Mittwoch, 30. November 2005
Der CIA und die Aufklärung...
Es mehren sich die Hinweise, dass der CIA geheime Gefangenenflüge auch innerhalb Europas durchgeführt haben soll. Der kleine Bruder der USA, nämlich Großbritannien führt derzeit den EU Vorsitz und will die Aufklärung betreiben. Die EU droht ihren Mitgliedsstaaten bis hin zum Stimmentzug, wenn sich herausstellt, dass eines oder mehrere über geheime Gefangenenlager des CIA bescheid wüssten, oder diese sogar unterstützen würden. Der neue Außenminister Steinmeier machte nun gestern seinen Antrittsbesuch in den USA bei seiner Amtkollegin Rice. Diese hat ihm wohl zugesichert, so ist u.a. bei der FAZ zu lesen, dass die CIA-Flüge aufgeklärt würden. Ich frage mich nun, wieso sie aufklären muss, weiß sie nicht was in ihrem Laden läuft, oder soll Aufklärung bedeuten, dass in ein paar Monaten die geschönten Daten der EU vorgelegt werden? Wer an den Weihnachtsmann glaubt, kann ruhig glauben, dass hier eine wahrheitsgemäße Aufklärung erfolgen wird. Eine sehr zweifelhaft Angelegenheit, wie ich finde.
Ein netter Nebenverdienst?
Der bekannte Jungkomiker Oliver Pocher wurde von einer Frau zu 25.000 € Schmerzensgeld wegen Beleidigung verklagt und dies wird nun am 07.11.2005 beim Landgericht Hannover verhandelt, wie bei MVregio zu lesen ist. Der Beklagte soll der Klägerin gegenüber behauptet haben, sie sehe älter aus, als sie sei und sie solle sich doch einer Schönheitsoperation unterziehen (dies ganze bei einer Außenwette von Wetten dass-...?), sie hat sich dadurch in ihrer Persönlichkeit verletzt gefühlt und sieht mithin einen Schmerzensgeldanspruch als gegeben an. Nun ja, vielleicht sucht sie einfach nur nach einer lukrativen Art und Weise eine OP doch zu finanzieren. Wenn mich nun also einer in Zukunft anspricht und behauptet ich sehe älter aus, als ich in Wirklichkeit sei, gibt’s jeweils eine Klage über mind. 25.000 € Schmerzensgeld, oder besser noch für jedes Jahr um das ich zu alt geschätzt werde 5.000 €. Vielleicht eine neue Einnahmequelle?
Dienstag, 29. November 2005
Die fehlende Radmutter
In der Printausgabe des Göttinger Tageblatt wurde heute eine Fahrerin eines Autos gesucht. Nein, sie war nicht an irgendeinem Banküberfall oder dergleichen beteiligt, sie hatte nur, wie das fast jeder Autofahrer in dieser Jahreszeit tut, ihre Reifen wechseln lassen. Nachdem (die Polizei spricht von "nicht zeitgerechtem Bemerken...") nun jedoch die Reifen gewechselt waren und die Frau mit auswärtigem (vermutlich WOB) Kennzeichen weggefahren ist, hatte die Werkstatt wohl festgestellt, dass eine Schraube nicht nur locker sei, sondern ganz fehle. Daher besteht nun wohl der mehr als begründete Verdacht, dass diese Schraube sich eigentlich an dem Fahrzeug der Kundin befinden sollte. Eine bittere und auch gefährliche Angelegenheit. Nur trotzdem ist der Aufruf der Zeitung, diese Frau solle unverzüglich ihr Fahrzeug stehen lassen recht amüsant, da sie ja auch beim Fahren mit Sicherheit gerade Zeitung lesen wird. Es bleibt nun also nur zu hoffen, dass hieraus keine Schadensersatzklage in größerem Umfang erwächst.
Die Presse und die Moral
Die Lektion fürs nächste Mal.....
Das in den USA morgen ein trauriges Jubiläum gefeiert wird, ist denke ich bekannt. Denn vermutlich wird morgen am Mittwoch der 1000ste Todeskandidat seit Wiedereinführung 1977 liquidiert werden, so ist u.a. auch in der FAZ zu lesen. Seit Wiedereinführungen gab es aber auch 115 Entlassungen aus Todestrakten, aufgrund nachträglich erwiesener Unschuld. Dies ergibt bei 1000 Vollstreckungen etwa 12 % fehlerhafter Urteile, mit beinahe tödlichem Ausgang. Nach Schätzungen von Experten ist bei einer solchen Quote mit Sicherheit davon auszugehen, dass auch tödliche Irrtümer dem Staat unterlaufen sind, mit welchem Argument dies zu rechtfertigen ist, erschließt sich mir in keiner Weise. Denn keine einzige Straftat kann das Leben eines Unschuldigen rechtfertigen. (siehe aber auch folgenden eigenen Beitrag) Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist aber ein Statement von dem Popidol Britney Spears, welche selten so glänzte wie mit dieser Aussage: "Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal." Ich denke dieser Satz spricht für sich.
