Beeplog.de - Kostenlose Blogs Hier kostenloses Blog erstellen    Nächstes Blog   


Freitag, 31. August 2007
Weil sich Fluggäste auf arabisch unterhalten haben, wurde eine Maschine evakuiert
Von ra_feltus, 20:52

San Diego - Angst vor Terroristen führt in den USA zu absurden Situationen: Erst mit etwa 24-stündiger Verspätung konnte Flug 590 der American Airlines gestern von San Diego in Richtung Chicago abheben. Der Grund: Nachdem eine Gruppe von sechs irakischen Männern sich auf Arabisch unterhalten hatte, schlugen Mitreisende vor dem Abflug Alarm.

Quelle: spiegel-online

Man kann es nun auch wirklich übertreiben, wäre im übrigen auch ein spannender Regressprozess, denn höhere Gewalt scheidet wohl aus.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Wie Werbung auch funktionieren kann...
Von ra_feltus, 20:30

VG Stuttgart: VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für bwin werben

Der VfB Stuttgart darf vorläufig wieder für den Anbieter von Sportwetten bwin werben. Das Verwaltungsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat dem Abänderungsantrag des Fußballvereins, der sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.07.2007 gewandt hatte, stattgegeben (Beschluss vom 30.08.2007, Az.: 4 K 4440/07). Nach der Mannheimer Entscheidung war der VfB verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem VfB mit Verfügung vom 10.08.2006 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben, jegliche Werbung für die Firma bwin e.K. beziehungsweise deren Sportwettenangebote zu unterlassen. Auf den dagegen vom VfB Stuttgart beim VG Stuttgart gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzte dieses die sofortige Vollziehung des verfügten Werbeverbots am 18.08.2006 aus, sodass der VfB weiter für bwin werben durfte. Hiergegen legte das Land Baden-Württemberg erfolgreich Beschwerde ein. Der VGH Mannheim entschied am 26.07.2007, dass der Fußballverein wieder verpflichtet sei, vorerst jegliche Werbung für bwin zu unterlassen. Mit Beschluss vom 24.07.2007 hat die vierte Kammer des VG Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof Verfahren, die die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten betreffen, zur Klärung europarechtlicher Rechtsfragen vorgelegt. Dies nahm der VfB Stuttgart zum Anlass, am 08.08.2007 bei dem Stuttgarter VG einen Abänderungsantrag zu stellen. Die Umstände seit der Entscheidung des VGH hätten sich dadurch verändert. Die vierte Kammer teilt diese Auffassung und hat mit Beschluss vom 30.08.2007 die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeändert und wiederum die sofortige Vollziehung ausgesetzt.

Quelle: beck.de

Das ist natürlich auch ne Art Werbung zu machen und das zu vermutlich werbespezifisch günstigen Preisen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Pat und Patachon, Schäuble und Bosbach zeigen gekonnt ihre Unfähigkeit (mal wieder)
Von ra_feltus, 20:09

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Fresse halten, ein viel zitierter und ach so richtiger Satz. Offensichtlich berücksichtigen das aber nicht alle, obgleich Schäuble – zwar nur auf den ersten Blick – auf einem guten Wege schien, wie sich hier zeigte;

"Ich kann nicht akzeptieren, (...) wenn man daraus Vorwürfe ableitet. Das kann man qualifizieren, wie man will. Ich habe dafür keinen Ausdruck."

Dieser Zustand könnte ruhig für immer wären, dann würde uns so manches erspart bleiben.

Das hätte auch mal Bosbach beherzigen sollen, wobei seine unqualifizierten Äußerungen auch nichts mehr neues, sondern einfach nur noch peinlich sind.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach verteidigte die Pläne. "Eine Online-Durchsuchung kann man nicht mit Hammer, Zange und Schweißbrenner machen",

Quelle: heute.de

Und deswegen sollte doch die Parole heißen; Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Welch selten dämliche Frage
Von ra_feltus, 13:50

Ein ganz normaler Tag. Ich möchte einen Mandanten im Gefängnis besuchen und zu diesem Zwecke begebe ich mich zur JVA. Dort angekommen gehe ich zur Pforte, zeige meinen Anwaltsausweis vor und warte darauf, dass der Beamte die Gegensprechanlage an macht, damit ich ihm mitteilen kann zu wem ich möchte.

Der Beamte, der mich durch die Panzerscheibe von oben bis unten musterte und sich wohl gefragt haben muss, wer stört jetzt meinen Schlaf, schaute sich meinen Ausweis an und stellte mir dann, nachdem die Gegensprechanlage angeschaltet war eine Frage, die mir zunächst die Sprache verschlug, er fragte mich nämlich, „was wollen sie hier?“ Und nicht dass hier Missverständnisse aufkommen, er fragte nicht etwa zu wem ich wolle, nein, er fragte tatsächlich, was ich dort wolle?

Ich dachte mir nur, na ja bestimmt nicht die schöne Aussicht genießen und ein Haftantrittsgesuch habe ich auch nicht dabei.

Vielleicht hat er aber einfach auch nur die Frage der Gefangenen gestellt, die sich wohl nicht zum ersten Mal gefragt haben dürften, was sollen sie hier.

Als ich meine Sprache wieder gefunden hatte, konnte ich mein Begehr kund tun und bin dann auch reingelassen worden, aber kurios war es dennoch.

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Donnerstag, 30. August 2007
Die verschwundene einbetonierte Leiche, war zu schwer
Von ra_feltus, 22:56

Die verschwundene einbetonierte Leiche, war zu schwer und ist nun in Blumentöpfen und anderen Gefäßen aufgetaucht.

Stuttgart - Seit mehr als einer Woche wurde der 19-Jährige aus dem Rems-Murr-Kreis vermisst. Vor vier Tagen hatte die Polizei dann die erste Spur von ihm: Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart riefen wegen Verwesungsgeruchs in der Nachbarwohnung die Polizei.

Binnen kurzer Zeit stand fest: Die Täter hatten ihr Opfer zerstückelt und die Leichenteile in die Wohnung gebracht. Dort betonierten sie die sterblichen Überreste des 19-Jährigen in Gefäße und eine Mülltonne ein. Die Polizei fand große Betonbrocken und Spuren, wonach die Täter die Mülltonne wegbringen wollten - sie ihnen aber zu schwer wurde, weshalb sie das Opfer auf andere Weise entsorgten.

(...)

Die genauen Hintergründe sind noch unklar - klar ist allerdings, dass der 19-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen auf einem Feldweg erschlagen und dann in eine Lagerhalle nach Stuttgart transportiert wurde. Dort wurde die Leiche zerteilt, erst später in der Wohnung wurden die Teile einbetoniert.

Die Tat schockiert selbst die Polizei: Die Ausführung sei so brutal, dass die Ermittler "stellenweise fassungslos" seien, sagte ein Sprecher. Die Ermittler halten grundsätzlich eine Beziehungstat für möglich, konnten dem Sprecher zufolge die Hintergründe aber noch nicht klären. Eifersucht oder andere typische Motive scheinen nach den bisherigen Erkenntnissen auszuscheiden: "Eine rationale Erklärung gibt es nicht", sagte der Polizeisprecher.

Man gehe davon aus, dass der gesamte Tatablauf mehrere Tage in Anspruch nahm. Vermutet wird, dass die Mülltonne mit den einbetonierten Leichenteilen letztlich zu schwer war und die zerstückelte Leiche deshalb anderweitig weggeschafft wurde.

Quelle: spiegel-online


[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Echter Sprengstoff hergestellt,13-Jähriger baut Bombe
Von ra_feltus, 15:01

Ein 13-Jähriger aus Rotthalmünster bei Passau hat zu Hause einen gefährlichen Sprengstoff selbst hergestellt. Die frei verkäuflichen Zutaten besorgte er sich nach Polizeiangaben in der Apotheke. Bei der Durchsuchung seines Zimmers fanden die Beamten unter anderem 300 Gramm fertigen Sprengstoff. Wegen der hohen Explosionsgefahr entscheiden sich Experten vom Landeskriminalamt die Substanz außerhalb des Gebäudes auseinanderzunehmen. Zehn umliegende Häuser wurden vorsorglich geräumt. Die Anleitung zur Herstellung des Sprengstoffs habe sich der Junge vermutlich aus dem Internet heruntergeladen, hieß es.

Quelle: n-tv.de

 Früh übt sich, wer ein Meister werden will, hat sich der Junge wohl gedacht und einfach mal losgelegt. Dabei wird doch immer gewarnt, „Kinder das sollt ihr nicht nachmachen....“

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dieter Bohlen muß am Montag vor Gericht
Von ra_feltus, 12:52

Hamburg - Erfreut ist Dieter Bohlen, 53, nicht ob der Tatsache, dass auch er vors Gericht zitiert wird. Am kommenden Montag, dem zweiten und letzten angesetzten Verhandlungstag, soll der Musikproduzent als Zeuge im Prozess gegen Tom F., 18, und Osman Z., 19, aussagen. "Ich hätte es gut gefunden, wenn man uns jetzt in Ruhe gelassen hätte", sagte Bohlen der "Bild"-Zeitung. "Ich muss um 5 Uhr morgens aufstehen, um um 9 Uhr in Recklinghausen zu sein.(...)

"Wenn eine Entschuldigung mit einer Lüge anfängt, kann ich denen nicht verzeihen", sagte Bohlen der "Bild". Dabei bezieht er sich auf die Angaben der beiden Männer über die Höhe des erbeuteten Geldes. Während Tom F. und Osman Z. behaupten, es habe sich um knappe 30.000 Euro gehandelt, gab Bohlen an, die Summe habe 60.000 Euro betragen.

"Die beiden lügen", sagt Bohlen dazu. "Reue und Entschuldigung von denen nehme ich nicht an." Er trage sich nun mit dem Gedanken, aus Tötensen wegzuziehen: "Die beiden Räuber haben mein altes Idyll zerstört, nichts ist wie früher. Das Leben in Tötensen macht so keinen Spaß mehr."

Quelle: spiegel-online

Vielleicht liegt es aber auch an der falschen Frau, dass er gerade einen Fluchtreflex entwickelt? Wie auch immer, der arme Mann kann einem wirklich sehr leid tun. Aber eigentlich sollte seine Sorge nicht der frühe Termin sein, sondern das der Staatsanwalt sein Märchen glaubt, da er sonst selbst zum Fall für diesen wird (siehe unten) und dann relativ große Probleme bekäme.
Aber vielleicht lässt sich möglicherweise ja auch noch ein Fernsehformat einrichten, nach dem Motto „Deutschland sucht 30.000 €“, oder "eine Spendengala für Dieter Bohlen".

