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Dienstag, 31. Juli 2007
VG Minden: Feuerwehrleuten muss Freizeitausgleich für Mehrarbeit gewährt werden
Von ra_feltus, 13:26

Feuerwehrleute, die in der Vergangenheit mehr als die nach EU-Recht zulässigen 48 Stunden wöchentlich Dienst leisten mussten, haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden für die in der Bielefelder Berufsfeuerwehr tätigen Beamten in sieben Musterverfahren durch Urteile vom 25.07.2007 (Az.: 4 K 864/06 u.a., nicht rechtskräftig).

Sachverhalt

Die Dienstpläne der Stadt Bielefeld hatten bis zum 31.12.2006 eine wöchentliche Dienstzeit von insgesamt 54 Stunden für die Feuerwehr vorgesehen, obwohl das europäische Recht 48 Stunden als maximale Wochenarbeitszeit festsetzt. Dass diese erstmals in der EU-Gesundheitsschutz-Verbesserungsrichtlinie aus dem Jahr 1993 festgelegte Grenze auch für Feuerwehrleute gilt, hatte der Europäische Gerichtshof am 14.07.2005 entschieden. Mit Blick darauf, dass die landesrechtliche Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehr erst zum 01.01.2007 geändert wurde, hatte die Stadt auch erst ab diesem Termin die Dienstpläne entsprechend gestaltet.

Freizeitausgleich muss rückwirkend gewährt werden

Das VG Minden verpflichtete die Stadt, den Beamten rückwirkend ab dem 01.10.2005 bis zum 31.12.2006 Freizeitausgleich im Umfang von sieben Stunden monatlich zu gewähren. Ab Bekannt werden der Entscheidung des EuGH habe die Stadt positiv wissen können, dass die durch sie festgelegten Dienstzeiten gegen geltendes EU-Recht verstießen, erklärten die Richter.

Umfang des Freizeitausgleichs entspricht nicht geleisteter Mehrarbeit

Der Umfang des Freizeitausgleichs sei allerdings mit nur sieben Stunden monatlich anzusetzen, entschied das Gericht weiter. Die sich zunächst rechnerisch ergebenden durchschnittlich 24 Stunden Mehrarbeit pro Monat könnten wegen des Bereitschaftsdienstes nur zur Hälfte als Dienstzeit berücksichtigt werden. Die sich dann ergebenden 12 Stunden seien um weitere 5 Stunden zu vermindern, da die Beamten in diesem Umfang unentgeltlich zur Mehrarbeit verpflichtet gewesen seien.

Quelle: beck.de

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Der neue Pudel
Von ra_feltus, 13:14

Vor allem Deutsche und Franzosen hatten darauf gehofft, dass der neue britische Regierungschef Brown eine kritischere US-Politik betreiben würde als sein Amtsvorgänger Blair. Viele dieser Erwartungen haben sich nicht erfüllt. (...)

Quelle: SZ-online

Bleibt doch nun nur noch die Frage, die sich schon Faust stellte, was ist des Pudels Kern?

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Montag, 30. Juli 2007
Ein Witz, der jährliche Polizeiwettbewerb
Von ra_feltus, 16:00

So ist es bei der Polizei!!!!

Der jährliche Wettbewerb zwischen Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei und
Kriminalpolizei ist fällig.

Die Aufgabe dieses Jahr:

In ein Gatter wird eine Wildsau getrieben, Die Truppe, die die Sau in der
kürzesten Zeit fängt, hat gewonnen.

Die Bepo fängt an.

Zwei Hundertschaften rücken in das Gatter, unterteilen sich
schachbrettartig. Dann wird es systematisch durchkämmt und nach zwei Stunden
ist das Schwein gestellt.

Danach ist die Schupo an der Reihe.

Zwanzig Streifenwagen preschen in das Gatter. Nach drei Stunden wildem
Umherfahren sitzen fünf Wagen fest, zwei sind zusammengestoßen und die Sau
wurde versehentlich überfahren.

Zum Schluss die Kripo.

Fünfzehn Mann in Jeans und Lederjacke verschwinden im Unterholz. Stundenlang
ist nicht das Geringste zu hören. Als es dunkel wird machen sich die Anderen
langsam Sorgen und gehen nachschauen. Sie finden ihre Kollegen auf einer
kleinen Lichtung, wo sie einen Kreis gebildet haben.
In der Mitte hält einer einen Hasen im Polizeigriff. Ein zweiter schlägt
den Hasen ins Gesicht und ein dritter schreit ihn an:
"Jetzt gib es endlich zu ! Wir wissen, dass du die Sau bist !!!"

gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

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Freitag, 27. Juli 2007
Frederic Prinz von Anhalt beklaut und ausgezogen. Oder ist etwa alles nur eine skurille Werbeaktion?
Von ra_feltus, 18:08

Frederic Prinz von Anhalt ist gestern (26 Juli 07) mit vorgehaltener Waffe beraubt und ans Steuer seines Wagens gekettet worden - nackt.