Montag, 28. November 2005
Die Berliner Polizei prügelt alles, sogar ihre Kollegen
Die Berliner Zeitung berichtete am Samstag, dass bei Demonstranten hat die Berliner Polizei keinen guten Ruf. Wenn die Beamten mit dem Bärchen im Wappen im Einsatz sind, sorgt das bei potenziellen Krawallmachern für Respekt. Das ist der Grund, weshalb die Berliner von anderen Bundesländern gerne angefordert werden. Auch beim jüngsten Castor-Transport im Wendland war die Truppe aus der Hauptstadt im Einsatz, um Atomkraftgegner von der Strecke zu drängen. Wie erst jetzt bekannt wurde, prügelten bei diesem Einsatz Anfang der Woche zwei Berliner Polizisten - allerdings waren ihre Opfer nicht Straßenblockierer, sondern niedersächsische Kollegen. Demonstranten schlichteten den Streit. (...) Anschließend versuchten die Polizisten sich gegenseitig festzunehmen, berichten Zeugen. (...) Eine amüsante Vorstellung, wenn man sich vorstellt, dass sich zwei Polizisten streiten, wer wen zuerst festgenommen hat? Stellt sich nun noch die Frage, wurde der jeweils andere auch ordnungsgemäß über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt? Würd mit Sicherheit ein spannender Prozess. .
1000e Stellen bei BKA und LKA zu besetzen?
Der neue Innenminister Schäuble möchte in Zukunft auch die Daten aus den Mautstationen auf den Autobahnen mit nutzen können, so wird berichtet. Es klingt auf den ersten Blick vielversprechend und der aktuelle Fall des getöteten Parkwächters könnte vielleicht auch die Grundlage für eine generelle Zustimmung aus der Bevölkerung bilden. Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben tut ja das ihre für die Stimmung bei den Lesern..... Aber nichts desto trotz stelle ich dieses Vorhaben in Zweifel und sehe vielleicht als einzigen Vorteil, dass dadurch die Arbeitslosenquote gedrückt würde (bei dem heutigen Verkehrsaufkommen eine Datenflut, die ausgewertet werden muß). Bedenklich ist, dass nicht nur die „profanen“ Datenschutzbestimmungen betroffen (der DAV hat bereits im Janaur für Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Mauterfassung geworben), sondern auch unser Grundgesetz und die dort verankerten Grundrechte in ihrem Kern ganz erheblich betroffen und verletzt werden. Ich persönlich halte nichts davon, ein gesamtes Volk erst mal unter generellen Verdacht zu stellen, um eine Anwartschaft auf einen Fahndungserfolg zu bekommen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die zu Beginn vielgepriesene Rasterfahndung, die letztendlich keinen Erfolg gebracht, aber jede Menge unschuldige Bürger unter Verdacht gestellt hat. Es willigt doch auch niemand ein, nur weil man nichts zu verbergen habe, dass in indem Zimmer seiner Wohnung eine Kamera installiert, die Telekommunikation überwacht und das Auto angepeilt wird, nur weil jeder Verbrecher auch ein Zuhause hat und damit eben Verbrechen verhindert werden könnten. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht und wird es nie geben. Mich erinnert dieses Vorhaben doch sehr an 1984 von Georg Orwell. Bei allen denkbaren Vorteilen eines Überwachungsstaates ist und bleibt eine komplette Überwachung eine Horrorvision, und das Vorhaben des Innenministers stellt einen ganz erheblichen Schritt in diese Richtung dar.
Rechtsbeugung beim OLG?
Gegen die Richter eines Zivilsenats des OLG Naunburg (Sachsen-Anhalt) wird wegen Verdacht der Rechtsbeugung ermittelt, so zumindest eine Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ). Neben der Bedeutung für die Jurisprudenz, ist es auch aus familienrechtlichen Gründen interessant. Denn so hat der entsprechende Senat einem Vater mehrfach einen Umgang mit seinem Kind nicht eingeräumt. Bleibt zu hoffen, dass Väter so vielleicht doch mal eine bessere Stellung bekommen, was ein Umgangsrecht mit ihren Kindern anbelangt. Es ist nun natürlich aber auch schwierig, ohne Kenntnis des Falles ein Statement abzugeben. Daher will ich mich auch an weiteren Spekulationen nicht beteiligen. Festzustellen bleibt trotzdem, dass Väter in aller Regel einen äußerst schwierigen Standpunkt im Gegensatz zu Frauen in Kindschaftssachen haben. Eine Gleichberechtigung ist auf diesen Gebieten nur äußerst selten festzustellen.
Donnerstag, 24. November 2005
Zwei Minuten für eine Hauptverhandlung
Ich wollte es nicht glauben, aber der Kollege Siebers hat es beim AG Braunschweig geschafft, eine gesamte Hauptverhandlung inklusive der Anklagenverlesung innerhalb von 2 min. mit einem rechtskräftigen Urteil enden zu lassen. (Vor allem meine Hochachtung vor dem Richter und dem Staatsanwalt) Ich pflichte ihm bei, dass dies auf Widerstand bei StPO-Puristen stoßen würde, aber es ist doch tatsächlich besser und vor allem zielorientierter, wenn man mit einem vernünftigen Richter und einem vernünftigen Staatsanwalt (soll es noch geben habe ich gehört) sich übers Ergebnis geeinigt hat und dann statt stundenlang irgendwelche Förmlichkeiten herunter zu beten trotzdem zum gleichen Ergebnis gelangt.