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Madeleines Vater stürmt aus Interview, als er gefragt wurde, ob er der letzte gewesen sei, der Madeleine lebend gesehen habe
Von ra_feltus, 12:32

Im Verlauf eines Interviews mit dem TV-Sender Telecinco fragte der Moderator Jordi Gonzalez nach dem Blut, das im Ferienzimmer der McCanns in Praia da Luz gefunden wurde. Gerry McCann erklärt dem Moderator, dass diese Information Teil der Ermittlungen sei und dass er darauf keine Antwort geben könne. Als nächstes fragte der Journalist, wie die Eltern auf den Blutfund im Zimmer reagiert hätten. Er erhielt die gleiche Antwort: Für diese Information solle er doch am besten bei der Polizei nachfragen. Als der Moderator wissen wollte, ob die Eltern die letzten Menschen gewesen seien, die das Kind noch am Leben gesehen hätten, erhob sich Gerry McCann von seinem Platz und entfernte sein Mikrophon. Während er an den Kabeln herumfuchtelte, erwiderte er: «Alle Ihre Fragen sind über die laufenden Ermittlungen und wir können dazu keinen Kommentar abgeben». Seine Frau schaute ihn verblüfft an. Kate McCann blieb sitzen und schaute auf den leeren Stuhl, während sie sich für ihren Mann entschuldigte: «Er ist nervös, geben Sie ihm eine Minute, er braucht ein bisschen frische Luft.»

Gerry McCann kam nach ein paar Minuten wieder zurück und entschuldigte sich für den Vorfall. Es ist das erste Mal, dass sich die McCanns einen solchen öffentlichen Ausraster leisten.

Quelle: 20min.ch

Ganz großes Theater der beiden, hoffentlich lohnt es sich aber auch und die Einnahmen stimmen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 29. August 2007
BGH: Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben
Von ra_feltus, 18:10

Das Landgericht hat die Angeklagten L. und W. vom Vorwurf des Mordes, begangen an dem Ehemann der W., und den Mitangeklagten R. vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den Angeklagten L. und W. vorgeworfen, den Ehemann der W. am 16. April 2005 zunächst mit dem in alkoholischen Getränken aufgelösten Beruhigungsmittel Diazepam sediert und dann durch Gewalteinwirkung auf den Hals getötet zu haben. Sodann sollen sie die Leiche zerstückelt, die Einzelteile in Plastiksäcke verpackt und mit Hilfe von weiteren Personen im Bereich der Schleuse Offenbach im Main versenkt haben. Hintergrund für die Tat sollen geschäftliche Interessen sowie die Liebesbeziehung zwischen den Angeklagten L. und W. gewesen sein. Der Angeklagte R. soll dem L. bei den nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ein falsches Alibi gegeben haben.

Das Landgericht hat die Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Nach seiner Ansicht gab es zwar Indizien für die Täterschaft der Angeklagten L. und W. Es habe sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit klären lassen, "wer das Opfer wo, wann genau und warum" getötet habe. In Betracht sei auch gekommen, dass L. oder W. allein oder aber auch bisher nicht bekannte Dritte das Opfer getötet hätten. Das Opfer – ein Geschäftsmann – habe sich durch Verschuldung und betrügerische Geschäftsmethoden im In- und Ausland Feinde gemacht. Gegen die Freisprüche hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt und die Verletzung materiellen Rechts gerügt.

Der Bundesgerichtshof hat die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft beanstandet. Das Landgericht habe einzelne Indizien zumindest teilweise aufgrund lediglich denktheoretischer Hypothesen für entkräftet gehalten und ihnen möglicherweise nicht das ihnen zukommende Gewicht beigemessen, vor allem aber keine hinreichende Gesamtwürdigung aller festgestellten belastenden Indizien vorgenommen. Es habe überdies nicht alle denkbaren Möglichkeiten der Beteiligung (Beihilfe und Anstiftung) der Angeklagten L. und W. berücksichtigt. Der Senat hat deshalb das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Pressemeldung  zu Urteil vom 29. August 2007 – 2 StR 284/07

Kann auch mal umgekehrt laufen, jetzt läuft das Spiel also von neuem, von vorne los. 

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mutter entflammte »China Airlines«
Von ra_feltus, 17:54

Eine doch etwas irritierende Headline, beim ersten Lesen fragt man sich häää......

Nach der Explosion einer taiwanesischen Boeing 737-809 hat die US-Luftverkehrsbehörde FAA eilige Inspektionen bei sechs Serien des entsprechenden Boeing-Typs angeordnet. Man gibt den von der Weisung unmittelbar betroffenen US-Gesellschaften 24 Tage Zeit, um der Aufforderung zu entsprechen.

Betroffen sind in den USA mehr als 780 Boeing der Typen 737-600 bis 737-900. Im Ausland, so Experten des Herstellers, seien weitere 1500 Flugzeuge dieser Typen registriert. Es ist allgemein üblich, dass auch Luftfahrtgesellschaften anderer Staaten den Aufforderungen der FAA folgen. Besonderes Augenmerk sollte bei den Überprüfungen auf eine winzige Mutter gelegt werden. Bei dem Unglück am 20. August auf dem Okinawa-Naha Airport war eine Maschine der »China Airlines« in Flammen aufgegangen und total zerstört worden. Den Ermittlungen zufolge hatte sich eine Mutter gelöst und ein Leck in einen Treibstofftank geschlagen.

Alle 157 Passagiere und die acht Besatzungsmitglieder von Flug 120 hatten sich rechtzeitig über Notrutschen in Sicherheit bringen können, nachdem die Maschine ihre Parkposition erreicht hatte. Es gab nur wenige leichte Verletzungen. Nach Angaben der taiwanesischen Fluggesellschaft »China Airlines« brach das Feuer in einem Triebwerk der linken Tragfläche aus.

Quelle: nd-online 

....und wenn man den Artikel gelesen hat, dann kommt das Ach-So-Erlebnis.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Eine Piper ist eben doch kein Segelflugzeug, trotzdem Glück gehabt
Von ra_feltus, 11:43


Die Maschine völlig kaputt, aber die Insassen unverletzt: Glimpflich ging gestern um 9.30 Uhr die unfreiwillige Landung einer kleinen Privatmaschine vom Typ Piper "Archer II" bei Krummesse ab. Der 46-jährige Pilot und seine ebenso alte Begleiterin konnten die zerbeulte Maschine ebenso gesund verlassen wie zwei Fluggäste. Die 46- und 47-jährigen Geschäftsleute waren wegen eines wichtigen beruflichen Termins mit dem kleinen Flugzeug aus Saarbrücken gekommen. Das Treffen fand trotz des Crashs wie geplant statt, danach hatten die Männer noch einen Termin bei der Kripo. Knattern, Knistern und dann ein Aufschlag - mit allerlei Krach, aber ohne Motorenlärm ging das Flugzeug auf einem abgeernteten Acker zwischen Krummesse und Klempau zu Boden. Zuvor war es über eine häufig befahrene Landstraße hinweggezogen. Katja Griebau (35), die gerade beim Walken vorbei kam, hat die Notlandung - oder den Absturz, so genau lässt sich das nicht definieren - als Augenzeugin miterlebt. Und sie ist sich sicher: "Einen Motor habe ich nicht gehört."

Das Unglück geschah mitten in der Idylle am ländlichen Lübecker Stadtrand, nur wenige Kilometer vor dem Zielflughafen Blankensee. Als die kleine Maschine zehn Meter von Katja Griebau entfernt und vier Meter über ihr war, registrierte sie zum ersten Mal, dass da etwas Ungewöhnliches vorging. Das Flugzeug brach durch die Bäume, pflügte dann noch durch ein Gebüsch und kam schließlich auf dem Acker zum Stehen.

Ein Motorengeräusch hat auch Thomas Bobrink (51) aus Klempau nicht gehört, der den Absturz von zu Hause aus beobachtete. "Der Pilot hat die Maschine angelupft, dann ist er durch den Knick, den er mit der rechten Tragfläche berührt hat. Danach hat das Flugzeug die Nase schräg in den Sand gesteckt", beschreibt er das dramatische Geschehen.

Was zu dem Unfall geführt hat, soll ein Sachverständiger der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung klären, der von der Staatsanwaltschaft angefordert wurde. Nach Angaben der Polizei kommen derzeit sowohl technisches Versagen als auch ein Pilotenfehler in Frage. Die Piper wurde beschlagnahmt und gestern am Unfallort zunächst von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klempau, dann von Polizisten bewacht. Heute morgen soll die völlig verbeulte Piper zerlegt und abtransportiert werden. Sie dürfte nur noch Schrottwert haben.

Die Kripo hat noch gestern die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren gegen den Piloten wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung des Luftverkehrs eingeleitet. Ein übliches Verfahren in solchen Fällen. Vielleicht ist der 46-Jährige aber auch der Held des Tages. Ein Kenner der Fliegerei aus Saarbrücken lobt den Mann: "Das war keiner von gestern, der da geflogen ist. Er hat die Maschine nicht aufgestellt und eine gute Wiese ausgesucht." Tatsächlich hat sich die Piper bei ihrer Notlandung nicht überschlagen, sondern ist auf ihren Rädern stehen geblieben. Sie fing auch kein Feuer, wie zunächst befürchtet worden war. So konnten die Feuerwehrleute und Rettungskräfte bald wieder abziehen.

Quelle: in-online

Da die Maschine lang nicht die Gleitzahlen eines Seglers erreicht, konnte man wohl kaum mehr erwarten. Scheint eine umsichtige Reaktion des Piloten gewesen zu sein.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Einbetonierte Leiche verschwunden
Von ra_feltus, 11:37

Die Stuttgarter Polizei sucht nach einer mutmaßlich einbetonierten Leiche. Wie ein Sprecher berichtete, wurde die Polizei von Anwohnern eines Hauses alarmiert, weil sie aus einer Wohnung starken Verwesungsgeruch wahrgenommen hatten. Kriminalbeamte fanden die im Untergeschoss gelegene Wohnung verlassen und stark verwahrlost vor. Neben Blutspuren fanden die Ermittler zahlreiche Teile eines zerstörten Zementblocks sowie eine aufgeschnittene grüne Mülltonne. Ursprünglich war die Leiche offenbar in diese Tonne einzementiert worden. Dann wurde sie jedoch offensichtlich auf einem anderen Weg aus der Wohnung geschafft. Die Wohnungsmieterin hatte laut eigenen Angaben ihre Wohnung Freunden zur Verfügung gestellt. Sie sei zeitweise abwesend gewesen, teilte die Polizei mit. Ein 18 Jahre alter Mann wurde festgenommen und verhört. Die Polizei sucht in der Umgebung der Wohnung unter anderem mit Leichenspürhunden nach dem mutmaßlichen Opfer. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt.

Quelle: sz-online

Vielleicht ist sie einfach in die nächste Kneipe, ein Bier trinken......

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dienstag, 28. August 2007
Verwechslungsgefahr, 550.000 falsche und fehlerhafte Einträge in Gendatenbank
Von ra_feltus, 17:18

Mit gespeicherten Genprofilen von 4 Millionen Menschen hat die britische Polizei die weltweit größte Gendatenbank. Mehr als 5 Prozent der Gesamtbevölkerung sind bereits erfasst. Dabei handelt es sich nicht nur um die Gendaten von verurteilten Straftätern, sondern auch von denen, die einer Tat nur verdächtigt und festgenommen wurden, gegen die aber dann keine Anklage erfolgte.

Jetzt stellte sich heraus, dass die vom Innenministerium in den letzten Jahren massiv ausgebaute Gendatenbank ziemlich schlampig geführt wurde. Rund 550.000 Namen in der Datenbank sind falsch, falsch geschrieben oder fehlerhaft. Die Regierung musste sogar einräumen, nicht genau zu wissen, wie viele Einträge wirklich falsch sind, da von der Zählung nur die vorhandenen Kopien erfasst wurden. Es könnten also weitaus mehr sein.