Der Ehemann von Zsa Zsa Gabor war mit seinem Rolls Royce in Bel Air unterwegs, als er von drei Frauen in einem weißen Cabrio angehalten wurde, die ihn um ein Autogramm baten. Als er ihnen den Gefallen tat, zog eine der Frauen eine Waffe und ihre zwei Komplizinnen raubten von Anhalt Geld, Schmuck und seine Kleidung und ketteten ihn dann mit Handschellen ans Lenkrad. Von Anhalt wurde nicht verletzt und hat es irgendwie geschafft, mit seinem Autotelefon die Polizei zu rufen und die Tat zu melden. Die Frauen sind auf der Flucht.

Quelle: yahoo.de

War da Wunsch Vater des Gedankens, oder braucht da jemand ein bisschen Publicrelations?

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Mittwoch, 25. Juli 2007
LG Osnabrück: Unbeaufsichtigtlassen von Feuerglut nahe eines Stalles nur einfach fahrlässig
Von ra_feltus, 19:21

Wer einfach fahrlässig einen Brand herbeiführt, bei dem ein gegen Feuer versichertes Gebäude zu Schaden kommt, hat Anspruch auf Leistungen der Versicherung. Das Landgericht Osnabrück hat im Fall eines Mannes einfache Fahrlässigkeit bejaht, der das von ihm in über 20 Meter von dem versicherten Gebäude entfernt entzündete Feuer erst verlassen hatte, als nur noch Glut übrig war (Urteil vom 21.03.2007, Az.: 9 O 2588/06, rechtskräftig). Sachverhalt

Der Kläger war Eigentümer eines in Haselünne gelegenen Rinderstalls, den er bei der Beklagten gegen Feuer versichert hatte. Eines Tages entzündete er etwa 22 Meter vom Stall entfernt ein Feuer aus Futter-Papiertüten, Tannenzweigen und Baumschnitt. Dieses Feuer kontrollierte er bei zwischenzeitlicher Abwesenheit letztmalig gegen 17 Uhr. Um 17.15 Uhr bemerkte ein Passant, dass der Stall brannte. Löschversuche der alarmierten Feuerwehr kamen zu spät. Das Gebäude wurde durch das Feuer völlig zerstört. Mit seiner Klage hat der Kläger von der Versicherung einen Teil seines Schadens in Höhe von zunächst 12.000 Euro verlangt.

Versicherung beruft sich auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie meint, von ihrer Leistungspflicht frei geworden zu sein, weil der Kläger bei der Entzündung des Feuers Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt habe. Er habe sich das Feuer pflichtwidrig nicht von der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen. Sofern er eine solche Genehmigung beantragt hätte, hätte ihm die Ordnungsbehörde umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen zur Auflage gemacht. Hierbei handele es sich um behördliche Sicherheitsvorschriften, die vom Kläger grob missachtet worden seien. Aber auch unabhängig davon sei das Verhalten des Klägers grob fahrlässig. Die auf Zahlung gerichtete Klage des Versicherten hatte Erfolg.

Einzelrichter schließt grobe Fahrlässigkeit aus

Der Einzelrichter der Neunten Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück gab der Klage statt. Er führte aus, dass eine Leistungsfreiheit der Beklagten sowohl nach den gesetzlichen Vorschriften wie auch nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) der Beklagten ein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers voraussetze. Der Kläger habe jedoch durch das Entzünden des Feuers weder Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt noch den Brand des Stalles grob fahrlässig herbeigeführt.

Anzeigepflicht war dem Versicherten nicht bekannt

Zunächst sei zweifelhaft, ob die Pflicht zur Anzeige des Feuers gegenüber der Ordnungsbehörde überhaupt dem Brand- und nicht ausschließlich dem Immissionsschutz diene. Jedenfalls sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen erwiesen, dass dem Kläger die Anzeigepflicht gar nicht bekannt gewesen sei. Dafür spreche auch, dass in der Nachbarschaft offenbar derartige Feuer nicht selten entzündet worden seien und über eine Anzeigepflicht unter den Nachbarn nie gesprochen worden sei. Dass diese Unkenntnis des Klägers für sich genommen grob fahrlässig sei, sei nicht dargelegt. Im Übrigen erreichten die von der Stadt Haselünne in einer Art Merkzettel aufgelisteten «Sicherheitsvorkehrungen» nicht die Qualität einer Sicherheitsvorschrift.

