Sonntag, 15. Januar 2006
Das Vorspiel zur Hauptverhandlung
Das die beschriebene Hauptverhandlung so verlaufen würde, wie sie verlief, hätte mir im Prinzip auch vorher klar sein können, denn so wurde die fachliche Kompetenz des Richters bereits im Vorfeld offenbart. Es ging um die Frage der Pflichtverteidigung, die wie gesagt abgelehnt wurde. Meinen Antrag einen Dolmetscher auf Kosten der Staatskasse hinzuziehen zu dürfen beschied der Richter jedoch nicht, so dass ich dort anrief und nachfragte, was mit diesem Antrag sei. Der Richter fragte mich, ob ich seinen Ablehnungsbeschluss nicht bekommen hätte, worauf ich dies selbstverständlich bejahte, aber meinte, dass die Dolmetscherfrage doch unabhängig von der Frage der Pflichtverteidigung zu beurteilen sei. Darauf erwiderte dieser Richter erstaunlicherweise jedoch, dass dem nicht so sei. Zunächst blieb mir für ein paar Augenblicke die Sprache weg. Jedoch hatte ich diese schnell wieder gefunden und meinte zu ihm, dass auch wenn es nicht meine Aufgabe sei, würde ich ihm das Urteil des Bundesgerichtshofes zu senden. Dies geschah dann auch per Fax und da ich eigentlich das Eingeständnis des Richters anhören wollte, rief ich noch mal an. In dem zweiten Telefonat behauptet dieser Richter jedoch dann urplötzlich, dass ich keinen Antrag brauche, sondern die Rechnungen des Dolmetschers einfach ans Gericht geschickt werden sollen, dass würde immer so gemacht. Zu einem solch ausgeprägten Selbstbewusstsein kann ich einfach nur gratulieren. Immerhin war ich froh, dass sich die Rechtsprechung doch auch bis zu diesem Amtsgericht herumgesprochen hatte. Wie gut aber, dass mein Mandant anwaltlich vertreten war, sonst hätte er hinterher wohlmöglich auch noch die Dolmetscherkosten tragen müssen und wer weiß, was sonst noch so passiert wäre. Wenn das nicht alleine für sich eine Beiordnung – zumindest bei diesem Richter – rechtfertigt.
Samstag, 14. Januar 2006
Eine äußerst merkwürdige Hauptverhandlung
Das eine Hauptverhandlung nicht immer streng der Strafprozessordnung entsprechend verläuft ist an sich nichts ungewöhnliches. Das was ich jedoch am Donnerstag in einem kleinen Amtsgericht erleben durfte war ein Kuriosum. Drei Ausländer waren angeklagt ein Auto geklaut zu haben, soweit eigentlich ein normaler Fall. Nachdem ich eine Stunde warten durfte, meinte der Vorsitzende nur, „nun ja die Sache davor hat etwas länger gedauert, weil der Angeklagte kein Geständnis ablegen wollte.“ Ich fragte mich im Stillen nur, seit wann dies ein Angeklagter tun muss, aber wirklich gewundert hatte es mich dann auch nicht mehr. Als wir dann also endlich in den Sitzungssaal gehen konnten, musste dieser aber erst mal umgeräumt werden, damit auch alle Angeklagten und jeder Verteidiger Platz fanden. Warum dies aber durch die Wachtmeister erfolgen musste und ich die Stühle nicht habe umstellen dürfen fragt sich. Als wir dann alle saßen, stellte der dritte Verteidiger – welcher recht kurzfristig erst mandatiert worden war – den Antrag auf Beiordnung, welchen der Vorsitzende bei mir und einem Kollegen bereits vor einem Monat abgelehnt hatte. Ca. zehn Minuten suchte der Richter verzweifelt und hilflos nach den Ablehnungsbeschlüssen und murmelt nur immer wieder, „ja wo ist er den hier in meiner Loseblattsammlung, wo ist er nur? Ich find ihn nicht.“ Dies war auch kein Wunder, denn so befand sich der Großteil der Akten nicht schön ordentlich abgeheftet, sondern durcheinander liegend auf dem Richtertisch. Schließlich fand er den Beschluss – zumindest eine Ausfertigung dessen –, der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab seine Stellungnahme zu dem Antrag ab und dann erfolgte – wie erwartet – die Ablehnung. Der Richter meinte dann nur, „sie können gerne Beschwerde einlegen, dass Landgericht hebt mich gerne auf, wollen wir doch mal sehen, ob es das jetzt auch tut.“ Ich hoffe doch sehr. Dann wurde vorschriftsmäßig die Sache aufgerufen. Etwas verwirrt war der Richter jedoch darüber, dass wir nicht der Reihenfolge der Anklage entsprechend im Sitzungssaal saßen. Nach der Anklageverlesung kam der übliche Hinweis, dass die Angeklagten ja nicht aussagen bräuchten etc. Ich gab für den Angeklagten die Erklärung ab, dass er die ihm zur Last gelegte Tat einräume. „Mehr will er nicht sagen?