Meg Hillier, Staatssekretärin des britischen Innenministeriums, räumte ein, dass die Zahl der Personen, deren Genprofil sich in der Datenbank befindet, etwa um 13,7 Prozent niedriger sei als die Zahl gesamten Einträge. Man kann also nicht nur unschuldig in die Datenbank geraten, sondern hat womöglich auch gute Chancen, verwechselt zu werden. Das Innenministerium versichert, dass man nun hart daran arbeite, die Ungenauigkeiten zu beseitigen und die Genprofile mit den Fingerabdrücken abzugleichen, um die Identität der erfassten Personen zu überprüfen.

Quelle: heise-online

Es scheint sich mal wieder zu bewahrheiten, Quantität ist nicht gleich Qualität. Mal sehen wie viele unbeteiligte sich unerwarteten Besuchs von der Polizei erfreuen dürfen, wenn denn die Verwechslungsgefahr so groß ist.

Es ist im Übrigen auch ungemein beruhigend zu wissen, dass so gründlich gearbeitet wird.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Urteil im Fall Dennis
Von ra_feltus, 16:24

Im zweiten Prozess um den mit sechs Jahren verhungerten Dennis hat das Landgericht Cottbus die Eltern wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu hohen Haftstrafen verurteilt. Gegen die Mutter Angelika B. Verhängte die Strafkammer eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und für den Vater des Kindes, Falk B., Eine Haftstrafe von elf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den Vater 13 Jahre und sechs Monate beantragt. Die Verteidiger hatten auf Strafen unter zehn Jahren plädiert. Die Leiche des Jungen hatte zweieinhalb Jahre in der Kühltruhe der Familie gelegen, ehe Behörden nachforschten und im Juni 2004 den grausigen Fund machten. Dennis war im Dezember 2001 an Entkräftung gestorben, er wog damals nur noch fünf Kilogramm statt der altersgemäßen 20 Kilogramm. Der Bundesgerichtshof hatte eine erste Verurteilung des Ehepaares aus dem Februar 2006 zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aufgehoben. Damit gab er einer Revision der Eltern statt und wertete die Tat nur als Totschlag. Den Eltern könne keine vorsätzliche Grausamkeit nachgewiesen werden, hieß es zur Begründung.

Quelle: sz-online

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


65 Euro für eine Heimfahrt und eine wütende Ehefrau
Von ra_feltus, 14:47

Northeim. Teuer bezahlen muss ein 28-jähriger Northeimer demnächst seine Fahrt mit einem Streifenwagen der Northeimer Polizei: Beamte hatten den Mann am Sonntagabend stark angetrunken auf dem Gehweg der Teichstraße liegend entdeckt.

Weil die Polizisten merkten, dass der Mann nicht mehr in der Lage war, selbstständig und vor allem sicher nach Hause zu laufen, luden sie ihn in den Streifenwagen und fuhren ihn in das rund zwei Kilometer entfernt liegende Zuhause. "Dort wurde er in die Obhut seiner nicht gerade erfreuten Ehefrau übergeben," hieß es gestern im Polizeibericht.
Für den Transport muss der 28-Jährige laut Allgemeiner Gebührenordnung nun 65 Euro berappen. (kat)

Quelle: hna

Ist zwar an und für sich bekannt, aber mal wieder exemplarisch demonstriert, ein Taxi wäre alle Mal billiger gekommen. Wer weiß, vielleicht wäre es dem Betroffen aber auch lieber gewesen, zudem noch die Übernachtungskosten bei den Ordnungshütern auf sich zu nehmen, als sich vor seiner Ehefrau rechtfertigen zu müssen.
Der Transport mit dem KTW (Krankentransportwagen) bzw. mit dem RTW (Rettungstransportwagen) wäre allerdings teurer geworden.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Nach Abschiebung droht der Tod durch Steinigung
Von ra_feltus, 12:52

Pegah Emambakhsh befindet sich zur Zeit in britischer Abschiebehaft. Die 40-Jährige, die bekennende Lesbe ist, soll heute Dienstag in den Iran ausgeflogen werden, wie verschiedene Medien berichteten. Ein britisches Gericht hatte den Asylantrag Emambakhshs trotz Protesten von Menschenrechtsorganisationen abgelehnt.

Quelle: 20min.ch

Dort droht der Iranerin dann der Tod durch Steinigung, eine unfassbare und vor allem wahnsinnig grausame Art der Hinrichtung.

[Kommentare (3) | Kommentar erstellen | Permalink]


BGH: Revisionsverhandlung wg. Ehrenmord
Von ra_feltus, 12:32

Der 5. Strafsenat muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es bei den Freisprüchen für zwei ältere Brüder der Getöteten bleibt. Das Berliner Landgericht hatte im Falle der heute 26 und 28 Jahre alten Männer keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung gesehen. Gegen ihren inzwischen 21 Jahre alten Bruder, der sich als Alleintäter bezeichnet hatte, war eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verhängt worden.

Die 23-jährige Mutter eines kleinen Sohnes war am 7. Februar 2005 in der Nähe ihrer Berliner Wohnung erschossen worden. Als Motiv gab der jüngste Bruder an, er habe den westlichen Lebensstil seiner Schwester als Kränkung der Familienehre empfunden. Die junge Frau hatte sich von ihrem türkischen Ehemann getrennt und gegen den Willen ihrer streng religiösen Familie ihr Kind allein erzogen. Der Mord hatte bundesweit für Diskussionen um die Integration muslimischer Familien, so genannte Ehrenmorde und Zwangsehen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Brüder eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt. Gegen die beiden älteren Brüder waren vom Ankläger jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert worden. Einer der Männer habe die Waffe besorgt, der andere durch Anwesenheit in Tatortnähe moralischen Beistand geleistet. Gegen die im April 2006 ergangenen Freisprüche für die älteren Brüder legte die Behörde Revision ein. Ob der Bundesgerichtshof seine Entscheidung noch am Dienstag verkünden wird, ist offen.

Quelle: reuters

Eine clevere Strategie, denn es können maximal 10 Jugendstrafe verhängt werden, was dann doch etwas anderes ist, als 2 Mal lebenslänglich. Bleibt dennoch abzuwarten, was Leipzig hierzu sagen wird.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mal wieder Eckelfleisch aussortiert, mal wieder in Bayern
Von ra_feltus, 12:28

Wie bei spiegel-online zu lesen ist, wurde mal wieder Eckelfleisch beschlagnahmt und konnte so nicht in Dönertaschen gelangen.

Memmingen - Das Ende vergangener Woche beschlagnahmte Material sollte ebenfalls an einen Döner-Hersteller geliefert werden. Es handelte sich um Rind- und Putenfleisch. Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen heute mitteilte, gestand der Ehemann der Wertinger Firmenchefin, bereits im Juli 20 Tonnen für den menschlichen Verzehr ungeeignetes sogenanntes K-3-Material falsch etikettiert an einen Döner-Produzenten weiterverkauft zu haben. Das Fleisch sei vermutlich schon verzehrt worden.

Die Behörden kamen dem Fall auf die Spur, nachdem ein misstrauischer Lastwagen-Fahrer bei der Anlieferung der nur für die Tierfutterproduktion bestimmten Fleischabfälle die Polizei einschaltete. Ihm war den Angaben zufolge aufgefallen, dass der Verdächtige die Ware an einem möglichst unauffälligen Ort abgeladen haben wollte. Der Mann der Firmenchefin habe dann sofort begonnen, die Etiketten von der Ware zu entfernen.

Der Beschuldigte gab bei der Polizei zu, er habe ohne Wissen seiner Frau geplant, das Fleisch wie zuvor im Juli als verzehrtauglich an einen Döner-Produzenten zu verkaufen. Auch der Empfänger der Ware soll nichts gewusst haben.

Quelle: Spiegel-online

Ja, ja und mein Name ist Hase und ich weiß von nichts. Da hat jemand wohl mal richtig seinem Verteidiger zugehört.

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Ein Plakat erregt die Gemüter, eine Erregung die sichtbar wird?
Von ra_feltus, 12:25

Auf den Bahnhöfen Aarau und Baden können die Pendler mit dem «Verbinde-die-Zahlen-Spiel» einen erigierten Penis zeichnen. Mit der gewagten Aktion wollen die Juso darauf hinweisen, dass die Frauen nach wie vor weniger verdienen als die Männer.

quelle: 20min.ch

Plakat erregt die Gemüter, eine Erregung die sichtbar wird?

Ja ja die prüden Schweizer?!

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Motorsegler abgestürzt
Von ra_feltus, 12:18

Traurig aber wahr, gestern ist wieder ein Motorsegler direkt nach dem Start abgestürzt, wie baden-online berichtet.

Eigentlich hatte der Pilot, der sich allein im Flugzeug befand, von Villingen-Schwenningen aus an den Bodensee fliegen wollen, auf dem Lahrer Flugplatz war nur eine Zwischenlandung geplant, wie Elke Günther, Pressesprecherin des Airports, auf Anfrage der Mittelbadischen Presse mitteilte. Die Landung habe der 62-jährige Pilot auch noch ohne Probleme hinbekommen. Beim Start ging dann jedoch aus bisher unbekannter Ursache irgend etwas schief, so dass der Motorsegler vom Typ G 109 B ins Trudeln kam und abstürzte. Das sei der erste derartige Unfall auf dem Flugplatz gewesen, seit dieser privatisiert worden sei, sagte Günther: »Das tut uns natürlich sehr leid.« Kurz nach 12 Uhr war die Notrufzentrale der Lahrer Polizeidrektion gestern verständigt worden, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte waren sofort zur Absturzstelle in der Nähe des Towers, nur wenige Meter neben dem Flugplatzzaun am nordöstlichen Ende des Flugplatz-Geländes geeilt, konnten aber nicht mehr helfen. Der Pilot starb in den Trümmern.

Das Flugzeug war Richtung Schuttern unterwegs, flog dann eine sehr langsame und niedrige Kurve, kippte mit dem Cockpit nach vorne über und prallte auf den Grünstreifen neben der Landebahn.« So schilderte gestern ein Augenzeuge die letzten Flugsekunden eines Motorseglers vor seinem Absturz auf dem Lahrer Black Forest Airport, bei dem ein 62-jähriger Schweizer ums Leben kam. 

Nach den Schilderungen des Augenzeugen scheint sich wieder eine Weisheit zu bewahrheiten, nämlich dass immer mehrere Fehler zusammenkommen müssen, bevor es in einer Katastrophe endet, hier; zu langsam, zu tief und  Kurve fliegen.......

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Den Schulbeginn nicht abwarten können
Von ra_feltus, 12:16

GIEBOLDEHUASEN (jk) - Unbekannte sind in der Nacht zu Sonntag(26.08.07) gewaltsam in ein Schulgebäude in Gieboldehausen eingedrungen und haben mehrere Verwaltungsräume aufgebrochen und nach Wertsachen sowie anderem Diebesgut durchsucht. Dabei machten die Einbrecher auch nicht vor dem Schulkiosk halt. Ersten Ermittlungen zufolge gingen die Diebe bei ihrer Suche nach "Brauchbarem" nicht gerade zimperlich vor. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 4.000 Euro geschätzt.