«Nächstliegendes» beachtet

Schließlich sei das Verhalten des Klägers auch nicht aus anderen Gründen als grob fahrlässig zu qualifizieren. Grobe Fahrlässigkeit liege vor, wenn das Nächstliegende, also das, was jedem in der gegebenen Situation einleuchte, außer Acht gelassen werde. Diese Voraussetzungen seien nicht gegeben. Der Kläger habe vor Entzünden des Feuers die Windrichtung geprüft, die sich erst später in Richtung des Stalls gedreht habe. Weiter habe es sich bei dem Brennmaterial überwiegend um relativ frisch geschnittene Äste gehandelt, die nicht gut brennen. Lediglich am Rand des Feuers habe der Kläger Futtermitteltüten verbrannt. Diese seien jedoch bereits vollständig verbrannt gewesen, als er das Feuer erstmals um 16:30 Uhr verlassen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei lediglich ein wenig Glut übrig gewesen. Angesichts dessen sei das zwischenzeitliche Verlassen der Feuerstelle und ihre Überprüfung lediglich aus der Ferne noch nachvollziehbar, so das Gericht. Zwar sei das Risiko, dass Funken angesichts des leichten Windes weiter getragen würden, nicht auszuschließen gewesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Funken in den nahezu völlig abgeschlossenen Stall eindringen würden, bewertete das LG aber als gering.

Quelle: beck.de

Nun dürfte mehr Raum für weitere Argumentationen gegenüber den Versicherungen geben sein, da hier doch grobe Fahrlässigkeit nur in einem recht engen Rahmen angenommen wird.

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OVG: Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis
Von ra_feltus, 10:32

Eine Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem Alkoholkonsum nur dann entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder eine Alkoholabhän­gigkeit besteht. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist Gastwirt und wohnt über seiner Gaststätte. In der Wohnung war er an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt, bei der er seiner Stieftochter grundlos ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufene Polizei stellte beim ihm eine Alkoholkonzentration von 3,00 Promille fest. Nach Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens entzog die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis. Die hiergegen eingelegte Klage wies das Verwaltungs­gericht ab. Das Oberverwaltungsgericht hob die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen auf.

Die Fahrerlaubnis sei demjenigen zu entziehen, der entweder zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges nicht sicher trennen könne oder der alkoholabhängig sei. Nach dem über den Kläger eingeholten verkehrsmedizinischen Gutachten lägen Anhalts­punkte für eine Alkoholabhängigkeit nicht vor. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, der Kläger werde in Zukunft ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen. Der von der Polizei festgestellte Alkoholkonsum habe in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßen­verkehr gestanden. Bisher sei der Kläger insoweit auch nicht aufgefallen und nicht, wie z.B. ein Berufskraftfahrer, auf das regelmäßige Führen eines Fahr­zeuges im Straßenverkehr angewiesen.

Quelle: OVG Koblenz – Pressemitteilung

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"Etappensieg" in der Tour der Gedopten
Von ra_feltus, 09:40

"Ich wollte es mir und allen zeigen, dass ich noch nicht geschlagen bin. Ich habe alles aus mir rausgeholt", sagte Winokurow im Ziel. Auf der ersten Pyrenäen-Etappe am Sonntag erlitt er einen totalen Einbruch und verlor dabei 28:50 Minuten auf den dänischen Spitzenreiter Michael Rasmussen. Am Montag feierte er dann in Loudenvielle-Le Louron seinen zweiten Etappensieg.

Quelle: taz

Winokurow hat hier wohl schon die Wahrheit gesagt ohne es zu wissen, vielmehr ohne sich darüber bewusst zu sein.Vielleicht klappt es ja auch hier mit der Kronzeugenregelung. Der Gekniffene ist dann wohl doch der Letzte, weil spätestens bei ihm wird diese Regelung keinen Anwendungsraum mehr finden. Eine saubere Tour wird es wohl erst dann geben, wenn keiner mehr mitfährt.

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Dienstag, 24. Juli 2007
Frankreich und Belgien liegen dicht neben einander, da kann man schon mal die Nationalhymne verwechseln, auch als zukünftiger Ministerpräsident
Von ra_feltus, 10:05

Wenn das belgische Fernsehen die Szene nicht in Bildern festgehalten hätte, es würde vermutlich niemand glauben: Da singt doch der zukünftige Premierminister von Belgien nicht die belgische Nationalhymne, sondern verwechselt sie mit der französischen Marseillaise. "Allons enfant de la patrie ", trällerte Yves Leterme frohgemut und ganz offensichtlich tatsächlich in der Annahme, dieser Text würde sein belgisches Königreich feiern, nicht aber die benachbarte Pariser Republik. Peinlich berührt war mehr der Fernsehjournalist, der ihn nach einer künstlerischen Kostprobe gefragt hatte. (...)

Quelle: taz

Ohne Worte

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Segelflugzeug stürzt bei Schmitten ab
Von ra_feltus, 09:46

Beim Absturz eines Segelflugzeugs wurde der Pilot schwer verletzt.

Im Taunus ist am Sonntag ein Sportpilot mit seinem Segelflugzeug abgestürzt. Der 28-Jährige wurde schwer verletzt. Offenbar hatte er versucht, notzulanden.

Gegen 15.30 Uhr meldete sich der Pilot über Handy und kündigte eine Außenlandung an. Dafür entscheiden sich Segelflieger üblicherweise, wenn sie keinen Flugplatz mehr erreichen können. Der Mann suchte sich dafür eine Wiese neben einem Pony-Hof in Seelenberg aus.

