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Beihilfe durch die Staatsanwaltschaft
Von ra_feltus, 24.11.2005, 20:05

In einer Internet Auktion des deutschen Zolls wird eine Feinwaage angeboten.

Anbieter ist die Staatsanwaltschaft Bonn. Wer nun denkt, der Leitende Oberstaatsanwalt habe zu hause aufgeräumt und möchte seinen Sperrmüll per Internet verkloppen liegt falsch.

Denn der Hinweis in der Auktion schließt sämtliche an dem Verfahren 900 Js 1196/04 beteiligten Personen von der Auktion aus. Aber was glaubt die Staatsanwaltschaft, wozu man eine gebrauchte Feinwaage wohl benutzen wird? Sicherlich nicht um Omas Weihnachtsplätzchenrezept exakt nach backen zu können.

Möglicherweise erhofft sie sich aber auch ein neues Ermittlungsverfahren und legt nun schon mal den Köder aus.

Interessant wäre es in solch einem Fall hinterher die Verteidigung zu übernehmen. Auf die Unterhaltung mit dem Staatsanwalt würde ich mich wirklich freuen.

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Fred(Gast), 27.11.2005, 02:13

Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein Student (Chemiker?) sie gebrauchen kann. Zu höchst legalen Zwecken übrigens.

Auf der anderen Seite würde ich vielleicht eine vorherige Desinfektion verlangen - nicht, dass man am Flughafen Problemchen bekommt, weil man seine Feinwaage mit den Drogenresten zuvor in der Hand hatte ;)

[keine Optionen]


jan(Gast), 25.11.2005, 15:06

als ob man solche waagen nicht für legale zwecke einsetzen ließen. Womit arbeite ich denn dann im Labor?

[keine Optionen]


dpms(Gast), 24.11.2005, 21:03

Ha, ha, das ist ja wirklich witzig. Aber besser das Staat damit Geld verdient statt noch draufzuzahlen, indem die Waage vernichtet würde.

Im besten Fall wird die Waage erneut beschlagnahmt und wieder per Auktion zum Verkauf angeboten usw.

[keine Optionen]




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