Quelle: Pressemeldung Polizei Göttingen

Aber dabei fängt doch erst Donnerstag die Schule wieder an, hatte wohl jemand Sehnsucht und die 6 ½ Wochen Ferien waren einfach zu lange.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Montag, 27. August 2007
LG Münster; Bewährungsstrafen und Geldauflagen sowie Freisprüche für Bundeswehrausbilder
Von ra_feltus, 15:49

Das Landgericht Münster hat am Montag zwei der im Bundeswehr-Skandal von Coesfeld angeklagten Ausbilder zu einer Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafe verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Ein Ausbilder erhielt demnach am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigender Behandlung eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Ein zweiter muss wegen entwürdigender Behandlung eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.

Wegen der Misshandlung von insgesamt mehr als 160 Rekruten bei vier umstrittenen Geiselnahme-Übungen müssen sich noch elf weitere frühere und aktive Bundeswehr-Soldaten vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen die vier Beschuldigten im 27 bis 30 Jahren war abgetrennt worden, weil sie lediglich an einer der Übungen im Jahr 2004 teilgenommen hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle vier Angeklagten Bewährungs- und Geldstrafen wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung hatte Freisprüche beantragt.

Quelle: sz-online

Nun dürfte aber das Ergebnis für die anderen Verfahren auch schon wesentlich vorgezeichnet worden sein. Ob es die Betroffenen zufrieden  stellt, wird zu bezweifeln sein.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Verhandlung wegen siebenfachen Mordes und schweren Raubes
Von ra_feltus, 13:41

Fünf Männer im Alter von 30 bis 42 Jahren, alle Vietnamesen, zwei Brüderpaare darunter, müssen sich vor dem Landgericht dem Vorwurf des schweren Raubes stellen, drei von ihnen zusätzlich dem des gemeinschaftlichen siebenfachen Mordes. Ein Angeklagter hat demnach das Restaurant Lin Yue in Sittensen ausgekundschaftet.(...)

Aber ob er auch gewusst hat, was drinnen im Lokal wirklich geschehen würde? Drei der fünf Angeklagten sollen im Restaurant gewesen sein, sie stehen unter Mordverdacht. Ob sie reden werden, ob sie einen von ihnen ans Messer liefern oder sich gegenseitig entlasten werden? "Es hängt sehr davon ab, wie sich die Verteidigung verhalten wird", sagt Staatsanwalt Vonnahme. "Vielleicht spielt sie ja mit offenen Karten."

Quelle: sz-online

Jetzt zeigt sich, ob die Angeklagten gute Verteidiger haben. Ein spannendes Verfahren bleibt es in jedem Fall. Und vor allem welcher Verteidiger würde sich über so ein slches Verfahren nicht auch freuen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Schäuble bekommt Schützenhilfe von Frau Harms
Von ra_feltus, 12:01

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich im Streit um Online-Durchsuchungen auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. «Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben», sagte Harms der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung».

Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass an die Informationen anders nicht heranzukommen sei. «Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen.

Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden», sagte die Generalbundesanwältin. Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung auch in der Strafverfolgung und nicht nur im präventiv-polizeilichen Bereich angewendet werden könne.

Möglich und erforderlich wären Online-Durchsuchungen nur in wenigen Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen, betonte Harms: «Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet», hielt sie den Kritikern des Vorhabens entgegen. Die Generalbundesanwältin nahm Innenminister Schäuble gegen Angriffe in Schutz, er habe mit seinen Vorschlägen in der Debatte um die innere Sicherheit überzogen.

Schäuble habe offene Fragen für die Kompetenzen des Bundeskriminalamts aufgegriffen. «Manches ist dabei sicher in recht schneller Folge angesprochen worden, um zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu können. Doch sicher ist es Aufgabe eines Innenministers, auf Gefahren hinzuweisen, seine Schlüsse zu ziehen und daraus entsprechende Vorschläge zu entwickeln», sagte Harms.

Quelle: netzzeitung

Frau Harms hat zwar nie einen Hehl aus ihrer Auffassung gemacht, dass sie allerdings in dem Ausmaß auf den populistischen Zug mit aufspringt erschreckt doch sehr, wenngleich die Verwunderung nicht wirklich groß ist.

Vielleicht sollte sie sich, als Frau der Praxis jedoch erst mal mit der Thematik Internet und Computer auseinandersetzen, bevor solch sachfremde Parolen skandiert werden. Denn die Frage, die niemals gestellt, bzw. beantwortet wurde ist die, welchen Nutzen die Maßnahmen tatsächlich und effektiv haben. Nämlich keinen!

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Die Liebe zwischen Schweiz und Österreich erfährt einen neuen Höhepunkt
Von ra_feltus, 11:59

«Ich weiss nicht, ob das tatsächlich jemand lustig fand», sagt Fussballfan Ulrich Kumli aus Utzenstorf. Er sei empört über die meist unter der Gürtellinie liegenden Gags über den «Schurkenstaat Schweiz», die am Donnerstag auf ORF1 über den Bildschirm flimmerten (20 Minuten berichtete). Einige Witze des österreichischen Satiriker-Duos sind nach Kumli an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen und schlicht verletzend. «Einfach nur widerlich – pfui Teufel!», lautet seine vernichtende Bilanz. Doch anstatt den Affront auf sich beruhen zu lassen, bläst der Nati-Anhänger nun selbst zum polemischen Gegenangriff auf unseren Euro-Partner. Auf seiner Fan-Homepage hat er die Rubrik «Zu Gast bei Deppen» aufgeschaltet, wo die Schweizer nun ihrerseits mit Österreicher-Witzen, Karikaturen und Persiflagen ebenso scharf zurückschiessen können. Wer den Konterschlag nicht nur im virtuellen Raum, sondern auch auf der Strasse austragen will, kann ab heute T-Shirts mit einer Anti-Ösi- Aufschrift bestellen.

Quelle: 20min.ch

Wäre mal ein Versuch mit diesem T-Shirt nach Österreich einzureisen........

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Zwei mehr als vermeidbare Privatflugzeugabstürze am Wochenende
Von ra_feltus, 11:36

Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte ein 79-jähriger Pilot seiner Maschine aus Unna über dem Flugplatz Sümmern-Trecklenkamp eine Platzrunde drehen wollen. Gleichzeitig wurde aber nach Zeugenaussagen ein Segelflugzeug per Seilwinde nach oben geschleppt. Der Pilot wurde nach Angaben von Rettungskräften noch gewarnt. Unklar ist, ob er deshalb am Ende des Platzes noch einmal durchgestartet ist. Seine Maschine verfing sich jedoch in der nach unten fallenden Schleppleine, der Motor setzte aus und die Maschine stürzte nahzu senkrecht in den angrenzenden Fichtenwald. Für die sofort alarmierten Rettungskräfte, die nur sechs Minuten nach der Alarmierung an der Unglücksstelle waren, bot sich ein Bild des Grauens. Die Maschine war völlig zerstört, der Pilot in seiner Kanzel eingeklemmt. Bei dem Aufprall wurde das Cockpit der Maschine, eine viersitzige Robin Remoqueur 400/180, völlig zerstört. Die Absturzstelle befand sich rund 200 Meter abseits des Halinger Weges in Höhe des Bauernhofes Drepper.

Quelle: westfälische-rundschau 

Tragisch, zeigt aber mal wieder sehr deutlich, dass der Fehlerfaktor Mensch, doch die Unfallursache Nr. 1 ist und bedauerlicherweise auch bleiben wird. Jeder Motorpilot sollte wissen, dass um eine Schleppwinde ein großer Bogen zu fliegen ist.......

Wildberg (ddp). Beim Absturz eines Segelflugzeuges sind am Sonntag in Baden-Württemberg die Pilotin und ihr Begleiter getötet worden. Nach Polizeiangaben wollte die 30-jährige Fliegerin mit ihrem mehr als 50 Jahre alten Flugzeug gegen Mittag bei Wildberg im Landkreis Calw landen. Rund zwei Kilometer südlich der Landebahn stürzte der Flieger in einen Wald. Die Frau war sofort tot. Ihr Mitflieger, der etwa 45 bis 50 Jahre alt war, wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am Nachmittag seinen Verletzungen erlag. Zur Bergung wurden unter anderem drei Rettungshubschrauber eingesetzt. Die Unfallursache war zunächst nicht geklärt.

Quelle: pr-inside 

Es ist gerade bei Segelfliegern grundsätzlich nichts ungewöhnliches, dass die Flugzeuge zum Teil recht beachtliches Alter besitzen. Wenn diese – wie eigentlich jedes Flugzeug – regelmäßig und verlässlich kontrolliert werden, dann sind das zum Teil sehr fleißige Arbeitstiere. Es macht zudem auch großen Spaß die älteren Modelle zu fliegen.

Das Alter des Fliegers wird wohl eher nicht die Absturzursache sein. Eher wahrscheinlich ist bei diesem Unfall menschliches Versagen, bzw. die Häufung etlicher menschlicher Fehler die zum Absturz führten.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Freitag, 24. August 2007
Madeleine: «Nach Unfall in der Ferienwohnung gestorben», aber ihr Verbleib bleibt unklar
Von ra_feltus, 13:23

Die drei portugiesischen Hauptermittler im Fall Madeleine McCann sind zwar zurückhaltend mit Informationen, doch die These, dass die Kleine nicht entführt wurde, sondern am Abend ihres Verschwindens in ihrem Zimmer gestorben sei, scheint sich zu verdichten. Die Polizisten erklärten, sie hätten Beweismaterial, das bestätigen könnte, dass Madeleine nicht absichtlich getötet wurde. «Was es ist, weiss keiner. Sie sagen nur, dass sie Beweismittel besitzen, die den unfallartigen Tod bestätigen könnten», liess eine Quelle der britischen Tageszeitung «Mirror» verlauten. Mittlerweile meldeten sich Maddies Eltern erneut zu Wort. Trotz der neuen Enthüllung seitens der Polizei sind Kate und Gerry McCann der festen Überzeugung, dass ihre Tochter noch lebt und dass sie nach Spanien entführt wurde. «Es gibt eine wirklich ernsthafte Möglichkeit, dass Madeleine noch lebt, und wir möchten, dass die Polizei nach ihr sucht», sagte Gerry McCann gegenüber einer spanischen Zeitung. Weiter gab der Vater der Vermissten zu: «Wir haben viel über verschwundene Kinder recherchiert und sind uns bewusst, dass nur ein kleiner Prozentsatz davon wieder auftaucht». Die Eltern haben auch ihre Absichten aufs Eis gelegt, Mitte September nach Grossbritannien zurückzukehren: Die Polizei hatte sie gebeten, das Land aufgrund der baldigen Auflösung des Falls nicht zu verlassen.

Quelle: 20min.ch

Hört sich an wie bei Agatha Christi, wenn im letzten Kapitel alle Verdächtigen in den Salon gerufen werden und der Fall geklärt und der Täter genannt wird.

Wenn dem so wäre, dass das Kind durch einen Unfall zu Tode gekommen ist, dann wären die Eltern doch begnadete Schauspieler.