Kurz vor der Landung muss ihn starker Seitenwind erwischt haben. Der Pilot verlor die Kontrolle, sein Fluggerät bohrte sich in die Erde. Der 28-Jährige erlitt bei dem Absturz schwere Verletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Frankfurter Klinik geflogen. An dem Flugzeug entstand Totalschaden in Höhe von 55.000 Euro.

Quelle: hr-online und streckenflug.at

Traurig aber wahr, die Statistik besagt, dass jede 100te Außenlandung schief geht. Gründe hierfür gibt es viele.Dennoch bleibt das Segelfliegen faszinierend schön!!!

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Brandheißes Fax
Von ra_feltus, 09:35

Telekom warnt vor Brandgefahr bei bestimmten Fax-Geräten

Die Deutsche Telekom warnt vor feuergefährlichen Fax-Geräten. Die von einem Fremdhersteller bezogenen und von der Telekom vertriebenen Geräte Multifax 500 und 700 könnten sich durch eine defekte Tintenpatrone in Zusammenspiel mit einem Firmware-Fehler entzünden, erklärte die Telekom: Liege eine beschädigte Tintenpatrone im Gerät, bestehe die Möglichkeit, dass der Selbstreinigungsprozess der Patrone nicht ordnungsgemäß verlaufe. Bei einer Überhitzung der Patrone könne es dann zu einer Verschmelzung von Kunststoffteilen kommen, auch lasse sich nicht ausschließen, dass das Faxgerät durch die Hitzeentwicklung Feuer fängt.

Quelle: Heise-online

Nun bekommt doch der Ausdruck einer brandeiligen Meldung gleich eine ganz andere Bedeutung. Spannend wird es dann vor allem auch, wie man einen solchen Brandschaden der Versicherung erklärt.

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Knapp daneben ist eben auch weg........
Von ra_feltus, 09:28

Schwalmstadt. Großeinsatz an der Kulturhalle in Ziegenhain: Die Polizei war in der Nacht zu Montag zwei Einbrechern auf der Spur. Mit Hubschrauber, fünf Streifenwagen und Diensthund.

Zwei bislang unbekannte Täter hatten laut Polizei die Stahltür zum Keller der Kulturhalle aufgehebelt. Dort betreibt der Schützenverein einen Luftgewehrschießstand. Die Täter versuchten, weiter in das Gebäude einzudringen, wurden laut Polizei jedoch dabei gestört. Denn Anwohner hatten gegen 0.20 Uhr verdächtige Geräusche gehört und den Lichtschein von Taschenlampen gesehen. Sie verständigten die Polizei.

Die rückte mit Streifenwagen an und forderte Unterstützung von umliegenden Dienststellen an. Die Polizeidirektion in Kassel forderte zudem einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera an, der direkt aus Egelsbach kam.
Gesucht wurde nach zwei dunkel bekleideten Personen, die Strumpfmasken trugen. Am Steinweg/Ecke Festungsstraße lief ein Täter einer Streife vor die Füße, konnte jedoch über benachbarte Grundstücke flüchten.
Gegen 2.30 Uhr stellte die Polizei die Suche erfolglos ein.

Quelle: HNA

Und das unter der Egide von Herrn Koch, dem Verfechter brutalst möglicher Aufklärung? Scheinen ja noch einige Defizite zu bestehen.

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Krankenschwestern werden bei Ankunft in Bulgarien begnadigt
Von ra_feltus, 09:11

Sie sind auf dem Heimweg: Nach mehr als acht Jahren in libyscher Haft sitzen die bulgarischen Krankenschwestern und ein Arzt im Flugzeug nach Sofia. Bei ihrer Ankunft in Bulgarien sollen sie begnadigt werden.

Paris/Brüssel - Das Präsidialamt in Sofia und die EU-Kommission in Brüssel bestätigten am Morgen, dass ein Flugzeug mit den sechs Personen unterwegs nach Bulgarien sei. Die Maschine der französischen Regierung werde gegen 9 Uhr (MESZ) in Sofia erwartet. Dort warten Angehörige bereits seit der Nacht auf die Rückkehr der Krankenschwestern.

Bei ihrer Ankunft in Bulgarien sollen sie begnadigt werden - das sagte ein Sprecher des bulgarischen Außenamtes.
(...)
Die Sechs waren 1999 verhaftet und im Mai 2004 zum Tode durch Erschießen verurteilt worden. Sie waren für schuldig befunden worden, mehr als 400 libysche Kinder in einem Krankenhaus in der Hafenstadt Bengasi absichtlich mit dem HI-Virus infiziert zu haben. Experten hatten dagegen die schlechte Hygiene in der Klinik für die Infektionen verantwortlich gemacht. Nach langwierigen Verhandlungen unter Federführung der EU waren die Todesstrafen vor einer Woche in lebenslange Haft umgewandelt
worden.