Beihilfe durch die Staatsanwaltschaft
In einer Internet Auktion des deutschen Zolls wird eine Feinwaage angeboten. Anbieter ist die Staatsanwaltschaft Bonn. Wer nun denkt, der Leitende Oberstaatsanwalt habe zu hause aufgeräumt und möchte seinen Sperrmüll per Internet verkloppen liegt falsch. Denn der Hinweis in der Auktion schließt sämtliche an dem Verfahren 900 Js 1196/04 beteiligten Personen von der Auktion aus. Aber was glaubt die Staatsanwaltschaft, wozu man eine gebrauchte Feinwaage wohl benutzen wird? Sicherlich nicht um Omas Weihnachtsplätzchenrezept exakt nach backen zu können. Möglicherweise erhofft sie sich aber auch ein neues Ermittlungsverfahren und legt nun schon mal den Köder aus. Interessant wäre es in solch einem Fall hinterher die Verteidigung zu übernehmen. Auf die Unterhaltung mit dem Staatsanwalt würde ich mich wirklich freuen.
Rechtswidrigkeit einer U-Haft auch nachträglich feststellbar
In einem Beschluss vom 31.10.2005 hat das Bundesverfassungsgericht einem Beschuldigten das Recht zuerkannt, auch nachträglich die Rechtswidrigkeit von Untersuchungshaft feststellen lassen zu können. Dies ist insoweit bedeutsam, als dass somit auch eine rückwirkende Feststellung nun vor den Fachgericht möglich ist, wenngleich die U-Haft bereits beendet ist. Denn so ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines angegriffenen Haftbefehls nichts bereits dadurch weggefallen, dass dieser aufgehoben wurde. Das Fachgericht – hier der BayObLG – habe in dem entschiedenen Fall zwar grundsätzlich die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erkannt, jedoch insoweit nicht den effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers gewahrt, zumal mit einer solchen Entscheidung, wie es das BayObLG getroffen hatte, wäre die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt worden. Es ist doch ein Ohrfeige aus Karlsruhe. In diesem Fall finde ich sie aber vollkommen gerechtfertigt.
Mittwoch, 23. November 2005
Ein merkwürdige Urteil
In einem Prozess in Braunschweig ging es um die Frage, ob ein Verteidiger behaupten darf, dass die Polizei gelogen hat, wenn er hiervon aufgrund der ihm vorliegenden Akten überzeugt ist (Vier-Strafverteidiger). Das AG Braunschweig meint nein und verwarnt diesen Verteidiger unter Strafvorbehalt wegen Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede mit Urteil vom 17.11.2005. Nur am Rande erwähnt, in der Kommentatur wird davon ausgegangen, dass Beleidigung grds. hinter übler Nachrede zurücktritt, also keine Tateinheit gegeben sein kann, wie dies doch angenommen werden konnte bleibt wie so vieles im Braunschweiger Justiznebel verschollen. Dem Verfahren ging folgendes voraus. Der Angeklagte RA war in einem Strafverfahren Verteidiger. Dort gab es zwei polizeiliche Protokolle. In dem zeitlich gesehen ersten, war von einer Belehrung eines Beschuldigten nichts zu lesen, in einer zweiten hingegen war dies jedoch dokumentiert. Also stellte sich der Verteidiger auf den Standpunkt – wie ich finde vollkommen nachvollziehbar – die beiden Polizisten müssen im zweiten Vermerk gelogen haben. Dies erfüllt jedoch nach Auffassung des AG Braunschweig den Tatbestand der Beleidigung und üblen Nachrede. Über diese Auffassung mag man nun vielleicht fachlich streiten können, aber die Argumentationen, welche das Gericht sich aus dem Ärmel geschüttelt hat sind zum größten Teil hahnebüchend und so absurd, dass eine Gegenargumentation selbst als reiner Zaungast dieses Schauspiels äußerst schwer fällt. Mir bleibt nur festzustellen, dass dieses Urteil sowohl rechtlich, als auch sachlich mehr als unbrauchbar ist. Aber vielleicht sollte es einfach auch der Versuch werden, die unbequeme Anwaltschaft zu zähmen?
Dienstag, 22. November 2005
Verurteilt und doch freigesprochen
Der amerikanische Schauspieler Robert Blake ist am 18.11.2005 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu Schadensersatz von 25 Millionen EURO verurteilt worden, wie bei c.h.beck zu lesen ist. Im Frühjahr diesen Jahres war der Schauspieler in einem Strafprozess aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden worden. Abseits von fachlichen Fragestellungen ist dies eine äußerst skurrile Vorstellung und kaum auf das hiesige System übertragbar. Zumindest ist es kaum denkbar, dass jemand in einem Tötungsverfahren freigesprochen würde, bei einer den selben Sachverhalt betreffenden Schadens- bzw. Schmerzensgeldklage jedoch verurteilt würde. Oder man stelle sich mal vor, ein Bankräuber wird von dem strafrechtlichen Vorwurf freigesprochen, jedoch zivilrechtlich zu Schadensersatz verurteilt. Abgesehen von den fachlichen Erwägungen und Voraussetzungen, bedeutet doch ein solche Annahme, dass man sich vorher einen Knoten ins Hirn machen sollte, bevor man eine so schizophrene Entscheidung treffen könnte. Aber es ist nicht der einzige Punkt in dem ich das us-amerikanische Rechtssystem nicht verstehe. Jedoch wundern dürfte es mich eigentlich nicht. Wenn ich mir nämlich vorstelle, dass die Amis keine Bauchschmerzen kriegen auch Heranwachsende – also ab 18 Jahre – in die Todeszelle zu verfrachten (in einigen Staaten wird bereits wieder diskutiert, ob die Grenze nicht auf 16 herunter zu setzen ist), oder 12, 13jährige Kinder zu mehrfacher lebenslanger Freiheitsstrafe (also ohne reale Chance die Welt noch mal als freier Mensch zu erleben, wenn man nicht davon ausgeht, dass ein Mensch 264 Jahre alt werden kann) zu verurteilen, dann sollte es einen auch nicht weiter verwundern, dass jemand wegen Mordes auf der einen Seite frei- auf der anderen Seite schuldiggesprochen wurde. Im übrigen ähnlich wie bei dem Schauspielerkollegen O.J. Simpson.