“ fragte der Vorsitzende sichtlich enttäuscht und ich sollte auch gleich erfahren warum. „Nein“ antwortete ich. „Schade und ich hätte so gerne gewusst, wie man ein Auto aufmacht, wie geht das eigentlich?“ Fragend schaute er im Sitzungssaal umehr. Einwenig schuldbewusst meinte ich dann nur zu ihm, dass er nicht mich das fragen solle, denn ich habe darin keinerlei Erfahrung. Die anderen Angeklagten und deren Verteidiger hielten sich ebenfalls zurück. Ein anwesender Polizist im Zuschauerraum gab dem Vorsitzenden dann jedoch bereitwillig eine kleine Lehrstunde. Der Vorsitzende kommentierte das dann, „bei mir dürfen auch die Zuschauer mal was sagen.“ Nur gut, dass das Urteil später nicht per Abstimmung unter den Zuschauern gefällt wurde. Im Anschluss gaben auf jeden Fall die anderen beiden Angeklagten ebenfalls über ihre Verteidiger eine ähnlich lautende Erklärung ab. Nun sollten die Bundeszentralregisterauszüge verlesen werden. Der Vorsitzende fing wieder an verwirrt in seinem Blätterchaos – welches mittlerweile vollständig auf der Richterbank ausgebrochen war – zu wühlen. „Leider finde ich sie gerade nicht“ so der Vorsitzende und nach kurzem Schweigen sagte er, „na dann fragen wir doch mal, ist einer der Angeklagten schon mal von einem deutschen Gericht verurteilt worden?“ In diesem Moment dachte ich dann wirklich, wo ist die versteckte Kamera, oder habe ich was verpasst? Es war nun sehr still geworden im Saal. Wir Verteidiger schauten uns nur verständnislos und fragend an. Irgendwann kam jedoch der freudige Ausruf von vorne „ahhh, da sind sie ja!!!“ Sichtlich stolz auf seinen Fund tönte dann der Vorsitzende mit Stolz geschwellter Brust, „in einem guten deutschen Haushalt geht doch nichts verloren.“ Aha, dass nenne ich eine gute Selbsteinschätzung. Irgendwann war auch diese Beweisaufnahme beendet, wobei der Vorsitzende verzweifelt seine Protokollführerin anschaute und fragte, „habe ich was vergessen?“ Ich wollte schon sagen, „lassen sie dass doch das OLG herausfinden.“ Ich konnte mich, was mir sehr schwer fiel jedoch beherrschen. Dann begann der Staatsanwalt zu plädieren. Auch er muss eine ausgeprägte sadistische Ader haben, denn er fing an den Diebstahl herunter zu subsumieren und zwar jedes einzelne Tatbestandsmerkmal für sich. Als dann die Dolmetscherin den ersten Teil übersetzen und der Vorsitzende die Gelegenheit nutzen wollte das Plädieren abzukürzen, indem er meinte, die Dolmetscherin könne doch am Schluss einfach eine Zusammenfassung liefern, oder „einfach nur die Anträge, Herr Staatsanwalt.“ Dieser hatte den Wink mit dem Zaunpfahl zwar verstanden, erwiderte aber „Herr Vorsitzender, lassen sie mir doch die Freude.“ Also doch Sadist, dachte ich mir. Irgendwann kam dann auch er zu der Strafzumessung und jetzt traf mich der Schlag, denn so sollte doch strafschärfend tatsächlich berücksichtigt werden, dass die Angeklagten nach Deutschland eingereist seien. Wow, wieder etwas verpasst, dachte ich mir, oder ist hier einwenig der Verurteilungswahn mit dem Herrn der Staatsanwalt durchgegangen? Zum Glück war der Drang auf der Seite der Verteidiger, möglichst zügig zum Ende zu kommen sehr groß, so dass das Ende greifbar nahe war. Immer hin schrieb der Richter schneller, als er sprach, so dass die Urteilsverkündung ziemlich zeitnah erfolgte. Erstaunlich nur – wobei nach der hinter mir liegenden Hauptverhandlung auch nicht mehr wirklich –, dass der Vorsitzende kein einziges Wort zu der Frage der Kosten verloren hat. Ich wusste gar nicht, dass hierüber nun nicht mehr zu entscheiden ist. Sollte ich wirklich so viele Änderungen verpasst haben? Nicht das ich nicht auch mal gerne aus zweckmäßigkeits Gründen den formalistischen Weg verlassen würde, um zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen, aber wenn sich Planlosigkeit mit Selbstherrlichkeit paart und der Blick fürs Wesentlichste fehlt, stellt sich so etwas einfach nur als ein Trauerspiel dar.
