Köperliche Fitness trotz Verhandlungsunfähigkeit
bei spiegel-online war gestern zu lesen;
Um dem Prozess wegen Betrugs im Berliner Bankenskandal zu entgehen, hatte sich der frühere Aubis-Manager Christian Neuling Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen lassen. Jetzt ziehen die Staatsanwälte das Attest in Zweifel. Zeugen hatten Neuling beim letzten Berlin-Marathon gesehen.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge bewältigte der 63-Jährige die 42,192 Kilometer lange Strecke im September in knapp viereinhalb Stunden und landete unter 40.000 Teilnehmern auf Platz 15.975.
Die Argumentation des Verteidigers war dann nur noch logisch
Neulings Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler argumentierte, der Arzt habe seinem Mandanten die Teilnahme an dem Lauf aus therapeutischen Gründen empfohlen.
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Respekt für die sportliche Leistung, nur vielleicht sollte das nächste Mal der Marathon in New York oder anderswo gewählt werden, das schont auch die Nerven des Verteidigers.
Ist ein Skelett eine Leiche? Ein vorhersehbarer Skandal
bei spiegel-online ist zu lesen;
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Der ehemalige Bundeswehrgeneral Hermann Hagena hat inzwischen die angekündigte Entlassung der an dem Skandal beteiligten Soldaten aus rechtlichen Gründen in Zweifel gezogen. Hagena sagte der "Welt", es gebe einen strafrechtlich relevanten Unterschied zwischen einem Skelett und einer Leiche oder Leichenteilen. Der Vorwurf der Störung der Totenruhe scheide wohl aus, weil von einer Totenruhe nach den vorliegenden Berichten, wonach die Knochen in einer Kiesgrube gelegen hätten, keine Rede sein könne.
Fachlich richtige Einschätzung, denn so ist ein Skelett in aller Regel grundsätzlich keine Leiche und auch kein Leichenteil, mithin kein taugliches Tatobjekt.
Wie auch immer, der gesamte "Skandal" verwundert mich jedoch nicht. Und es scheint wohl auch kein Wunder oder Zufall, dass es offenbar wieder Soldaten sind, aus Kasernen die in jüngerer Zeit mit nachgestellten Gewaltvideos in "Verruf" geraten waren.
Vielleicht hätten sich die Frauen und Herren der oberen Führungsebenen des Militärs und der Politik mal mit der Frage auseinandersetzen sollen, was ein Kriegseinsatz für die betroffenen Soldaten bedeutet und welche Spuren er in der Psyche hinterlässt.
Nun ja, es ist nun ganz offensichtlich die Märchenstunde im Verteidigungsministerium angebrochen, nur dass deren Märchen nicht mit dem Satz enden, "wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute."
Liebeszauber, eine objektiv unmögliche Leistung
bei der faz ist online folgendes zu lesen;
Eine selbsternannte Liebeshexe muß den Zauberlohn für die erfolglose Wiedervereinigung eines Paares zurückzahlen. Amtsgericht und Landgericht München gaben in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung einer Klägerin Recht.
Die Frau war von ihrem Lebensgefährten verlassen worden und hatte sich daraufhin hilfesuchend an die vermeintliche Hexe gewandt. Diese versprach, den Mann mit einem Liebeszauber zur Rückkehr zu bewegen. Der Preis für das über mehrere Monate jeweils vor Vollmond vollzogene Ritual betrug 1000 Euro.„Objektiv unmögliche Leistung“ Weil sich die Liebe aber trotzdem nicht mehr einstellte, verlangte die Auftraggeberin schließlich ihr Geld zurück und verklagte die Hexe. Die Richter entschieden nun, daß ein Liebeszauber eine „objektiv unmögliche Leistung“ sei. Ein Liebesritual sei „nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen“. Deshalb habe die Klägerin ein Anrecht auf Rückzahlung. Dabei spiele es keine Rolle, daß die Frau zunächst selbst um die Zauberhilfe gebeten hatte und mit dem Vertrag einverstanden warEine selbsternannte Liebeshexe muß den Zauberlohn für die erfolglose Wiedervereinigung eines Paares zurückzahlen. Amtsgericht und Landgericht München gaben in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung einer Klägerin Recht.
Dass das Unvermögen des Verbrauchers schützenswert ist, wird sicherlich nicht in Frage gestellt, aber dass es soweit geht ist doch erstaunlich. Manchmal zahlt sich Dummheit eben aus.
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