Vertrauen ist gut, Mißtrauen meistens besser
Immer wieder wird die Frage diskutiert, wieweit kann man seinen Gegenspielern im Verfahren vertrauen. Als Verteidiger ist man natürlich meistens in einer sehr schlechten Ausgangsposition, denn in aller Regel ist man es selbst, der von der anderen Seite, bzw. von den anderen Seiten etwas möchte. Also bietet man eine Leistung an, um eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Wie im Privatrecht sollte man nun denken, kann man sich auch hier auf solche Absprachen verlassen. Weit gefehlt. Denn leider haben wir in solchen Fällen gerade nicht das Instrumentarium des BGBs mit seinen ganzen vielfältigen Schadensersatzregelungen zur Hand. Wir haben vielleicht die Möglichkeit den Weg nach Karlsruhe einzuschlagen, aber realistisch bleibt meistens nur das Wort, in welches wir vertrauen müssen. Oder es eben lassen. Natürlich will ich nun nicht behaupten, dass alle Verteidiger gut und alle Staatsanwälte und alle Richter böse, gemein und hinterthältig sind. Natürlich gibt es auch genügend Gegenbeispiele. Aber meistens sind es doch die schwarzen Schafe, die eine ganze Herde in Verruf bringen und dadurch allgemeines Mißtrauen erzeugen oder beleben. Aus Sicht eines Strafverteidigers bin ich ebenso wie der Kollege Hoenig der Auffassung, dass sog. „Wortbrecher“ auf Seiten der Staatsanwaltschaft und der Richter ihre Vertrauenswürdigkeit verspielt haben und aufgrund dessen – zumindest unter Kollegen – beim Namen genannt werden müssen.
Der Drecksack und der Lügner
Der Kollege Hoenig aus Berlin warf gestern die Frage auf, was dürfen die Verfahrensbeteiligten und was dürfen sie nicht. Darf ein Staatsanwalt, eine noch als unschuldig geltende Person - den Beschuldigten - pauschal als Drecksack bezeichnen? Dieser Fragestellung ist der Kollege Siebers aus Braunschweig nachgegangen und ist ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass im Strafverfahren, aber auch allgemein in der Justiz größten Teils an die verschiedenen Beteiligten unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es fragt sich nur, wie kann das sein und vor allem auf welcher Grundlage?
Montag, 21. November 2005
Die letzte Schandtat von Schröder
Nach einem Artikel in spiegel-online will Schröder sich wieder als Rechtsanwalt niederlassen. Er meint nun fange ein neuer Lebensabschnitt an. Sein Bundestagsmandat will er dann niederlegen. Aber er wäre nicht Schröder, wenn er nicht auch im letzten Moment noch ein Schandtat begehen würde, denn seine letzte Amtshandlung wird am Dienstag die Abgabe seiner Stimme für Frau Merkel als Bundeskanzlerin sein. Sagt er damit nicht deutlich, was er von Merkel hält?
Der Mord und die Glaubwürdigkeit
In der FAZ wird der Richter zitiert, damit das er die von dem Angeklagten geschilderte Tatversion als unglaubwürdig bezeichnete. Ich meine jedoch, dass weniger die Person unglaubwürdig war, sondern dass das Gericht vielmehr die Aussage als unglaubhaft gesehen hat. Wenn dem so seien sollte, dann würde mal wieder eine Verwechslung von sehr ähnlich klingenden, aber in ihrer Bedeutung sehr verschiedenen Begriffen vorliegen. Dieser Fehler wird – so fällt mir auf – doch immer wieder von Gerichten, aber nicht nur von diesen gemacht. Selbst Gutachter vor Gericht verwechseln bisweilen die Terminologien, was jedoch dann ihre Klasse ganz offensichtlich verrät.
Sonntag, 20. November 2005
Haarwuchsmittel nicht beihilfefähig......