Dienstag, 10. Januar 2006
Guantanamo ein Antonym für Menschenrechte
Das der Aufruf von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Guantanamo zu schließen in Washington nicht auf stehendem Fuße umgesetzt werden würde, war an sich klar. Statt dessen wird das bisherige Vorgehen mal wieder mit der Sicherheit der Allgemeinheit versucht zu rechtfertigen. Es erstaunt jedoch immer wieder, wenn wie heute in der sz-online zu lesen ist, dass die USA auf dem Standpunkt stehen, dass ihr Vorgehen in Guantanamo gerechtfertigt sei und man die Inhaftierung von Menschen ohne jegliche rechtliche Grundlage über Jahre hinweg fortführen könne, um irgendwelche angeblichen Sicherheiten und Freiheiten gewährleisten zu können. Es fragt sich nur, welche Sicherheit und Freiheit hier erhalten werden soll, wenn ein Staat in seiner Selbstherrlichkeit Menschenrechte überhaupt nicht beachtet und anerkannte Grundrecht mit Füßen tritt. "Guantánamo dient einem Zweck, und seine Existenz hat einen Grund", sagte der Außenamtssprecher McCormack, so ist in der sz zu lesen. "Es hält sehr gefährliche Leute von der zivilisierten Gesellschaft fern.“ Das Statement spricht in all seiner Ignoranz für sich und bedarf keiner weiteren Kommentierung.
Ich frage mich nur, wer beschützt uns eigentlich vor denen?
Montag, 09. Januar 2006
Der Teminator hat eine dicke Lippe riskiert und auch bekommen
Nach Berichten von n-tv hatte sich am Samstag in Los Angeles ein Motorradunfall ereignet. Eigentlich soweit nichts außergewöhnliches, wenn nicht Arnie, dabei eine im wahrsten Sinne dicke Lippe riskiert und auch bekommen hat. Nun ja, als gnadenlos, ....... hat er sich ja schon geoutet, aber dass er auch so Motorrad fahren muss? Wenn das mal nur Zufall war. Wie auch immer, es bleibt nun zu hoffen, dass einem so die ein oder andere Rede des Terminators erspart bleibt.
Freitag, 06. Januar 2006
Wegen Fluchtgefahr entlassen
Bei dem Kollegen Hoenig aus Berlin ist zu lesen, dass am 04.01.2006 aus der Gefangenenstelle Süd-West in Berlin ein Beschuldigter wegen eines Absprachefehlers entlassen worden sei, eine gewisse Häme kann auch ich nicht leugnen. Der Kollege bemängelt zu Recht, dass in der polizeilichen Pressemeldung von "Straftäter des räuberischen Diebstahls" die Rede war, obgleich es noch keine Verurteilung gegeben haben kann, mithin die Polizei sich nicht als Richter aufspielen und einen noch als unschuldig anzusehenden Menschen vorverurteilen darf. Eine solche Vorverurteilung stellt nämlich einen Verstoß gegen die Europäischen Menschrechtskonvention dar, da nach dieser jeder Beschuldigte bis zu seiner Verurteilung als unschuldig anzusehen ist.
Panzerbegleitung bei Großveranstaltungen und Demonstrationen?
Nach einem Artikel der Berliner Zeitung ist selbst die Polizei gegen den neuerlichen Vorschlag des Innenministers Schäuble, welcher die Bundeswehr über den Katastrophenschutz hinaus im Innenland u.a. zum Zwecke der Gefahrenabwehr einsetzen möchte. GdP Vorsitzender Konrad Freiberg hält den genannten Vorschlag letztlich nur als einen Vorwand, um sich der Verantwortung für etwaige Ausschreitungen während der Weltmeisterschaft entziehen zu können. In seiner letzten Amtszeit als Innenminister hatte Schäuble bereits diesen Vorschlag gemacht, traf jedoch glücklicherweise auf genügend Widerstand. Eine befremdliche Vorstellung war es damals und ist es heute ebenso, wenn zukünftig Demonstrationen von Panzern und Soldaten der Bundeswehr begleitet werden würden. Ein solches Bild würde mehr an ein Militärregime, als an ein demokratisches und – weitestgehend – freiheitliches Land erinnern. Abgesehen davon, müsste auch das Grundgesetz geändert werden. Es bleibt also zu hoffen, dass der Widerstand im Bundestag gegen einen solchen Vorschlag groß genug bleibt, um eine solche Änderung nicht erfolgreich durchzuführen.