Quelle: spiegel-online

Das war nun auch das einzig vorstellbare und tragbare Ende dieser unendlichen Geschichte.

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Donnerstag, 19. Juli 2007
Es sollte doch nur ein Rundflug werden...
Von ra_feltus, 22:27

Wilhelmshaven - Mit einem Sprung aus einem Kleinflugzeug in 3.000 Meter Höhe hat sich ein Mann am Montagabend in Niedersachsen das Leben genommen. Der noch nicht identifizierte Passagier hatte gegen 20.15 Uhr das einmotoriges Kleinflugzeug der Marke Cesna mit einem Piloten in Bremen für einen Rundflug gechartert, wie die Polizei in Wilhelmshaven am Dienstag mitteilte.

Nach ersten Ermittlungen flog der Pilot in Richtung Wangerooge und Norderney und war gegen 21.30 Uhr bereits wieder auf dem Rückflug nach Bremen, als der Fluggast ihm sagte, er wolle nicht mehr leben, die Tür öffnete und hinaus sprang. Der 49-jährige Pilot versuchte noch, ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Er informierte den Tower in Bremen und landete kurz darauf dort, wo die Maschine sichergestellt wurde.

Am Dienstag fand die Polizei bei ihrer Suchaktion in einem schwer zugänglichen Waldgebiet die Leiche nahe der Ortschaft Kreyenbrok im Kreis Friesland. Am Montagabend hatten Zeugen dort einen Absturz gesehen, aber einen Ultraleichtflieger vermutet.
Quelle: net-tribune

Der arme Pilot.......

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Frankreich als Wiederholungstäter
Von ra_feltus, 22:05

Frankreich verschärft das Strafrecht: Mindeststrafen für Wiederholungstäter

Frankreich führt Mindeststrafen für rückfällige Straftäter ein. Insbesondere jugendliche Wiederholungstäter sollen künftig härter belangt werden. Nach dem Senat beschloss am 18.07.2007 auch die französische Nationalversammlung im Schnellverfahren die Strafrechtsreform mit 144 gegen 93 Stimmen. Die endgültige Beschlussfassung durch beide Häuser am 26.07.2007 gilt als Formsache.

Hintergrund: Drastischer Anstieg der Urteile gegen Wiederholungstäter

Künftig können Wiederholungstäter ab 16 Jahren als Erwachsene verurteilt werden. Für schwere Gewalt- und Sexualdelikte kann schon bei der zweiten Straftat Erwachsenenrecht gelten. Rückfällige Diebe sollen im Prinzip mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Allerdings behalten die Richter einen Ermessensspielraum. Justizministerin Rachida Dati begründete die Strafverschärfungen mit der Notwendigkeit, auch 13- oder 16-Jährigen die Schwere ihrer Taten bewusst zu machen. Zwischen 2002 und 2005 sei die Zahl der Urteile gegen Wiederholungstäter um 70 Prozent gestiegen.

Opposition gegen Strafschärfungen

Die Opposition warf der Regierung vor, Strafe vor Resozialisierung zu stellen. Die Grünen sprachen von einem ideologischen Ankündigungsgesetz, das den repressiven Charakter der bürgerlichen Regierung offen lege. Dagegen wertete die konservative UMP das Gesetz als «gerecht und menschlich».

Quelle: beck.de


Na gute Nacht, kann ich da nur sagen. Aber auch wir sind nicht mehr wirklich weit weg von amerikanischen Verhältnissen...... Allerdings sollten wir nicht erst dann anfangen nachzudenken, wenn auch 10 jährige lebenslänglich bekommen.....

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Kunde hat Anspruch auf Preisgabe der Daten des Absenders einer SMS
Von ra_feltus, 21:54

BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-SMS.  Ein Verbraucher, dem unverlangt Werbe-SMS zugesandt worden sind und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, kann von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen, von dem aus die Nachricht versandt worden ist. Dies hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04).

Quelle: beck.de

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Mittwoch, 18. Juli 2007
Schäuble pocht auf mehr "Rechtstaatlichkeit"
Von ra_feltus, 10:11

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich erneut für Initiativen des Gesetzgebers ausgesprochen, um Gefahren aus dem Internet besser begegnen zu können. "Wenn wir uns jetzt als zukunftsfähige Informationsgesellschaft aufstellen wollen, benötigen wir Gesetze, die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auch im virtuellen Raum herstellen", sagte der CDU-Politiker am gestrigen Dienstag in Berlin. (...)

Quelle: heise online


Ich denke damit dürfte der Beweis erbracht sein, dass es sich bei Schäuble um einen äußerst verwirrten und frustrierten älteren Mann handelt, der selbst aber die größte Gefahr nicht nur für sich, sondern besonders  für die Allgemeinheit darstellt.
Es wird wieder eklatant deutlich, dass Schäuble abtreten muss!!!

