Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Donnerstag, 25. Mai 2006
Lektion 1 - Vernehmung des Zeugen vom Hörensagen
Von ra_feltus, 19:06

Überraschende Wende im Fall des brutalen Angriffs von Potsdam: Der verdächtige Björn L. ist am Mittwoch erneut verhaftet worden. Er soll den Angriff auf einen Deutsch-Äthiopier gegenüber einem Mitgefangenen zugegeben haben. Wegen der neuen Erkenntnisse erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf Antrag erneut Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

(..)

Dem 29jährigen wurde am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht der neue Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet. Sein Anwalt Veikko Bartel bestätigte, daß die Verhaftung auf der Aussage eines Mithäftlings beruht. Sein Mandant werde von diesem Zeugen sinngemäß mit den Worten zitiert: „Hätte ich mal richtig reingetreten.“

faz-online

Zu Recht kann man hier die Frage des Haftgrundes stellen, im Zweifel wird es aber einen geben und nicht nur einen, der auf der Selbstherrlichkeit der Staatsanwaltschaft – hier der Generalbundesanwaltschaft - beruht.

 

Wesentlich interessanter ist aber der Grund für die erneute Festnahme. Dieser wird wohl auch für den Beschuldigten eine Lektion im Kapitel „Schweigerecht des Beschuldigten“ sein. Hochmut und Selbstherrlichkeit kommt immer vor dem Fall.

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Steinigung auf dem Marienplatz im Anschluss?
Von ra_feltus, 18:38

München - Da werden zwei Menschen, die ein kleines Kind namens Karolina derart zu Tode gequält haben, dass selbst den Rechtsmedizinern bei der Obduktion und den mit grausamen Tötungsdelikten vertrauten Richtern beim Ansehen der Bilder das Herz fast stehen blieb, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - und das Publikum klatscht. Es schien mit dem Klatschen gar nicht aufhören zu wollen, wie nach einer gelungenen Vorstellung in der Staatsoper, wenn den Sängern und dem Dirigenten für außergewöhnliche Leistung gehuldigt wird. Im Münchner Schwurgerichtssaal, in dem wieder einmal daran erinnert worden war, wozu der Mensch fähig ist, gibt es den Applaus für Richter, die nichts anderes getan haben, als Recht und Gesetz anzuwenden. (…) Spiegel-online  

Jetzt fehlt eigentlich nur noch der kreischende Mob, der die beiden durch die Münchner Innenstadt treibt und auf dem Marienplatz steinigt. Nur gut, dass nicht auch noch die Todesstrafe gefordert wird.

 

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 24. Mai 2006
Das Strafverfahren ein Casino?
Von ra_feltus, 01:33

Der Fall in Potsdam und die heute erfolgte Haftentlassung der beiden Tatverdächtigen schlägt große Wellen.

Nicht dass ich diese Tat schön reden möchte, oder sie gar toleriere, nein ganz im Gegenteil. Dennoch finde ich, dass man bei der Diskussion die Kirche im Dorfe lassen sollte. Vor allem sollte nicht das Rechtsstaatsprinzip – vielmehr die Ausflüsse dessen – mit etwas verglichen werden, was – wie das Glücksspiel – nur vom Zufall gesteuert, keinen Grundsätzen unterliegt und vollkommen willkürlich ist. 

 

Bei spiegel-online ist zu lesen:

(...) Im Zweifelsfall droht den Fahndern ein Glücksspiel vor Gericht. Kommen nicht noch überraschend neue Details, Spuren oder Zeugen hinzu, wird schon die Erstellung der Anklageschrift schwierig. Für die beiden Männer, die heute nach einem Monat und zwei Tagen das erste Mal wieder in Freiheit schlafen, könnte der Mangel an Beweisen letztlich einen Freispruch bedeuten.(...)

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dienstag, 23. Mai 2006
Das hat sich wohl nicht "gelohnt"
Von ra_feltus, 15:10

Sofern die Täter ermittelt werden können, werden sie wegen 30 Cent mit einer Mindeststrafe von 5 Jahre rechnen müssen, das macht umgerecht 0,017 Cent pro Gefängnistag.

Wie die Göttinger Polizei berichtet, wurde gestern ein Schülern, unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt. Die Beute ist sage und schreibe 30 Cent. Was bleibt ist festzustellen, dass einzig und allein sich diese Tat wohl nur für die Strafverteidiger gelohnt hat .