Als ich so stöberte und die Headline laß „Haarwuchsmittel nicht beihilfefähig“ hatte ich als Strafrechtler natürlich sofort an Beihilfe im Sinne von § 27 StGB gedacht, weit gefehlt. Nachdem ich dann jedoch sah, dass es sich um eine Pressemitteilung des VG Neustadt handelt, dachte ich mir schon um was es ginge. Ein Beamter hat keinen Anspruch nach einem Urteil des VG Neustadt auf Beihilfeleistung zu Arzneimitteln, die der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Der Dienstherr verletze durch die Ablehnung der Beihilfe zu solchen Medikamenten auch nicht seine Fürsorgepflichten. Na ja, dann müssen sich nun die Beamten eben die Haare ausfallen lassen, wobei es wenige gibt, die Haarausfall wegen zu viel Arbeit bekommen haben. Das Urteil wird wohl in die nächste Runde zum OVG (Oberverwaltungsgericht) gehen und auf diesem Wege verlieren dann erst mal ein paar Juristen ein paar Haare, ob das dann auch ein Klage wird, bleibt abzuwarten.........
Samstag, 19. November 2005
Stoiber und die CSU
Die CSU ist anders als andere Parteien. Bei uns schimpft man ab und zu den Vorsitzenden kräftig, aber man stürzt ihn nicht. (Markus Söder, CSU-Generalsekretär) Nun ja, dass hat Stoiber doch selbst erledigt, dazu braucht er nun nicht mehr die Hilfe seiner Parteigenossen.
Freitag, 18. November 2005
Ein seltenes Ereignis
Ein Mandant von mir erzählte heute, dass er mit einem Auto mit Anhänger auf der Autobahn unterwegs gewesen sei. Da er es sehr eilig gehabt hatte, hatte er sich auch nicht an die 80 km/h gehalten, sondern fuhr doch deutlich schneller. Es kam, wie es kommen musste, er wurde von den Uniformierten überholt. Er dachte nun auch schon, dass er jetzt angehalten würde. Aber nein, stattdessen fuhren sie neben ihn und hielten ein Blatt an die Seitenscheibe. Auf diesem Blatt war ein Auto mit einem Anhänger gemalt und daneben stand eine 80. Was die Herrschaften meinem Mandanten nun damit versuchten zu erklären, dürfte klar sein. Er tat also ganz überrascht (und war es mit Sicherheit auch hinsichtlich der Reaktion der Beamten), reduzierte seine Geschwindigkeit und die Ordnungshüter fuhren davon. Und es folgte keine Kontrolle, keine Einleitung eines Bußgeldverfahrens, sondern nur der eben erwähnte nette Hinweis. Kompliment an diese beiden kreativen Beamten, man trifft doch nicht mehr allzu viele von diesen auf unseren Straßen. Da werden dann schon wegen wesentlich kleineren Unzulänglichkeiten große Dramen inszeniert. Ich weiß zwar nun nicht, wo es passierte, aber eines ist klar, in Bayern war es mit Sicherheit nicht.
Donnerstag, 17. November 2005
Hoyzer zu 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt
Robert Hoyzer wurde heute zu 2 Jahren 5 Monate Gefängnis verurteilt. Damit fiel die Strafe doch deutlich höher aus, als die Prozessbeobachter damit rechneten. Der ehemaliger Schietsrichter in der Bundesliga wird - so sein Anwalt - jedoch Revision dagegen einlegen.
Es ist also damit zu rechnen, dass im Jahr der WM, der BGH darüber entscheiden wird. Bleibt also mal wieder abzuwarten, was sich noch tut. Interessant ist aber auch hier , dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft für Hoyzer selbst nur 2 Jahre mit Bewährung gefordert hatte. Man sieht auch an diesem Bsp. es kann doch immer wieder ganz anders kommen, als geplant. Aber wie titelte spiegel-online, "ein Urteil, auf das niemand gewettet hätte."
Der Prinz und die Presse
Interessant ist auch, dass der BGH nun das Persönlichkeitsrecht hinter die Berichterstattung über Straftaten und sogar Ordnungswidrigkeiten zurückstellt.
Mittwoch, 16. November 2005
Allg. Persönlichkeitsrecht contra Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde, eines ehemaligen Ministerpräsidenten statt gegeben. Dieser hatte sich gegen Äußerungen eines CDU Mitgliedes - in dessen eigener Talkshow - gewehrt, worin er als IM der Staatssicherheit bezeichnet wurde.
Interessant an der Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht feststellte: (...) Diesen Anforderungen an das allg. Persönlichkeitsrecht ist der Bundesgerichtehof bei der Bemessung des Umfangs der Wahrheits- undBleibt abzuwarten, ob diese Feststellung auch anderweitig Bedeutung erlangen wird.
Das Fernesehen schafft Verbrecher....
Die Bildzeitung berichtet in ihrer onlineausgabe, dass eine 46 jährige Angeklagte aus Chemnitz ihren Lebensgefährten erstochen haben soll, weil dieser sie vergessen habe nach dem Mittagsschlaf zu wecken, und das obwohl sie doch Richterin Barbara Salesch anschauen wollte. Angeblich soll die Staatsanwaltschaft davon überzeugt sein, dass sie ihm daher dass Meßer in den Rücken gerammt habe.
(...) ich würde im Plädoyer aufstehen und sagen, (...) die Mandantin konnte überhaupt nicht anders, als ihren Lebensgefährten erstechen, da sie abhängig war. Es handelt sich hier um eine Tat eines Abhängigen. Aber hohes Gericht, Mittel die eine Abhängigkeit mit einer einhergehenden psychischen Veränderung zur Folge habe, sind doch verboten, warum sind es diese Gerichtssendungen nicht, man kann nur verblöden wenn man diese anschaut. Und wer nicht die nötige Reife besitzt das zu erkennen, kann auch ein Abhängigkeit nicht verhindern. Nun aber im Ernst; ich finde diese Gerichtssendungen tragen in keiner Weise dazubei (vollkommen unabhängig davon, warum nun die Angeklagte zugestochen haben soll), dass bei der Allgemeinheit das Verständnis eines Prozesses gefördert wird. Sie sind so am Leben vorbeigeschrieben, dass sie überhaupt nicht die Realität wiederzugeben im Stande sind.
Dienstag, 15. November 2005
Reden ist Silber, Schweigen ist besser
Das Landgericht Rostock hat den Mörder der 16-jährigen Caroline aus Graal Müritz zu lebenslanger Haft, mit anschließender Sicherungsverwahrung veurteilt, so ist heute bei der dpa zu lesen.
Der Angeklagte selbst hatte den Prozeß über geschwiegen, nur in dem letzten Wort, wendete er sich an die Eltern des Opfers mit den Worten, es tue ihm leid. Das Gericht gab danach wohl zu verstehen, dass es die Worte des Angeklagten als Geständnis werte. Nun mag man aus menschlicher Sicht sagen, dass es gut sei, dass der Angeklagte sich wenigstens entschuldigt habe. Aus Sicht der Verteidigung zeigt sich aber mal wieder, wie ein sehr erfahrener Anwalt zu recht bemerkte, dass die beste Verteidigungsstrategie noch in den letzten Sekunden des Prozesses zerstört werden kann und das aus der eigenen Reihe. Also ist die Devise und das Credo, Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Montag, 14. November 2005
Das Auto und der Alkohol
Pressemitteilung der Göttinger Polizei von heute:
Göttingen (ots) - Göttingen, Bertha-von-Suttner-Straße Samstag, 12. November 2005, gegen 03.30 Uhr Göttingen (jk) - Zwei aufmerksame 35 Jahre alte Anwohner des Elisabeth-Heimpel-Weges haben Samstagnacht (12.11.05) vermutlich eine Unfallflucht auf dem Sportplatz in der Bertha-von-Suttner-Straße aufgeklärt - zumindest beinahe. Durch ihr geöffnetes Schlafzimmerfenster hatte das Ehepaar gegen 03.30 Uhr einen lauten Knall aus Richtung des gegenüberliegenden Sportplatzes gehört. Beim Blick aus dem Fenster sahen die Eheleute einen VW Golf Variant, der offensichtlich gegen den Metallzaun des Sportplatzes gefahren war. Unmittelbar nach dem Zusammenstoß, so die "Beobachter", wurde der Motor des Wagens erneut gestartet und der Golf fuhr mit starken Schleifgeräuschen auf der Tartanbahn entlang von der Unfallstelle in Richtung Sportplatzausgang. Der Wagen hielt wenig später auf dem Parkplatz der Sporthalle. Die zwischenzeitlich alarmierte Funkstreife der Polizei traf in dem Wagen eine 24 Jahre alte Frau aus Hannover und einen 28-jährigen Mann aus dem Raum Goslar an. Beide standen unter Alkoholeinfluss. Auf die Frage der Ordnungshüter, wer von beiden den Wagen zuletzt gefahren hatte, schwiegen sich die beschwipsten Insassen aus. Die Beamten ordneten daraufhin bei beiden eine Blutentnahme an. Ein noch vor Ort durchgeführter Alkotest ergab für die Hannoveranerin einen Wert von 1,73 und für ihren Begleiter einen Wert von 1,02 Promille. Der VW wurde zur Spurensicherung beschlagnahmt. Ebenso wurden die Führerscheine der mutmaßlichen Unfallverursacher einbehalten. Die Schadenshöhe wird auf rund 6.000 Euro geschätzt. Und da sage noch einer, Frauen vertragen keinen Alkohol......