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Todesstrafe aufgehoben
Von ra_feltus, 09:57

taz/dpa/afp Einen Tag nach der Umwandlung der Todesurteile gegen fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt in lebenslange Haftstrafen durch den Obersten Richterrat Libyens bemühen sich die bulgarischen Behörden um eine rasche Ausreise der Verurteilten. Wie die Regierung in Sofia mitteilte, wolle man am Mittwoch bei den libyschen Behörden darauf dringen, dass die fünf Frauen und der palästinensische Arzt, der ebenfalls die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, so schnell wie möglich nach Bulgarien zurückkehren können.

Die sechs Beschuldigten werden seit 1999 in Libien festgehalten. Ihnen wird vorgeworfen, 400 libysche Kinder absichtlich mit dem Aids- Virus angesteckt zu haben. Unabhängige Experten hatten dies zurückgewiesen und die Infektionen der Kinder auf die schlechte Hygiene in dem Kinderkrankenhaus der libyschen Stadt Bengasi zurückgeführt. Dennoch waren die Krankenschwestern und der Arzt 2004 zum Tode verurteilt worden.

Am Dienstagabend wandelte der libysche Richterrat die Urteile in Haftstrafen um, nachdem die Familien der erkrankten Kinder im Gegenzug für hohe Entschädigungszahlungen auf eine Vollstreckung der Todesurteile verzichtet hatten. Die betroffenen Familien erhalten eine Million US-Dollar (728 000 Euro) für jedes an Aids erkrankte Kind. Insgesamt wurden in 458 Fällen Entschädigungszahlungen geleistet, darunter auch an 20 infizierte Mütter, die sich beim Stillen ihrer aidskranken Kinder angesteckt haben sollen.

Quelle: taz

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Donnerstag, 12. Juli 2007
Auf den Hund gekommen...
Von ra_feltus, 13:22

Behörden streichen Listeneintrag! Die Behörden im US-Staat Washington haben einen Mischlingshund aus ihren Wahllisten gestrichen - nach drei Wahlen. Zuvor hatte "Duncan M. McDonald", eine Mischung aus Australian Shepherd und Terrier, regelmäßig Briefwahlunterlagen erhalten.

Quelle: n-tv.de

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Wobei  ein Hund in den meisten Fällen doch wesentlich platzierter wäre, als so mancher menschlicher  Volksvertreter.  Im Übrigen sind die meisten Äußerungen auch nicht wesentlich qualifizierter und gehaltvoller, als ein ordinäres Hundegebell.

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Finanzamt und andere Behörden dürfen verfassungsgemäß spionieren.
Von ra_feltus, 13:10

Karlsruhe (dpa) - Die seit gut zwei Jahren geltenden Zugriffsrechte von Behörden auf Kontendaten sind im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Damit billigte das Karlsruher Gericht überwiegend die zum 1. April 2005 in Kraft getretene Befugnis von Justiz, Finanz- und Sozialbehörden, so genannte Kontenstammdaten wie Name, Geburtsdatum und Kontonummer abzurufen.


Quelle: fr-online

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Gewinner gesucht........
Von ra_feltus, 13:03

In den letzten Jahren war die Tour de France immer ein mediales Großereignis. Es wurde mitdiskutiert und  mitgefiebert, auch wenn es dann ab und an „mal wieder“ zu einigen Durchsuchungen in Mannschafthotels gekommen war, hat es doch keinen wirklich großen Einfluss auf die allgemeine Begeisterung gehabt.

Bei der diesjährigen Tour de France scheint es nun alles umgekehrt zu sein. Das mediale Interesse ist nicht vergleichbar groß mit dem in den letzten Jahren und auch die Fahrer dürften schon mal motivierter angetreten sein. Denn wer möchte freiwillig gewinnen bei einer Tour die offensichtlich kein sehr großes Interesse verursacht und auch nur durch ein Stichwort geprägt ist, Epo und Doping.

So titelt nun auch der Spiegel „rote Laterne, gelbe Ampel und grünes Trikot“: (...)Auf der sicheren Seite ist bei der Frankreich-Rundfahrt 2007 nur einer: der Letzte. Diesen Titel kann einem wenigstens niemand wegnehmen.

Man darf aber nicht vergessen, dass der Letzte immer auch der Erste von Unten ist, diesen Titel wird man niemand streitig machen können. Und das kann man auch ungedopt werden.

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Beute in Höhe von fast 300 Millionen $ US
Von ra_feltus, 12:51

Bankräuber erbeuten 282.000.000 Dollar
Es ist einer der größten Banküberfälle aller Zeiten: In Bagdad haben drei Wächter eine Privatbank ausgeräumt. (...)

Quelle: Spiegel-online

Na ich würde sagen, dass hat sich mal richtig gelohnt, und nicht dass etwa der Gedanke auf käme, man habe ein Komma in der Summe vergessen, nein, es sind tatsächlich knapp 300 Millionen.