Aber wenigstens ist eines sicher ist. Der Verteidiger setzt sich, ob der opulenten Beute nicht mal ansatzweise des Vorwurfs der Geldwäsche aus, also ein ganz ungestörtes Arbeiten.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Kugelsichere Westen als Bestandteil einer Schuluniform?
Von ra_feltus, 13:31

In Zukunft gehört zu den Schulsachen eines Kindes auch eine kugelsichere Weste, so zumindest könnte man den Eindruck bekommen, wenn man die aktuelle dpa meldung – bei frankurter rundschau in der Onlineausgabe nachzulesen – ließt.

Dort heißt es:

Berlin (dpa) - In einer Berliner Schule ist eine Schülerin mit einer scharfen Schusswaffe festgenommen worden. Das Mädchen aus der 10. Klasse der Realschule im Stadtteil Tiergarten habe nicht geschossen, niemand sei verletzt worden, teilte die Polizei mit. Die Schule war im Dezember vorigen Jahres in die Schlagzeilen geraten. Ein 15-Jähriger hatte auf dem Schulhof mit einem Freund seine von ihm schwangere Freundin in den Bauch getreten und geschlagen, um das Baby zu töten.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


7,27 Promille und immer noch ansprechbar
Von ra_feltus, 13:19

Ein Mensch mit über 7 Promille müsste nach Angaben von Medizinern bereits tot sein. Dass dem jedoch nicht so ist und ein Mensch mit einer solch hohen Alkholkonzentration im Blut sogar noch ein Fahrzeug führen kann, zeigt ein Fall aus Litauen, wie bei n-tv online nachzulesen ist:


Mit sagenhaften 7,27 Promille Alkohol im Blut ist ein Lkw-Fahrer in Litauen von der Polizei gestoppt worden. Der 41- Jährige habe selig vor sich hin gelächelt, bestätigte eine Polizeisprecherin in Kaunas entsprechende Medienberichte vom Dienstag. Die Beamten hätten zunächst an eine Fehlfunktion des Atemmessgeräts geglaubt, nachdem sie den Trucker auf der Autobahn Kaunas-Vilnius angehalten hatten. Nach Einschätzung von Medizinern besteht bei "ungeübten" Trinkern bereits von etwa vier Promille an Lebensgefahr. 
 Der Litauer gab bei der Vernehmung an, am Abend vor der Fahrt zu viel getrunken und am Morgen gegen die Übelkeit einige Biere zu sich genommen zu haben. Der ermittelte Wert übersteigt die litauische Promillegrenze von 0,4 um das 18fache. Aller Voraussicht nach wird der Mann seinen Führerschein für einige Jahre verlieren und mindestens 2000 Litas (580 Euro) Geldstrafe zahlen müssen, hieß es.

 

 

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Rasterfahndung fällt durchs Raster
Von ra_feltus, 12:59

Bei der Rhein-Zeitung ist in der Onlineausgabe folgendes zu lesen:

(...) Eine allgemeine Bedrohungslage , wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington „praktisch ununterbrochen” bestanden habe, reiche nicht aus. Damit gab das Karlsruher Gericht einem 1978 geborenen Marokkaner Recht. Der damalige Student an der Universität Düsseldorf wähnte sich im Visier der Ermittler. Die Maßnahme verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zwei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung. (Az: 1 BvR 518/02 - Beschluss vom 4. April 2006) Der schriftlich veröffentlichte Beschluss gilt unmittelbar nur für Nordrhein-Westfalen, hat jedoch bundesweite Bedeutung, weil die schon Wochen nach den Anschlägen angelaufene Rasterfahndung über alle Bundesländer hinweg koordiniert war. Das Gericht deutete an, dass die Gesetze der meisten anderen Bundesländer nachgebessert werden müssen, weil sie Rasterfahndungen auch ohne die vom Gericht nun geforderte „konkrete Gefahr” erlauben. Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz selbst blieb unbeanstandet, weil es ausreichend hohe Hürden aufstelle, die lediglich von den Gerichten nicht ausreichend beachtet worden seien. Gesucht wurde damals nach männlichen Studenten oder Ex-Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren, die aus arabischen Ländern stammten. Bei der koordinierten Aktion hatten Einwohnermeldeämter, Universitäten und das Ausländerzentralregister mehr als acht Millionen Datensätze - 5,2 Millionen allein in Nordrhein-Westfalen - an die Polizei weitergeleitet. Nach einer ersten Rasterung wurden 32 000 Datensätze ans Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und dort in die Verbunddatei „Schläfer” eingestellt. Islamistische Terroristen seien dadurch, soweit ersichtlich, nicht enttarnt worden, heißt es in dem Beschluss. Der Erste Senat - federführend vorbereitet wurde der Beschluss von Wolfgang Hoffmann-Riem - bekräftigte zwar, dass der Staat terroristischen Bedrohungen wirksam entgegentreten müsse und seine polizeilichen Instrumente angesichts neuer Gefährdungen auch fortentwickeln dürfe. Dabei sei er aber auf rechtsstaatliche Mittel beschränkt: „Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit darf vom Gesetzgeber neu justiert, die Gewichte dürfen jedoch von ihm nicht grundlegend verschoben werden.” Eine Rasterfahndung ist dem Gericht zufolge nicht bereits im Vorfeld einer „konkreten”, durch Tatsachen begründeten Gefahr zulässig, weil sonst ohne jeglichen Verdacht tief greifende Eingriffe in Grundrechte möglich würden. Außenpolitische Spannungslagen, die von Terroristen für Anschläge genutzt werden könnten, gebe es immer wieder, weshalb die Gefahr eines Anschlags in Deutschland praktisch nie ausgeschlossen sei. Eine Rasterfahndung dagegen setze konkrete Anhaltspunkte für Anschlagsplanungen oder den Aufenthalt von Terroristen in Deutschland voraus. Der Senat wertete die Rasterfahndung als erheblichen Eingriff in das „Datenschutz-Grundrecht”. Denn davon seien auch private, vertrauliche Informationen etwa zur Glaubensüberzeugung betroffen. Außerdem lasse sich aus der Vielzahl von Daten womöglich ein vollständiges Persönlichkeitsbild zusammenfügen. Erschwerend für die Betroffenen kommt laut Gericht das Risiko hinzu, mit polizeilichen Ermittlungen überzogen und als Ausländer muslimischen Glaubens stigmatisiert zu werden.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Einsichtsfähige Staatsanwaltschaft......
Von ra_feltus, 08:58

Mein Mandant war im Januar angeklagt, gemeinsam mit einem zweiten eine Schlägerei angefangen und ganz böse Verletzungen bei Dritten dadurch produziert zu haben.

Bereits beim Studium der Akten, wurden die widersprüchlichen Angaben der beteiligten Zeugen mehr als deutlich.

Es kam dann die Hauptverhandlung, in der etwa 10 Zeugen gehört wurden. Sämtliche Opfer – mit Ausnahme von einem – sagten aus, dass sie meinen Mandanten zu keinem Zeitpunkt gesehen hätten, wie er zugeschlagen habe, vielmehr bestätigten sie, die zuvor gemachte Einlassung, dass mein Mandant nämlich versucht haben soll, die „Streithähne“ auseinander zu bringen. Also folgte das, was folgen musste, nämlich ein Freispruch.

Und eigentlich dachte ich, dieser würde akzeptiert. Aber nein, weit gefehlt, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Nun ja, der Staatsanwalt muss ja nicht selbst, die möglicherweise unnötig entstandenen Kosten tragen.

Aber nicht genug, sie machte sich auch noch die vollkommen unnötige Mühe, ihre Berufung über einige Seiten hinweg zu begründen, abgesehen davon, dass eine ordnungsgemäße, gut und vor allem sich an den richtigen Gründsätzen orientierende Beweiswürdigung wohl nicht zum Repertoire des Staatsanwaltes gehört, war es eine vollkommen unsinnige Zeit- Geld- und Papierverschwendung. Vier Monate später wird nun dieses Rechtsmittel zurückgenommen. An sich schade, denn es wäre bestimmt eine sehr spannende Berufungsverhandlung geworden.

Was nur hat dazu geführt? Vielleicht war der Abteilungsleiter endlich aus dem Urlaub zurück?

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]




Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« Mai, 2006 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031    

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite