dass sich die Rechtsprechung doch auch bis zu diesem Amtsgericht herumgesprochen hatte. Wie gut aber, dass mein Mandant anwaltlich vertreten war, sonst hätte er hinterher wohlmöglich auch noch die Dolmetscherkosten tragen müssen und wer weiß, was sonst noch so passiert wäre. Wenn das nicht alleine für sich eine Beiordnung – zumindest bei diesem Richter – rechtfertigt.
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