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Dienstag, 10. Juli 2007
Brutaler Anwalt, aber erfolgreiche Reanimation
Von ra_feltus, 17:15

Unglaublich was so in seinem Büroalltag erlebt. Ich sitze am Schreibtisch über einem popligen und langweiligem Forderungsschreiben, das Fenster gekippt bekomme ich von draußen einwenig mit. Mit einem Male höre ich laute Schreie und Rufe und kann sie nicht wirklich orten, ich höre aber immer wieder „Mörder, Mörder“ und „Hilfe, Hilfe.“ So auf Verdacht hin habe ich dann 110 angerufen, Saverhalt mitgeteilt und bin meiner inner Stimme folgend raus gerannt und habe die Quelle gesucht. Schnell hatte ich das fraglich Haus gefunden, ein vierstöckiges Reihenhaus. Nun erzählte ein Mann, dass oben jemand leblos läge....... Also sind wir hoch gestürmt und hörten immer noch die verzweifelten und wütenden Schreien einer Frau. Sonst schauten alle nur zu. Oben angekommen sah ich auch relativ schnell einen Mann (etwas älter und gewichtiger) auf dem Balkon liegen. Nun denn, was dann folgte war ein weiterer klärender Anruf bei 110 und dann eine Reanimation. Schnell war nämlich klar, dass kein Puls und keine Atmung da war. Zum Glück wollte der andere Mund zu Mund Beatmung durchführen, so dass ich Herz-Druck-Massage übernahm. Dabei, so glaube ich, müssen zwei Rippen gebrochen sein, es fühlte sich zumindest so an, ein scheiß Gefühl. Wie auch immer, es kamen, dann nach mehr als 10 Minuten zwei RTWs, ein Notarztwagen und zwei Polizeiwagen. Ich bin dann nach Angabe meiner Personalien gegangen, als Verteidiger war mir dann doch zuviel Polizei vor Ort.

Nach Auskunft des Arztes jetzt, konnte der Mann wieder geholt werden,  schön für seine Frau, kann ich da nur sagen. Diese rief übrigens Mörder, weil sich wohl ihr Mann über einen kurz zuvor empfangen Anruf dermaßen aufgeregt haben muss, dass er zusammen brach.

Insgesamt ein sehr sehr beeindruckendes Erlebnis, an einem so gewöhnlichem Arbeitstag und genau das ist der Grund, weshalb ich dies erzähle.

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Montag, 09. Juli 2007
Wer nicht will verderben, darf maßvoll und dezent nur werben!
Von ra_feltus, 11:19

Sog. "Cold Calls" verletzten auch einen  Anwalt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und können mithin auch durch eine strafbewährte Unterlassungsverfügung angegangen und vorallem abgewendet werden. Selbst wenn nur zum Schein auf das angebotene Geschäft eingegangen worden ist. Dies entschied zu letzt das OLG Bamberg, wie bei http://www.justiz-coburg.de/     unter Pressemitteilung 324 zu lesen ist.
Gefunden bei: herrschendemeinung

Und die Moral von der Geschicht: Wer nicht will verderben, darf maßvoll und dezent nur werben!

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Rollen Sie endlich ab, Herr Schäuble
Von ra_feltus, 10:33

Ich kann mich dem Kollegen Siebers nur anschließen, mit seiner Blog-Forderung nie-wieder-Schäuble

Eigentlich sollten wir aus der Vergangenheit gelernt haben.

Es reicht mir aber nicht mich durch Kritik nur zu exkulpieren, noch gibt es rechtsstaatliche Mittel, diese sollten auch in Anspruch genommen werden, um sich vor sollchen Irren zu schützen.

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Strahlende Fehlbedienung
Von ra_feltus, 09:54

Panne in Brunsbüttel
Die Pannenserie in norddeutschen Atomkraftwerken reißt nicht ab. Nach Angaben des Kieler Sozialministeriums kam es beim Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brunsbüttel am 1. Juli gleich zwei Mal offenbar durch Fehlbedienungen des Personals zu ungewollten Absperrungen im Reaktorwasserreinigungssystem. Das meldepflichtige Ereignis sei der Reaktoraufsichtsbehörde erst "auf den letzten Drücker" am Freitag gemeldet worden, teilte ein Ministeriumssprecher am Sonntag mit. (...)

Quelle: n-tv.de

Da werden doch gleich mal wieder auf einen Schlag sämtliche Vorteile der Atompolitik deutlich und machen Hoffnung auf eine strahlende Zukunft.

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Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems, danke Herr Dr. Schäuble
Von ra_feltus, 09:45

Nach Berichten in verschiedenen Onlinemedien, u.a. in der taz, hatte der Bundesinnenminister Schäuble im Spiegel ein Interview gegeben, in welchem er die Internierung und ggf. die Liquidierung von Terrorverdächtigung Personen fordert.