Die Verantwortung des Sachverständigen
Heute wird das Urteil im Zwickauer Zwillingsmord-Prozess verkündet. Hierzu schrieb die sz-online letzte Woche:
Eine geplante Tat" Zwillingsmord-Prozess: Staatsanwalt für lebenslange Haftstrafe Die Staatsanwaltschaft hat gegen den wegen Mordes an seinen sechs Jahre alten Zwillingstöchtern angeklagten Vater aus Aue eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Mann habe die Kinder geplant getötet, sagte Oberstaatsanwalt Holger Illing am Mittwoch vor dem Landgericht Zwickau. Der Verteidiger sagte, der 38-Jährige habe in einem „psychischen Ausnahmezustand“ gehandelt. Er plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe zwischen 8 und 10 Jahren. Das Urteil soll am Montag nächster Woche verkündet werden. Zu Prozessbeginn hatte der arbeitslose Maurer (38) gestanden, seine Töchter Nadine und Melanie im April dieses Jahres im Schlaf erstochen zu haben. Als Motiv hatte er Angst vor dem Verlust der Kinder angeführt, die seine Frau nach der Trennung ihm habe wegnehmen wollen. Nach der Tat hatte der Mann einen Selbstmordversuch unternommen. „Es war eine geplante und keine spontane Tat“, betonte Illing im Plädoyer. Der Vater habe gezielt und äußerst massiv auf seine arglos schlafenden Töchter eingestochen. „Die Zwillinge hatten keine Chance. Die Tötungsabsicht steht für mich außer jeden Zweifels.“ Die nach der Tat unternommenen Selbstmordversuche seien nicht ernsthaft gewesen. Zum Tatmotiv sagte der Anklagevertreter: „Er befand sich berechtigt, zur Bestrafung der Ehefrau die Kinder zu töten.“ Für den Mann habe es keinen Grund zu der Annahme gegeben, die Kinder sollten ihm auf Dauer weggenommen werden. Verteidiger Günter Held sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant habe die „furchtbare Tat“ spontan in einem Zustand der Verzweiflung und der Ausweglosigkeit begangen: „Er wusste nicht mehr, was er tat.“ Der Vater habe sich umbringen und die Kinder mit in den Tod nehmen wollen. Es handele sich nach seiner Ansicht um einen so genannten erweiterten Selbstmord. Die Tat sei als Totschlag zu bewerten. Der Angeklagte schloss sich den Erklärungen seines Anwalts an und äußerte kein Wort der Reue oder des Bedauerns. Einen Antrag des Verteidigers auf ein zweites psychiatrisches Gutachten hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Nach Ansicht des Sachverständigen Günter Petermann ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er konnte bei dem 38-Jährigen keine krankhafte Persönlichkeitsstörung feststellen. Ich möchte die Tat in keiner Weise herunterspielen, und sie ist mit Sicherheit äußerst tragisch. Doch zeigt sich aus fachlicher Sicht mal wieder, dass Gutachter und Gutachten im Strafprozess eine große und bedeutende Rolle und damit eine große Verantwortung inne haben. Ohne hierzu den Einzelfall zu kennen, ziehe ich dennoch mal wieder die so oft gelobte "unermeßliche" Weisheit von Sachverständigen in Zweifel. Es gibt mit Sicherheit hervoragende Sachverständige, die ihr Handwerk beherrschen und sich auch ihrer Verantwortung vollkommen bewußt sind. Es gibt aber immer wieder solche, die von ihrer eigenen Herrlichkeit so sehr geblendet sind, dass sie außerstande sind nur igendetwas wahrzunehmen. Das Ergebnis ist dann irgendein wissenschaftliches Gelabere, was nicht selten einen langen Gefängnisaufenthalt für den Angeklagten zur Folge hat. Nachtrag: Das Landgericht Zwickau hat nach dpa Meldung von 15:16 vom heutigen Tage den Angeklagten dem Antrag der StA entsprechend zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt werden sich wohl die hohen Herren des BGH damit auseinandersetzen müssen.
Sonntag, 13. November 2005
Männer, Frauen, Zahlen und die Bildzeitung
Warum es sich lohnt, einen zweiten Gutachter zu beauftragen.
Es lohnt sich doch immer wieder, ein zweites Gutachten, bzw. einen zweiten Gutachter hinzuzuziehen. So werden bisweilen "Schnellschüsse"der StA zu verweiden. So führte der BGH in einem neuerlichen Urteil aus: Nr. 149/2005 BGH bestätigt Freispruch im Fall eines Kindstodes
in Deggendorf
Das Landgericht Deggendorf hat den 26jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags an seiner Tochter Laura-Patricia mit Urteil vom 19. Januar 2005 freigesprochen. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 2. Oktober 2002 im Wohnzimmer der Familienwohnung seine 4 ½ Monate alte Tochter erstickt, indem er ihr entweder Mund und Nase zugehalten oder den Brustkorb des Säuglings mit erheblichem Kraftaufwand zusammengepresst habe. Das Kind verstarb nach vergeblichen Wiederbelebungsversuchen des von dem Angeklagten herbeigerufenen Notarztes noch in derselben Nacht. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Er hat angegeben, mit dem Kind im Arm vor dem Fernseher eingeschlafen zu sein. Als er aufgewacht sei, habe das Kind auf dem Boden gelegen und leblos gewirkt. Er habe keine Atmung mehr feststellen können. Das Landgericht hatte zu würdigen, ob Punktblutungen, die im Gesicht und am Kopf des Kindes festgestellt wurden, auf eine gewaltsame Todesursache schließen lassen. Es hat hierzu zwei Sachverständige gehört. Der Sachverständige Prof. P. hat ausgeführt, dass die Blutungen die Folge einer äußeren mechanischen Erstickung seien. Sie könnten weder durch die vorgenommenen Wiederbelebungsmaßnahmen noch durch eine chronische Bronchitis, an der das Kind vor seinem Tod gelitten habe, erklärt werden. Ob eine natürliche Todesursache aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ausscheide, ließ der Sachverständige offen. Der ebenfalls gehörte Sachverständige Prof. B. bestätigte zwar, dass die Anzahl der Punktblutungen den Verdacht auf einen gewaltsamen Erstickungstod begründen könne. Allerdings gebe im vorliegenden Fall die Gesamtschau aller Befunde und Umstände - Überwärmung des Wohnzimmers, vorzeitiges Abstillen, Lungenerkrankung des Kindes - keinen Hinweis auf einen äußeren oder inneren Erstickungsvorgang, sondern lege vielmehr einen plötzlichen Säuglingstod nahe. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts konnte sich vor diesem Hintergrund von einer Schuld des Angeklagten am Tod des Kindes nicht überzeugen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Er hat ausgeführt, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts rechtsfehlerfrei sei. Die Verfahrensbeanstandungen seien schon nicht zulässig erhoben worden und wären im Übrigen auch unbegründet gewesen. Es fehlten Anhaltspunkte dafür, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene weitere Sachverständige Prof. E. einen gewaltsamen Tod des Kindes würde bestätigen können. Insbesondere habe der Sachverständige bereits während der laufenden Hauptverhandlung gegenüber Verfahrensbeteiligten geäußert, dass der Befund hierzu wohl nicht ausreichen werde. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Urteil vom 27.10.2005 – 1 StR 218/05 LG Deggendorf – Entscheidung vom 19.01.2005 - 1 Ks Js 8609/02 Karlsruhe, den 27. Oktober 2005 In einem anderen Fall in Braunschweig war einem Kollegen ein sensationeller Erfolg hinsichtlich der Ablehnung eines Gutachters gelungen. Wenn gleich die Fälle inhaltlich unterschiedlich sind, so zeigt sich doch immer wieder, dass man gerade als Strafverteider nicht alles fressen darf, was einem vorgesetzt wird.