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Pizzawerbung mit Adolf Hitler
Von ra_feltus, 13:08

In vier Städten des Landes hatte die Firma „Hell Pizza“ (Höllenpizza) auf großen Plakatwänden mit Hitler geworben. Darauf war der deutsche Diktator mit einer Pizza in der zum Hitlergruß ausgestreckten Hand zu sehen. „Man kann Leute davon überzeugen, dass der Himmel die Hölle ist“, stand neben der Höllenpizza-Werbung ein angebliches Zitat Hitlers. Die Pizzakette zog die Plakate nach Beschwerden zurück. „Wir hatten gedacht, die Leute könnten die komische Seite an einem Typen sehen, der ‚Sieg Heil!’ mit einer Pizza in der Hand macht“, verteidigte Werbemann Kirk MacGibbon von der Cinderella-Agentur seine Idee am Freitag. „Aber über einige Dinge können wir wohl immer noch nicht lachen“, fügte er hinzu. (...)

Quelle: focus.de

Geschmacklosigkeit in Reinkultur. Wie soll man jemals über „einen solchen Typen“ lachen können, Anstand und Ethik verbieten es. Widerlich ist und bleibt es in jedem Fall.

[Kommentare (3) | Kommentar erstellen | Permalink]


Ein mehr als untauglicher Versuch der GEZ (Gebühreneinzugszentrale), das miese Image loszuwerden
Von ra_feltus, 12:53

Die GEZ will ihr mieses Image mit allen Mitteln los werden: Die Rundfunkgebühren-Eintreiber haben ein Internet-Portal abgemahnt. Statt "GEZ-Gebühr" sollen die Betreiber nur noch "gesetzliche Rundfunkgebühren" schreiben, anderenfalls droht die GEZ Prozesse und "erhebliche Kosten" an.

Das Internetportal Akademie.de verspricht Kleinunternehmern handfestes und praxistaugliches Wissen. Die Seite bietet Ratgeber zu Themen wie Abgeltungsteuer, PowerPoint und bis vor kurzem auch zu den GEZ-Gebühren. Auf etwa 80 Internetseiten halfen Musterbriefe und Ratgeber-Texte Selbstständigen beim Thema Rundfunkgebühren - bis am 9. August die 29-seitige Abmahnung von der GEZ kam.

(...) Wie gebräuchlich die laut GEZ "falschen", beziehungsweise "nicht-existenten" Begriffe und ihre richtigen GEZ-Übersetzungen sind, kann jeder selbst anhand der Tabelle unten prüfen. (spiegel-online.de)

(...)

Die von der GEZ gesetzte Frist ist gestern Mittag abgelaufen. Unterschrieben hat die Geschäftsführung von Akademie.de die Erklärung nicht. Stattdessen hat man die GEZ um eine Präzisierung der Unterlassungserklärung gebeten. Denn in dem Vordruck fehlt die Angabe, gegenüber wem die Erklärung abgegeben werden soll. Sobald die GEZ hier nachgebessert hat, werde Akademie.de, so deren Anwalt Sebastian Biere gegenüber SPIEGEL ONLINE, eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Sprich: Einige Punkte will sich Akademie.de nicht verbieten lassen, würde hier sogar einen Prozess riskieren. Anwalt Biere: "Meine Mandantin tut sich zum Beispiel schwer damit, sich verbieten zu lassen, in Zukunft von GEZ-Gebühren zu sprechen." So wie wohl Millionen andere zahlende Deutsche auch.

Quelle: spiegel-online 

Ob dieses Unternehmen der Gebühreneinzugszentrale tatsächlich hilft das berechtigt erworbene miese Image abzulegen, bleibt mehr als zweifelhaft.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


11 jähriger auf offener Straße erschossen
Von ra_feltus, 12:40

Ein äußerst schockierender Fall von Gewalt unter Jugendlichen. Dass hier keine Mafia-Killerkommando unterwegs gewesen ist, dürfte klar sein, auch wenn das Vorgehen einen solchen Eindruck erwecken mag. Aber brutal bleibt die Tat allemal.

Nach dem Mord an einem elfjährigen Jungen in Grossbritannien fahndet die Polizei nach einem Verdächtigen. Es handle sich um einen zwischen 13 und 15 Jahre alten weissen Jugendlichen, der dunkle Kleidung trage und ein schwarzes Fahrrad fahre. Das teilte die Polizei am Freitag mit.

Die beiden zunächst vernommenen tatverdächtigen Jugendlichen im Alter von 14 und 18 Jahren liessen die Ermittler unterdessen gegen Kaution frei.

Der kleine Rhys Jones war am Mittwochabend in Liverpool beim Fussballspielen auf dem Parkplatz eines Pubs mit einem Schuss in den Hals schwer verletzt worden. Der Junge erlag im Spital seinen Verletzungen.

Quelle: nzz.ch

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Rudolf Heß für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen; Ermittlungsverfahren gegen NPD Chef Voigt
Von ra_feltus, 12:29

Gegen Udo Voigt sei nach Auswertung des Videomaterials von einer Kundgebung in Jena Anzeige erstattet worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit. In seiner Rede habe er erklärt, er wolle den NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen. Die Polizei sieht darin einen Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Für solche Verstöße drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, hieß es. Bei dem Aufmarsch hatten die Rechtsextremen eine Gedenkminute für den Hitler-Stellvertreter Heß abgehalten. Dies soll nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gera Folgen für künftige Kundgebungen haben. Die NPD plant für den 8. September in Jena ein „Fest der Völker“. Rund 1000 Menschen hatten am vergangenen Samstag in Jena gegen den NPD-Aufzug demonstriert, an dem sich laut Polizei etwa 380 Rechtsextreme beteiligten. Die Stadt hatte versucht, den Aufmarsch zu verbieten. Das Verbot war jedoch vom Verwaltungsgericht Gera gekippt worden.

Quelle: sz-online

Da wird dann doch mal eben eine Anzeige zugunsten einer publikumswirksamen Provokation in Kauf  genommen. Schade nur, dass das Verwaltungsgericht nicht gesehen hat, dass Volksverhetzung auch eine Straftat ist und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Eigentlich verbietet sich schon die Berichterstattung über solche Vorfälle, da damit  ein Forum gegeben wird, was solche ideologische Auswüchse nicht verdient haben.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


VG Karlsruhe: Wohnungsverweis durch die Polizei bei häuslichen Konflikten nur begrenzt möglich
Von ra_feltus, 12:20

Wie das VG ausführte, sieht das Gewaltschutzgesetz auf Antrag des Opfers insbesondere ein befristetes Betretungsverbot sowie ein Aufenthaltsverbot in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person vor. Diese Maßnahmen dürften jedoch nur durch das zuständige Amtsgericht angeordnet werden. Ein Wohnungsverweis durch die Polizeibehörde sei dagegen grundsätzlich zur Vorbeugung von Straftaten zulässig, um bei häuslichen Auseinandersetzungen etwa eine (weitere) Körperverletzung oder Nötigung des Opfers zu verhindern.

Der polizeiliche Wohnungsverweis stelle aber lediglich eine flankierende, kurzfristige Maßnahme dar, um in den Fällen häuslicher Gewalt eine erste Krisenintervention zu ermöglichen und Opfern bereits vor beziehungsweise bis zur Erreichbarkeit familiengerichtlichen Rechtsschutzes beizustehen. Hingegen habe die Ortspolizeibehörde nicht die Befugnis, gleichsam im Vorgriff auf etwaige amtsrichterliche Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz vorläufige Maßnahmen zu treffen, die ausschließlich dem hierfür zuständigen Amtsgericht im Rahmen der Anwendung des Gewaltschutzgesetzes vorbehalten seien.

Quelle: beck.de

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Donnerstag, 23. August 2007
Blutrausch: Der Terminator will wieder exekutieren dürfen
Von ra_feltus, 16:48

Schwarzenegger ist und scheint unverbesserlich zu sein und zu bleiben. Aber jegliche Bemühungen von ihm die Todesstrafe verfassungskonform zu gestalten ist von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Es wird jedoch leider nicht davon auszugehen sein, dass das Scheitern bemerkt werden wird. Bleibt nur auf eine grundlegendes Umdenken zu hoffen.

Nach der vorläufigen Aussetzung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Kalifornien will Gouverneur Arnold Schwarzenegger Hinrichtungen mit der Giftspritze perfektionieren lassen. Er werde alles unternehmen, um den Einsatz von Todesspritzen mit der Verfassung in Einklang zu bringen, damit die Todesstrafe in Kalifornien beibehalten werden könne, heißt es in einer Erklärung Schwarzeneggers.

Der ehemalige Schauspieler reagierte damit auf eine Entscheidung von Bundesrichter Jeremy Fogel, der in San Jose Hinrichtungen mit der Giftspritze vorläufig ausgesetzt hatte. Der Richter führte zur Begründung an, die Todesspritze stehe im Widerspruch zur Verfassung, die grausame und außergewöhnliche Bestrafungen verbiete.

Quelle: stern.de

Leider gibt es keine Steigerung von Perversion, aber wenn doch, dann wäre sie vorliegend mehr als treffend.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


USA; 400. Exekution in 25 Jahren, es bleibt die Perversion des Rechtstaats
Von ra_feltus, 16:02

Trotz Protesten in den USA und in Europa ist im US-Bundesstaat Texas die 400. Hinrichtung seit 25 Jahren vollstreckt worden. Der 32-jährige Johnny Conner wurde am Mittwochabend (Ortszeit) im Gefängnis von Huntsville mit einer Giftspritze getötet, berichtete der Sender CNN. Die EU hatte in einer Erklärung den texanischen Gouverneur Rick Perry aufgefordert, die Exekution zu stoppen und ein Moratorium über die Todesstrafe in Texas zu erwägen. Der Republikaner wies die Forderung aber noch am Tag der Hinrichtung entschieden zurück. Connor war 1998 wegen Mordes an einer Supermarkt-Kassiererin schuldig gesprochen worden. Er bestritt bis zuletzt die Tat. Allerdings fanden sich am Tatort Conners Fingerabdrücke, zudem sagten drei Zeugen in dem Geschäft aus, ihn als Täter erkannt zu haben.

Quelle:  stern.de

Es bleibt eine mit der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsstaatsprinzip unvereinbare Form der Bestrafung, die im Übrigen mehr als veraltet ist, auch im Namen der Gerechtigkeit. Selbst der generalpräventive Charakter ist deutlich mehr als einmal widerlegt worden.

Es sei an dieser Stelle an meinen eigenen Blogeintrag von weiter unter erinnert, bereits 12 Todeskandidaten sind nachweislich unschuldig verurteilt worden. Das sollte nachdenklich stimmen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Passagierflugzeug muss wegen Spritmangel Notlanden
Von ra_feltus, 11:59

Unglaublich, aber wahrscheinlich war der Sparfuchs mal wieder auf Tour. Die Versuchung ein paar Tonnen Kerosin zu sparen wiegte dann wohl doch höher, als genügend Sprit mitzunehmen. WEsentlich anders ist die folgende Meldung kaum zu erklären;

Die Fluggesellschaft China Airlines kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus: Nachdem am Montag eine Maschine ausgebrannt war, musste gestern eine Maschine in Japan wegen Treibstoffmangels notgelanden.

Bei dem Manöver am Mittwoch sei niemand verletzt worden, teilte der Flughafen Kansai im westlichen Japan mit. Die Maschine beendete ihre Reise damit rund 200 Kilometer vor dem eigentlichen Zielflughafen Chubu.