Er stellt Überlegungen an die sog. Gefährder – wenn sie denn nicht abgeschoben werden können – als Kombattanten zu sehen und diese in ein Kriegsgefangenenlager zu internieren. (Wo er ein solches Lager einrichten möchte hat er nicht gesagt, nur  in Deutschland soll es seinen Angaben zufolge noch nicht eingerichtet werden können)

Erschreckend, wenngleich Schäuble bereits schon immer durch seine extremistischen, gar totalitären Forderungen in Erscheinung getreten ist, man erinnere sich nur an seine Forderung die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen. Mittlerweile kann Schäuble aber noch nicht einmal mehr den Mitleids-Rollstuhl-Bonus ziehen, da er nun vollkommen an diktatorischem, faschistischem und menschenverachtenden Größenwahn leidet.

Selbst die FAZ geht deutlich auf Abstand der Pläne Schäubles.

Besonders treffend beschreibt die sz-online den Zustand der nunmehr vorherrscht:

(...) Es gibt aber leider einen Bundesinnenminister, dessen zunehmende Maßlosigkeit nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgt. Wolfgang Schäuble macht einem Angst.

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Freitag, 06. Juli 2007
Der Nebenjob-König
Von ra_feltus, 15:20

Quelle: RP-Online
Berlin (RPO).
Um seine Altersvorsorge muss sich Ex-Arbeitsminister Walter Riester anscheinend keine Sorgen machen. Der 63-jährige SPD-Politiker führt die Top Five der Neben-Jobber im deutschen Bundestag an. Insgesamt hat er 21 Nebenjobs (...)

Und da sage noch einer, Politiker sind nicht belastungsfähig......

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Vereinbarkeit der Konformität, oder so ähnlich......
Von ra_feltus, 15:02

Aus einer Pressemitteilung des BVerfG

(...)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass § 354
Abs. 1 a Satz 1 StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die
Vorschrift verfassungskonform ausgelegt wird.
Wenn das nicht nahe zu an einen Zirkelschluss grenzt.....

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Sprachlos
Von ra_feltus, 14:46

(...)

Washington (dpa) - Männer reden genauso viel wie Frauen. Das fand ein Psychologenteam zumindest für Studenten heraus. Es räumt so mit dem Mythos von angeblich geschwätzigen Frauen und wortkargen Männern auf. (...)

Quelle: fr-online

Warum auch nicht, die letztlich viel entscheidendere Frage, nämlich die nach der Qualität ist doch damit noch überhaupt nicht geklärt.

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Welch süßer Duft..........
Von ra_feltus, 14:32

fr-online
Fulda. In Trinkwasserleitungen des Klinikums Fulda sind erhöhte Mengen von Legionellen festgestellt worden - das sind die Erreger der so genannten Legionärskrankheit, einer Form von Lungenentzündung. Erkrankt sei bisher niemand, teilte das Kreisgesundheitsamt mit. Vorsorglich sei Patienten und Personal das Duschen in der Klinik verboten worden.
Wenn da mal nicht die nächste Epidemie vorprogrammiert ist, von der Geruchsbelästigung mal ganz abgesehen......
Verspricht ein schönes Wochenende zu werden.

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Donnerstag, 05. Juli 2007
Gibt es bei der dritten Rabatt?
Von ra_feltus, 19:10

POL-GOE: (814/2007) Betrunken zum Ladendiebstahl gefahren

   Göttingen (ots) - Göttingen, Hannoversche Straße
Mittwoch, 04. Juli 2007, 17:20 Uhr

GÖTTINGEN (da) - Gleich zwei Straftaten auf einmal konnte am
gestrigen Abend eine Polizeistreife in der Hannoverschen Straße
aufklären.

Ihren Einsatz erhielten die Beamten anlässlich eines
Ladendiebstahls, den ein 37-jähriger Göttinger in einem Geschäft in
der Hannoverschen Straße begangen hatte. Freimütig erzählte der
Göttinger, dass er zuvor mit dem Auto vor gefahren war. Da bei ihm
deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, ließen ihn die
Beamten vor Ort "pusten": Mit 1,21 Promille muss sich der Mann nun
neben der Anzeige wegen Diebstahls auch auf ein Verfahren wegen
Trunkenheit am Steuer einstellen. Ob der Mann überhaupt im Besitz
einer Fahrerlaubnis ist, wird derzeit noch geprüft.

Na wenn der mal keine Alkohol geklaut hat.........

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Da der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, gibt es keine Beiordnung.
Von ra_feltus, 19:00

Unter anderem weil das Gericht „schon von Amts wegen eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen hat“ wurde ein von mir gestellter Beiordnungsantrag vom Landgericht Göttingen abgelehnt.

In Anlehnung daran, ist zukünftig also keine Beiordnung mehr geboten, da der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 244 II StPO) gilt.

Eine richtungsweisende Entscheidung die den Finanz- und Justizminister freuen dürften, so werden Kosten gespart. Außerdem verhandelt es sich viel einfacher ohne so einen Störenfried.

Insoweit also eine sehr weise und vor allem weitsichtige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer.

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Mittwoch, 04. Juli 2007
Endlich wieder online
Von ra_feltus, 08:47

So nun bin ich auch wieder online und kann meine literarischen Ergüsse zum Besten geben.

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