Schwarzenegger kennt keine Gnade, eben der wahre Terminator
Bei spiegel-online ist zu lesen, dass am 17. Januar diesen Jahres die nächste Hinrichtung in Kalifornien ansteht. Hingerichtet werden soll der 75 jährige Clarence Ray Allen, der wegen Anstiftung zum Mord in 3 Fällen 1977 (vor fast 29 Jahren) zum Tode verurteilt worden war. Wie ra-blog zutreffend meint, muss sich Schwarzenegger in der Tat mit der Hinrichtung sputen, ansonsten stirbt ihm der Delinquent noch vor der geplanten Hinrichtung. Allen ist nämlich blind, taub, schwer zuckerkrank und sitzt im Rollstuhl. Im September des letzten Jahres erlitt dieser in der Haftanstalt einen fast tödlichen Herzanfall und hat sich seither auch nicht mehr wieder richtig erholt. Dennoch hält der Staatsanwalt ihn noch für eine Gefahr. Vollkommen zurecht bezeichnen die Anwälte des Verurteilten die geplante Hinrichtung, als ein bizarres Spektakel, welches die elementarsten Regeln menschlichen Anstandes verletzt.
Computerabsturz
Heute hat sich mal wieder gezeigt, dass Computer nicht unbedingt eine Hilfe sind und ein Strafverfahren doch einwenig verzögern können.
Auch bei Nacht und Nebel kein Wegsperren ohne Richter
Am gestrigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht eine weitere interessante und wahrscheinlich folgenreiche Entscheidung gefällt. Eine Atomkraftgegnerin wurde bei einem Castortransport im November 2001 durch die Polizei nach einer Sitzblockade ohne richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und erst fast 24 Stunden später wieder entlassen, ohne zwischenzeitlich dem Richter vorgeführt zu werden. Das Amtsgericht Dannenberg und das Landgericht Lüneburg hatten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung und deren Art und Weise, sowie deren Durchführung nachträglich abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass hierdurch das Recht der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, sowie deren Freiheitsgrundrechte verletzt worden sind. Interessant an dem vorliegend Urteil ist auch die Stellungnahme zur Art und Weise des richterlichen Bereitschaftsdienstes. Hinsichtlich dieser Frage äußerte das Bundesverfassungsgericht folgendes; Ferner gibt die Art und Weise der Durchführung des Somit müssen Richter wohl oder übel nun in Zukunft auch in der Nacht zumindest bei Großereignissen erreichbar bleiben und können sich nicht mehr – wie oft üblich – auf ein paar wenige Stunden am Tag beschränken.
U-Haft länger als ¾ der verhängten Strafe
Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.01.2006 erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen eine seit fünf Jahren andauernde U-Haft erfolgreich beschieden. In dem Beschluss bemängelt das Gericht, dass in mehrfacher Hinsicht das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Denn so sei zwar das Urteil – wogegen später Revision eingelegt worden war – noch im gesetzlichen Rahmen fertiggestellt worden, jedoch erinnerte das Verfassungsgericht daran, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Fristen, Höchstfristen seien und die Gerichte gerade in Haftsachen nicht von der unverzüglichen Bearbeitung entbindet. Ferner bemängelte das Bundesverfassungsgericht, dass es fast weitere sechs Wochen gebraucht habe, bis das Urteil zugestellt worden ist. Auch der Umstand das Richter aus der erkennenden Kammer zwischenzeitlich in andere Kammern, oder an andere Gerichte versetzt worden sind, keine Ausschöpfung dieser Fristen rechtfertige. So sei es Aufgabe des Gerichtspräsidenten durch Ergreifen organisatorischer Maßnahmen eine beschleunigte Bearbeitung gerade in Haftsachen sicherzustellen. Also alles in allem wieder eine sehr begrüßenswerte Entscheidung aus dem beschaulichen Karlsruhe. Außerdem hat das Verfassungsgericht mal wieder eine Ohrfeige dem erkennenden Oberlandesgericht versetzt, indem es nämlich dem Gericht bescheinigte, maßgebliche Abwägungsgrundsätze verletzt zu haben. Unter der Klausur eines Studenten würde in solch einem Falle der verheerende Kommentar „eine unbrauchbare Arbeit“ zu lesen seien.
|
zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt,
Stumpfe Eiche 1,
37077 Göttingen ,
Tel. 0551 4895922,
Fax 0551 4895923
Links
· Homepage von Rechtsanwalt Feltus
· Strafprozesse und andere Ungereimtheiten · Der mit der Wanne · Jurablogs.com letzte Einträge
· Neuer Blog von RA Feltus
· So blöd, sind sie doch auch nicht · 6,12 Promille intus und immer noch am Leben · Segelflugzeug stürzt ab - Pilot rettet sich mit Fallschir · Frau schneidet Penis ab, hätte der Mann doch bloß gelogen Navigation
Login / Verwaltung
Kalender
Impressum
Tobias Andreas Feltus
Rechtsanwalt
Stumpfe Eiche 1
37077 Göttingen
letzte Kommentare
· If you want to buy real es
· I had a dream to start my · People all over the world · All people deserve very go · Don't you understand that Kategorien
Navigation
|