Quelle: 20min.ch


[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Wird Dieter Bohlen zu einem Fall für den Staatsanwalt?
Von ra_feltus, 11:42

Kurz vor Beginn des Prozesses um den Raubüberfall auf den Pop-Produzenten Dieter Bohlen gibt es weiter Unstimmigkeiten über die Höhe der Beute. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung machte Bohlens Gärtner bei der Polizei andere Angaben als der Musiker selbst. Dort soll Peter H. ausgesagt haben, Bohlen habe bei dem Überfall zu einem der zwei Täter gesagt, 40.000 Euro seien doch genug. Bohlen selbst habe die Höhe der Beute dagegen mit 60.000 Euro beziffert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden 18 und 19 Jahre alten Angeklagten bei ihrem Überfall am 11. Dezember auf Bohlens Haus in Tötensen nahe Hamburg 30.000 Euro erbeutet haben. "Herr Bohlen wird vor Gericht in Erklärungsnot kommen. Er hat bei dem Überfall auf jeden Fall eine andere Summe genannt als hinterher. Ich saß ja nur wenige Meter entfernt, habe das genau gehört", zitiert das Blatt den Gärtner Peter H., der wegen einer Fußverletzung nicht mehr für Bohlen arbeitet. Der Pop-Produzent bleibt der Zeitung zufolge aber bei seiner Darstellung: "Kann ja sein, dass ich damals im Schock von 40.000 Euro gesprochen habe. Als ich hinterher in den Tresor geguckt habe, sah ich, dass 60.000 weg waren", sagte der 53-Jährige der "Bild". Versichert sei er ohnehin nur bis 10.000 Euro Bargeld. Der erste Prozesstermin ist für den 30. August angesetzt. Bohlen ist als Zeuge erst am zweiten Verhandlungstag geladen. Der Prozess findet vor der auswärtigen Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen statt.

Quelle: n-tv.de

Braucht Dieter Bohlen bald selbst einen Strafverteidiger, oder kann er einfach nur nicht bis 3 zählen?

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Kostenfreier Rundflug um Sylt; Boeing 737 kann nicht landen, da Towerlotse krank war
Von ra_feltus, 11:31

140 Passagiere an Bord einer Boeing 737 haben ihr Reiseziel Sylt mehrfach von allen Seiten zu sehen bekommen, weil im Flughafentower der Insel noch kein Lotse im Dienst war. „Der Lotse war krank“, sagte der Geschäftsführer des Flughafens, Peter Douven. Der Airport war daher erst nicht betriebsbereit. Die Maschine aus Stuttgart habe zunächst nicht landen können. Man habe in 20 Minuten einen Ersatzlotsen besorgt, sagte Douven: „Das ist enorm schnell. Linienpiloten müssen für solche Fälle immer genug Treibstoff dabeihaben.“ Die Landung verlief glatt.

Quelle: flugzeugforum.de

Nun ja, so gab es dann einen kostenfreien Rundflug um Sylt. Kurios ist es jedoch alle Mal.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


VGH München: Verbot von Flatrate-Partys zulässig
Von ra_feltus, 10:26

Nach Auffassung des VGH kann die Abgabe von beliebig vielen alkoholischen Getränken zu sehr niedrigen, deutlich unter dem Üblichen liegenden Preisen in Diskotheken eine wirksame Ermunterung junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch darstellen. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn sich diese, wie im konkreten Fall, erfahrungsgemäß dadurch auch zu Exzessen, wie zúm Beispiel Körperverletzungsdelikten, hinreißen ließen. Nach den Berichten der Polizei zur Sicherheitslage hätten konkrete Fälle von Alkoholexzessen der Diskothek des Antragstellers zugerechnet werden können.

Das Verbot sei auch eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme. Obwohl Umgehungsversuche anderer Diskothekenbetreiber im Eilverfahren glaubhaft gemacht worden seien, sei die Behauptung, dass sich der Großteil der anderen Diskothekenbetreiber generell über die von ihnen unterzeichneten freiwilligen Selbstbeschränkungsverpflichtungen hinwegsetze und offen und aggressiv für Billigpreise werbe, nicht hinreichend belegt. Ebenso sei nicht glaubhaft gemacht, dass Diskothekenbesucher in größerem Umfang auf andere Diskotheken ausweichen könnten, die die freiwillige Selbstbeschränkungsverpflichtung zu unterlaufen versuchten, so der VGH.

Der VGH vermochte auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu erkennen. Es könne nämlich gerechtfertigt sein, zunächst den schwerwiegendsten Fall herauszugreifen und die weniger gravierenden Fälle gesprächsweise zu bereinigen, sofern dies Erfolg verspreche. Der Antragsteller sei aber der Einzige, der die Einhaltung der freiwilligen Selbstbeschränkungsverpflichtung offen ablehne und sich damit anders als die übrigen Diskothekenbetreiber verhalte.

Quelle: beck.de

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 22. August 2007
In der Schweiz dürfen bereits 16 jährige Mädchen als Prostituierte arbeiten, ganz legal
Von ra_feltus, 11:02

«Du bist ein aufgestelltes Girl zwischen 16 und 28 Jahren und möchtest viel Geld verdienen?» So buhlt etwa ein einschlägig bekanntes Etablissement in Zürich auf seiner Website um junge Mädchen. Mit Erfolg: Diverse Teenager, die ihre professionellen Liebesdienste anbieten, sind minderjährig, wie die für die Anstellung der Girls Verantwortliche gegenüber 20 Minuten sagte. Kein Einzelfall: Zahlreiche weitere Puffs werben mit Minderjährigen. Obwohl es legal sein kann, dass auch 16- und 17-Jährige in Sexclubs arbeiten, ist dies wohl so gut wie nie der Fall: Wenn eine Minderjährige in einem Bordell aufgeschnappt wird, könnte der Straftatbestand Förderung der Prostitution gegeben sein. Zudem bräuchte eine minderjährige Sexworkerin einen Arbeitsvertrag, um legal in einem Salon zu arbeiten – von den Eltern unterschrieben, notabene. Oder als selbstständige Prostituierte bräuchte sie einen Mietvertrag, dessen Unterzeichnung auch nur mit dem Segen der Eltern möglich ist.

Quelle: 20min.ch

Ein Paradoxon, denn wenn die Eltern dem Gewerbe der Tochter zustimmen, soll es keine Förderung der Prostitution mehr sein, obgleich sie das gleiche tut? Es verstehe wer will, ich tue es jedenfalls nicht.

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]


Aus Scheiße Geld machen
Von ra_feltus, 10:45

Interlaken erhebt Pferdeapfel-Steuer
Pferdeäpfel auf den Interlakner Flaniermeilen kommen Kutscher teuer zu stehen. Der Grosse Gemeinderat hat am Dienstag die Gebühren für Kutschen ohne Mistauffangvorrichtung verdoppelt.

Statt einer Jahresgebühr von bisher 300 Franken, kosten Kutschen ohne Auffangvorrichtungen neu 600 Franken. Wer die Pferdeäpfel hingegen vorbildlich auffängt, zahlt nur 150 Franken Jahresgebühr.

Quelle: 20min.ch 

Stellt sich nur die Frage, wer zwecks Geruchstest hinterher läuft.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Dienstag, 21. August 2007
BVerfG Beschluss; 10 Termine in 5 Monaten nicht ausreichend. Mangelnde Terminierung kann mithin zur Aufhebung der U-Haft führen.
Von ra_feltus, 19:15

In der Sache selbst blieb die eingelegte Verfassungsbeschwerde zwar erfolglos, dennoch stellte das Verfassungsgericht folgendes klar:

Im Hinblick auf den Fortgang des Verfahrens weist die Kammer allerdings darauf hin, dass die Gerichte in einem besonderen Maße zu prüfen haben werden, ob die vom Präsidium des Landgerichts Hannover beschlossenen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Entlastung der zuständigen Strafkammer dergestalt führen, dass sie in nächster Zeit in der Lage ist, das Verfahren angemessen zu fördern. Die Bestimmung von Fortsetzungsterminen in dem Zeitraum von Juli bis November 2007 lasse dies noch nicht erkennen. Die Festlegung von lediglich zehn Terminen über einen Zeitraum von fünf Monaten sei im Hinblick auf die nunmehr schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen. Sofern das Landgericht daher an seiner Terminsplanung ohne triftige Gründe festhalte, könne die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr aufrechterhalten werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht Nr. 86/07

 

Obgleich das Bundesverfassungsgerich aufgrund mangelnder Substantiierung die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte und damit gleichbedeutend dem Anwalt eine schallende Ohrfeige erteilte, so ist jedoch im selben Atemzug das Ursprungsgericht deutlich in seine Schranken verwiesen worden. Man sieht, dass also auch eine Niederlage ein Erfolg sein kann.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Führerschein erst nach Geschlechtsumwandlung erhalten
Von ra_feltus, 17:57

Die saudi-arabische Zeitung «Okaz» berichtete am Dienstag, die 19 Jahre alte Mariam aus Dschidda habe sich nie als richtige Frau gefühlt. Als ihr ein Arzt schliesslich bestätigt habe, dass sie biologisch eher ein Mann als eine Frau sei, habe sie sich nach Beratungen mit ihrer Familie zur Operation entschlossen. Auf die Frage, was ihr grösster Traum für ihr Leben als Mann sei, antwortete Mariam, die inzwischen Chaled heisst, «den Führerschein zu machen». In Saudi-Arabien dürfen Frauen nicht Auto fahren. Die Verfechter dieses Verbots begründen dies unter anderem damit, dass Frauen nicht mit Männern reden sollen, die nicht mit ihnen verwandt sind. Dies wäre aber bei einer Autopanne oder bei einem Konflikt mit einem Polizisten notwendig. Frauen, die in dem islamischen Königreich am Steuer eines Wagens erwischt werden, droht eine Gefängnisstrafe.

Quelle: 20min.ch

 

Der konkrete biologische Nachweis wäre interessant, gäbe es ihn tatsächlich, würde so manchem Transsexuellen weitergeholfen werden können.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Fremdenfeindlichkeit heißt zukünftig nur noch Unfreundlichkeit
Von ra_feltus, 17:33

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, äußerte in der Leipziger Volkszeitung Verständnis dafür, dass der Osten angesichts solcher Exzesse als fremdenfeindlicher gelte als der Westen Deutschlands. "Die Zahl der ausländischen Mitbürger ist bei uns deutlich geringer, und trotzdem ist die Zahl der Aversionsakte sehr hoch", sagte der CDU-Politiker. "Deshalb muss man wohl feststellen: Im Osten herrscht, zumindest bei einem Teil der Bevölkerung, eine fremdenunfreundliche Grundstimmung". Man dürfe den Umtrieb der rechten Szene in den neuen Ländern keinesfalls unterschätzen, fügte Böhmer hinzu. (...)

Quelle: sz-online

Die Bezeichnung Fremdenunfreundlichkeit ist Euphemismus pur und  führt zudem zu einer Bagatellisierung des Problems.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


AG Pforzheim auf Abwegen
Von ra_feltus, 17:21

Praxisferne Urteile mit Internbetbezug gibt es leider immer wieder. Dies zeigt eindrucksvoll das Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07. Das AG Pforzheim hat einen Ebay-Käufer zu Unrecht wegen Hehlerei verurteilt, da dieser, ohne es zu wissen, gestohlene Ware erworben hatte. Das Gericht unterstellt dem Käufer dabei bedingten Vorsatz. Dies folgt, so das Gericht, schon daraus, dass die Ware mit einem Startpreis von 1 Euro eingestellt wurde, als Artikelstandort "Polen" angegeben war und in der Beschreibung von einem "toplegalen" Gerät gesprochen wurde.