Vollendets Handeltreiben mit BtM
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 3. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, ob ein Täter, der Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben möchte und deshalb in ernsthafte Verhandlungen mit einem Verkäufer eintritt, jedoch mit diesem keine Einigung erzielt, wegen vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar ist oder ob nur versuchtes Handeltreiben vorliegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit den Tatbestand des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Daran hat der Große Senat für Strafsachen festgehalten. Er hat deshalb die vorgelegte Rechtsfrage dahin beantwortet, dass in den genannten Fällen vollendetes Handeltreiben vorliegt. Dabei hat der Große Senat für Strafsachen insbesondere daran angeknüpft, dass der Gesetzgeber bei zahlreichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und bei mehreren Übertragungen des Begriffs „Handeltreiben“ in andere Gesetze (Kriegswaffenkontrollgesetz, Arzneimittelgesetz und Transplantationsgesetz) von dessen herkömmlicher Definition im Betäubungsmittelrecht ausgegangen ist. In allen diesen Rechtsmaterien geht es gleichermaßen darum, Gefährdungen besonders hoher Rechtsgüter schon im frühen Gefahrenfeld mit wirksamen Strafvorschriften entgegenzutreten. Dies gilt insbesondere für den Kriminalitätsbereich des gewinnbringenden Umgangs mit Betäubungsmitteln. Deshalb ist der Begriff „Handeltreiben“ weit auszulegen. Dabei ist die schuldgerechte Behandlung auch der im unteren Bereich des vollendeten Handeltreibens liegenden Fälle dadurch gewährleistet, dass das differenzierte Regelungssystem des Betäubungsmittelstrafrechts (§§ 29 bis 30a Betäubungsmittelgesetz) in Verbindung mit den allgemeinen Teilnahmeregelungen eine sachgerechte Abstimmung von Tatbestand und Rechtsfolge enthält. Beschluss vom 26. Oktober 2005 – GSSt 1/05 Karlsruhe, den 10. November 2005 Dieser Beschluss wird wohl in Zukunft Auswirkungen in der alltäglichen Rechtsprechung haben, wenngleich die Rechtsprechung nur bestätigt wurde.
Wem kann man eigentlich noch vertrauen?
Die Polizei Niedersachsen schreibt in einer Pressemeldung folgendenes: Freitag, 11. November 2005, gegen 11.15 Uhr
Hann. Münden (jk) - Die Polizei Dransfeld warnt vor einem ca. 25 bis 30 Jahre alten Mann, die sich heute Vormittag gegen 11.15 Uhr in der Marienkirchstraße in Hemeln (Kreis Göttingen) gegenüber einer 78 Jahre alten Frau als Kriminalbeamter ausgegeben hat und sich unter einem Vorwand Zutritt in deren Wohnung verschaffen wollte. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sowie Aussagen der 78-Jährigen sprach sie der mittelgroße Unbekannte mit normaler Figur am Fenster an und gab sich als Kriminalbeamter aus, der bei ihr Ermittlungen in Zusammenhang mit einem Falschgeldfall durchzuführen hätte. Dabei habe der Mann ihr einen Ausweis gezeigt, den er aber größtenteils mit den Fingern verdeckt habe, so die Rentnerin. Unter dem Vorwand, dass er das Bargeld auf Falschgeld überprüfen wolle, verlangte er Eintritt ins Haus der Frau, was ihm diese verwehrte. Der falsche Polizist entfernte sich daraufhin in Richtung Ortsmitte. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem mit einer blauen Trainingshose mit weißen Streifen und einer graugrünen Jacke bekleideten Unbekannten verlief ergebnislos. Letztlich aber doch der alte Trick, immer wieder erstaunlich,
Jetzt rede ich auch mit !
Nun habe auch ich einen Weblog, in welchem ich zum einen über meine Arbeit, zum anderen aber auch über interessante, kuriose und witzige Geschichten berichten möchte.
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