Quelle:  rae beckmann u. norda 

Diese Entscheidung kann nur von einem Richter oder einer Richterin kommen, die keine Ahnung vom Computer, Internet und insbesondere ebay hat. Ich hoffe mal, dass hier gegen rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt worden ist.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Serienkiller durch Zufall nach 17 Jahren verhaftet
Von ra_feltus, 17:12

Dank eines genetischen Fingerabdrucks hat die Aachener Polizei 17 Jahre nach einer Serie von Morden an jungen Tramperinnen den Täter überführt. Der sogenannte „Anhalter-Mörder“ ist demnach ein 1,90 Meter großer und weit über 100 Kilo schwerer Versicherungskaufmann, der zuletzt arbeitslos im Kreis Viersen am Niederrhein wohnte. Der 51 Jahre alte Mann ist in dritter Ehe verheiratet und hat einen acht Jahre alten Sohn. (...) Der mutmaßliche Täter ging den Beamten durch einen Zufall ins Netz. Er wurde kürzlich im Kreis Heinsberg an der niederländischen Grenze auf frischer Tat bei einem Metalldiebstahl ertappt. Auf der Wache habe er eine freiwillige Speichelprobe abgeliefert, berichtete Fritsch-Hörmann. Das daraus gewonnene DNA-Profil wurde in eine Datenbank mit genetischen Fingerabdrücken eingegeben, und dabei zeigte sich, dass es mit dem DNA-Muster des „Anhalter-Mörders“ übereinstimmte. Das Muster war fast 20 Jahre nach dem Mord an der 17 Jahre alten Angelika S. aus aufbewahrtem Körpersekret des Täters erstellt worden. Diese Körperflüssigkeit war 1984 auf der Leiche sichergestellt worden.

Der 51 Jahre alte Mann wurde daraufhin am vergangenen Donnerstag an seinem Wohnort im Kreis Viersen festgenommen. Noch am selben Tag habe er den Mord an Angelika S. zugegeben, berichtete Fritsch-Hörmann.
Am Freitag habe er dann auch die vier anderen Morde gestanden. Daraufhin erging Haftbefehl wegen fünffachen Mordes.
(...)

Quelle: faz-online

Hätte er mal besser einen Strafverteidiger gefragt und um Rat gebeten, dann wären mit Sicherheit nicht die sofortigen Geständnisse gekommen, für die es im Übrigen auch keinerlei Gründe gab. Nun ja, wer weiß schon, wie die Vernehmung abgelaufen ist. § 136a StPO bleibt zwar, aber es ist und bleibt eine große Dummheit sofort ein „Geständnis“ abzulegen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Cannabis direkt aus der Apotheke
Von ra_feltus, 17:00

Die Bundesopiumstelle hat erstmals einer Patientin gestattet, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Claudia H. aus Baden-Württemberg leidet seit 14 Jahren unter der Nervenkrankheit Multiple Sklerose und den damit verbundenen Schmerzen und Spastiken.  (...)
Bis Mai 2005 waren alle Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, von der Bundesopiumstelle pauschal abgelehnt worden. Ausnahmen wurden nur für wissenschaftliche oder im öffentlichen Interesse liegende Zwecke gemacht. Dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse liege. Anträge dürften nicht pauschal abgelehnt, sondern müssten in jedem Einzelfall geprüft werden.Dieses Urteil war der Auslöser für eine neue Welle von Einzelanträgen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch Claudia H.s Antrag war dabei. Sie musste nachweisen, dass alle legal verfügbaren Therapien keine Wirkung bei ihr erzielt hatten und dass es kein anderes zugelassenes Arzneimittel gibt, um ihre Beschwerden zu lindern. Darüber hinaus musste ein Arzt die Risiken gegen den Nutzen der "Drogentherapie" abwägen und einen Therapieplan darlegen.(...)

In Claudia H.s Fall entschied die Bundesopiumstelle positiv. Damit ist die Patientin die erste Deutsche, die ab Ende August legal die halluzinogene Droge Cannabis aus der Apotheke beziehen darf.

Quelle: fr-online

 

Ich finde ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber es wird ein ewiger Kampf erst mal noch bleiben und eine Kriminalisierung die nicht notwendig ist.

Was den medizinischen Einsatz von Cannabis anbelangt, sei noch erwähnt, dass Morphin auch bedenkenlos verschrieben und gegeben wird bspw., obgleich es abhängig macht und schwere Schädigungen mitbringen kann.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Einparken ist mit elektronischer Abstandshilfe fahrlässig
Von ra_feltus, 16:47

Bei der Verwendung einer Einparkhilfe dürfe sich der Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgebe. Bei der Benutzung eines Fahrzeuges, insbesondere beim Rückwärtsfahren seien hohe Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab des Kraftfahrzeugsführers zu stellen. Dieser müsse stets sich zusätzlich durch eigene Beobachtungen (durch Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich sei.

Der Schaden sei auch vorhersehbar gewesen. Schließlich seien die Hohlräume, die zum Versagen der Einparkhilfe führten sichtbar gewesen.

Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 20.08.2007

Ob es allerdings ohne Einparkhilfe als weniger fahrlässig zu werten gewesen wäre, erscheint mehr als fraglich.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Montag, 20. August 2007
Viagra für Kinderschänder
Von ra_feltus, 15:42

Der 61-jährige Francis E. wurde am 2. Juli aus dem Gefängnis in Paris entlassen. Dort sass er 18 Jahre ein, weil er mehrfach Kinder missbraucht hatte. Doch schon kurze Zeit später missbrauchte der Mann aus Paris erneut ein kleinen Jungen: Vergangene Woche wurde E. von der französischen Polizei in einer Garage mit dem fünfjährigen Enis ertappt. In der Hosentasche E.s steckte eine Schachtel Viagra.

Das Medikament sorgt nebst dem erneuten Rückfall des Kinderschänders für rote Köpfe in Frankreich. Denn E. hat das Potenzmittel laut Angaben seines Anwalts vom Gefängnisarzt bezogen. Der habe seinem Mandanten ein Rezept ausgestellt, nachdem der Pädophile nach Viagra gefragt habe.

Die Öffentlichkeit reibt sich die Augen: «Man gibt ihm die Waffen, um wieder von vorn anzufangen», ärgerte sich der Anwalt der Familie des jüngst missbrauchten Kindes. Die Justiz hat sich eingeschaltet. Es werde überprüft, wieso der Gefängnisarzt die Potenzpille verschrieben habe.

Quelle: 20min.ch

Nun ja 18 Jahre Gefängnis können schon mal zu erektilen Dysfunktionen führen und eben diese lassen sich durch Viagra behandeln.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mehr als 12 Todeskandidaten nachweislich unschuldig verurteilt, dennoch soll der Weg in die Todeszelle beschleunigt werden
Von ra_feltus, 14:31

Bei mehr als einem Dutzend der Gefangenen stellte sich anhand neuer DNA-Tests die Unschuld heraus.

Erschreckend diese Feststellung und doch bedeutsam, auch wenn sie letztlich nur am Rande erwähnt wird.

Denn an sich plant das US-Justizministerium den Weg zur Exekution zu beschleunigen und prüft in diesem Rahmen, inwieweit Beschwerde- und Berufungsinstanzen wegrationalisiert werden können.

Schon seit 1996 gibt es eine Regel, die Staaten eine so genannte «Schnellspur» bei Berufungsverfahren in Todesstrafen-Fällen erlaubt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Verurteilten einen kompetenten Rechtsbeistand haben. Ob diese Bedingung erfüllt ist oder nicht, haben bisher die Bundesrichter in den einzelnen Staaten einzuschätzen. Wegen gerichtlicher Anfechtungen kam die Regel aber nie zum Tragen. Das soll sich aufgrund eines in Antiterrorgesetzen verborgenen Kongressbeschlusses von 2006 jetzt ändern. Künftig soll der US-amerikanische Justizminister das Sagen haben, welcher Staat schneller hinrichten darf.

Quelle: beck.de

Dann wird zukünftig eben nur noch post mortem die Unschuld festgestellt werden können, macht ja auch nichts, denn schließlich dienen die Antiterrorgesetze der Terrorbekämpfung und damit unser aller Freiheit, so jedenfalls würde es dann zumindest skandiert werden.

Prost Mahlzeit jedenfalls, denn so scheint die Exekutionswelle mal wieder einen Höhepunkt erfahren zu dürfen.

Auch wenn nun die Giftspritze als humane Hinrichtungsmethode erneut unter die Lupe genommen wird, so ist  und bleibt die Todesstrafe die archaischste Form der Bestrafung und in keiner Weise mit dem Gedanken des Rechtsstaats vereinbar.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


100-Meter-Lauf mal etwas anders und höher
Von ra_feltus, 13:10

Wenn eine Horde von Frauen auf High Heels um die Wette sprintet, nennt man das "Stiletto-Run". Die Siegerin aus Berlin brauchte für die 100-Meter-Strecke weniger als 15 Sekunden.

Die Leistung scheint beachtlich, gerade auch unter Beachtung der offenbar wichtigsten Meldung des Veranstalters;

Die wichtigste Meldung vorneweg: "So weit wir wissen, ist niemand ernsthaft verletzt worden", sagt Nikolaus Albrecht, Chefredakteur der Frauenzeitschrift "Glamour". "Aber um geschwollene Füße werden einige der Damen sicher nicht herumkommen." Er muss es wissen, schon zum zweiten Mal veranstaltet seine Zeitschrift an diesem Wochenende in Berlin den "Stiletto-Run". Ein Hundertmeterlauf der besonderen Art: Die Strecke muss in High Heels bewältigt werden.

Wennigstens die Siegerin kann ihre orthopädischen Stützstrümpfe und Schuhe dann selbst bezahlen, denn;

Der Siegerin winkt ein Einkaufsgutschein im Wert von 10.000 Euro.

Quelle:stern.de

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Doch keine Vorratsspeicherung?
Von ra_feltus, 12:55

In den Reihen der großen Koalition mehren sich die Zweifel an der Effektivität und Verhältnismäßigkeit der von der schwarz-roten Bundesregierung geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Über 200 Ortsvereine, Mandatsträger und Mitglieder von CDU, CSU und SPD sprechen sich mittlerweile öffentlich für eine Aussetzung der im Raum stehenden verdachtsunabhängigen Sammlung der Kommunikationsdaten aller Bürger aus.

Quelle: heise-online

Es scheint, als kehre einwenig Vernunft zurück.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Einmaliges Vergnügen, oder eben auch nicht
Von ra_feltus, 12:45

Das wesentlich kleinere Zecken-Männchen gibt seine Spermien auf das mit Blut vollgesogene Weibchen ab. Das befruchtete Weibchen wird danach rund 3000 Eier legen. Das Männchen fällt nach der Kopulation vom Weibchen herunter und stirbt.

Quelle: focus-online

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Foltern nun ohne Unterstützung von Psychologen
Von ra_feltus, 12:26

Das Führungsgremium der Berufsorganisation beschloss am Sonntag (Ortszeit) nahezu einstimmig, dass Mitglieder des Verbandes beispielsweise nicht mehr bei Scheinhinrichtungen dabei sein dürfen. Zu einem von einigen Psychologen geforderten totalen Anwesenheitsverbot in Militärgefängnissen konnte sich das Gremium nicht durchringen. (...)

„Ich hätte gern gesehen, wenn Psychologen künftig nur noch behandeln und nicht bei Verhören dabei sind“, sagte eine Psychologin.

Quelle: focus-online

Irgendjemand muss ja hinterher die Drecksarbeit machen.

Wie man vernünftig foltert, konnten die USA ja nun auch lang genug trainieren und empirisch ermitteln, so dass man die Unterstützung von Psychologen nicht mehr benötigt dürfte.

Es ist und bleibt eine Perversion in höchster Vollendung.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Stoiber will zum Abschied schweben, nur wohin?
Von ra_feltus, 11:03

Wenn Edmund Stoiber in diesen Tagen in Bayern auftritt, folgen Dramaturgie und Rhetorik einer übersichtlichen Linie: Erst preist er den Freistaat Bayern. Dann lobt er seine eigenen Leistungen in den vergangenen 14 Jahren als Ministerpräsident. Um schließlich entschlossen zu verkünden, was er in seinen letzten Wochen im Amt noch durchsetzen will: "Dass der Transrapid als nationales technologisches Leitprojekt realisiert wird." Der Transrapid in Bayern soll sein Denkmal werden. Die Magnetschwebebahn aus dem Hause Siemens soll zwischen Münchner Hauptbahnhof und Franz-Josef-Strauß-Flughafen gebaut werden, die Fahrtzeit würde 10 statt wie bisher 40 Minuten betragen. Stoibers Abschiedsgeschenk an sich selbst. Sogar die sonst so obrigkeitsergebene Bayerische Staatszeitung spottet bereits über den "Edmund-Stoiber-Gedächtnis-Transrapid". (...) Stoiber aber ist offenbar bereit, für den Transrapid alles zu tun. Schließlich könnte er sich mit dem Transrapid nicht nur ein Denkmal setzen, sondern auch dem in München ansässigen, durch den Korruptionsskandal arg gebeutelten Weltkonzern Siemens einen Gefallen tun. Mit der Trasse zum Münchner Flughafen bekäme das Transrapid-Konsortium seine lange geforderte "Referenzstrecke" in Deutschland, mit der die Magnetschwebebahn zum Exportschlager werden soll.

Quelle: taz-online

Selbst verständlich hat Stoiber immer nur die edelsten Motive und denkt nicht etwa an seinen eigenen Vorteil. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Dennoch dürfte nun ein Aufsichtsratsposten vakant werden, welch glückliche Fügung für Stoiber, wenn dem so käme.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Perfekte Notlandung auf fahrendem Auto
Von ra_feltus, 10:48

"Ich merkte, dass ich etwas höher war, als ich es bei einer Landung auf der Straße gewesen wäre"

Der Grund hierfür, war ein unter ihm fahrendes Auto. Für dessen Fahrer war es wohl weniger lustig.

"Es war eine perfekte Landung, das Flugzeug und das Auto waren mit der gleichen Geschwindigkeit in der gleichen Richtung unterwegs"

So der Pilot, ob dass der Autofahrer auch so sehen konnte, erschein fraglich.
Grund für diese akrobatische Einlage auf der Autobahn war,

Der zehnfache nationale Rallyeflug-Meister hatte in der Nähe des Ortes Brits einen Motorausfall und wollte seinen Tiefdecker auf einer Straße landen.

Aber das war nun nicht das einzig amüsante daran, denn ohne es zu wissen, war der Gutachter ja schon vor Ort.

Nach rund 200 Metern gemeinsamer Fahrt rutschte das Flugzeug schließlich vom Dach des Wagens. Der Sachschaden am Auto wurde mit 80.000 Rand (8.000 Euro) beziffert. Der Fahrer, ein 42-Jähriger aus Johannesburg, konnte ihn gleich selbst schätzen: er arbeitet als Gutachter für eine Versicherung.
Quelle: Stuttgarter - Nachrichten

Auch wenn sich generell Autobahnen trotz ihrer verführerisch breiten Asphaltpiste generell nicht als Landebahn eignen, so ist doch diese Landung wesentlich besser gelungen, als die auf der A 52 bei Essen, letzten Herbst. (Spiegel-online)

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Freitag, 17. August 2007
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen erneute Inhaftierung
Von ra_feltus, 18:18

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen des Landgerichts Traunstein und auch des Oberlandesgerichts München abgewatscht, zurecht wie man bemerken wird, wenn man die Entscheidung durchliest. Aber die Selbstherrlichkeit der Gerichte kennt manchmal eben keine Grenzen und dann gerät eben die vermeindliche eigene Unfehlbarkeit zum Maß aller Dinge.

Dem Beschwerdeführer liegt sexuelle Nötigung und Vergewaltigung zur Last. Wegen Fluchtgefahr erließ das Landgericht gegen ihn im Juni 2006 einen Haftbefehl, der drei Monate später gegen Meldeauflagen und Abgabe sämtlicher Reisedokumente außer Vollzug gesetzt wurde. Im Mai 2007 verurteilte das Landgericht den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist nochnicht rechtskräftig, da der Verteidiger des Beschwerdeführers Revision eingelegt hat. Außerdem hob das Gericht die Haftverschonungsentscheidung auf und setzte den Haftbefehl wieder in Vollzug. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht mit der Begründung, dass durch die Verurteilung neue Umstände hervorgetreten seien, die die erneute Verhaftung des Beschwerdeführers erforderlich machten. (...)
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 Strafprozessordnung darf die Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls nur dann widerrufen werden, wenn sich die Umstände im Vergleich zu der Beurteilungsgrundlage seit der Gewährung der Haftverschonung geändert haben. Ein nach der Haftverschonung ergangenes (nicht rechtskräftiges) Urteil kann im Einzelfall zwar geeignet sein, den Widerruf einer Haftverschonung zu rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass die später vom Tatrichter verhängte oder die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe von der Prognose des Haftrichters erheblich zum Nachteil des Beschuldigten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht. War dagegen zum Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls mit der später ausgesprochenen - auch höheren - Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, darf die Haftverschonung nicht widerrufen werden. Insoweit setzt sich der vom Angeklagten auf der Grundlage des Verschonungsbeschlusses gesetzte Vertrauenstatbestand als Ausprägung der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung durch.

Diesen Anforderungen werden die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nicht gerecht. (...)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Polizei erklärt sich für unzuständig und schickt Mandanten, trotz bestehenden Haftbefehls wieder weg
Von ra_feltus, 15:46

Ein Mandant bekommt ein Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Bereich. So, der normale Klageweg wird eingeschlagen, allerdings ohne Erfolg, was an der "sehr hilfreichen Unterstützung" des Mandanten lag. Nun ja, irgendwann wird zumindest ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen das Verbot verhängt, was jedoch nicht eintreibbar ist, mangels Masse sozusagen. Gut, was nun folgt ist Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht und Erlass eines Haftbefehls, weil als Haftgund angenommen wird, dass sich der Mandant einem Haftantritt nicht stellen würde.

Nun stellte sich der Mandant aber bei der Polizei, um einer Verhaftung zuvorzukommen (aus verschiednen begründeten Gründen), im Übrigen auch nach Rücksprache mit dem entsprechenden Sacharbeiter der Ordnungsbehörde. Doch jetzt passiert, was ich nicht erwartet hätte.
Ein Polizeibeamter ruft mich an und fragt nach, was er den mit meinem Mandanten machen solle,dieser wäre auf die Wache gekommen, um eine Haftstrafe anzutretten. Sie hätten aber nichts gegen diese Person vorliegen und im Übrigen seien sie (die Polizei) auch nicht zuständig, für die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Nun gut dachte ich, dann darf er eben wieder gehen und hat ein freies Wochenende. Angemerkt sei hier nur, dass das Aufenthaltsverbot damals auch von der Polizei im Wege der Eilzuständigkeit verhängt wurde, weshalb sie jetzt also nicht mehr zuständig sein sollte, entzieht sich meiner Kenntnis.  Aber auch egal, ich werde bestimmt niemanden zwingen meinen Mandanten in Haft zu nehmen.

Der Beamte fragte im Übrigen auch zweimal ganz besorgt nach, ob mein Mandant denn die Möglichkeit habe am Wochenende unterzukommen. Ich teilte ihm dann mit, dass mein Mandant sehr wohl einen festen Wohnsitz habe und nicht zur Polizei gekommen sein, weil er keine Wohnung besäße, sonder weil er sich eben wegen des Haftbefehls stellen wollte.

Sehr amüsant auf jeden Fall. Und eines ist zumindest glasklar geworden, der Haftgrund dürfte nicht mehr haltbar sein. Entsprechender Aufhebungsantrag liegt dem Gericht natürlich bereits vor.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Wieder einen Verteidiger arbeitslos gemacht..
Von ra_feltus, 11:18

Lauingen - Nach einem Ehestreit und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz hat sich ein 37-Jähriger am gestrigen Abend in Lauingen (Landkreis Dillingen) nach einem Amoklauf erschossen, teilt die Polizei mit. Weitere Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. (...)

Quelle: Merkur-online

Warum müssen die Leute immer nur an sich denken?

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


BGH Urteil: Angebot von Oddset Wetten ohne staatliche Erlaubnis in Altfällen nicht strafbar
Von ra_feltus, 11:11

(...)
Nach dieser Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellte das staatliche Wettmonopol in seiner gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbaren Eingriff in die Berufsfreiheit der an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Personen dar; denn ein solches Monopol sei verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn es konsequent an seinem legitimen Hauptzweck ausgerichtet werde, nämlich an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht. Daran fehlte es in Bayern, weil dort der Vertrieb der Sportwette Oddset dem Erscheinungsbild der wirtschaftlich effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung entsprach.

Diese Beurteilung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht trifft nach Auffassung des Senats für den Tatzeitraum auch auf das Saarland zu. Auch dort war deshalb im Tatzeitraum die Berufsfreiheit des privaten Sportwettanbieters einem unverhältnismäßigen, mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbaren Eingriff ausgesetzt.

Unter diesen Umständen vermag nach Auffassung des Senats - jedenfalls in Fällen, die sich vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ereigneten (sog. Altfälle) - der bloße Verstoß gegen das Verbot, ohne behördliche Erlaubnis als Privater Sportwetten anzubieten oder zu vermitteln, die Verhängung von Kriminalstrafe nicht zu rechtfertigen. Nach Auffassung des Senats könnte § 284 StGB deshalb auf das Verhalten des Angeklagten nicht angewendet werden. Diese Auffassung des Senats betrifft ausschließlich die strafrechtlichen Konsequenzen ungenehmigter Veranstaltung bzw. Vermittlung von Sportwetten in Altfällen, nicht hingegen die verwaltungsrechtliche Frage, ob und inwieweit eine entsprechende Betätigung Privater ordnungsrechtlich unterbunden werden durfte.

http://www.bundesgerichtshof.de/ Pressemitteilung Nr. 115/07

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Der freie Wille, nur eine Illusion
Von ra_feltus, 11:05

Für den Biologen Franz Wuketits von der Uni Wien ist der freie Wille eine Illusion, die während der Evolution entstanden ist. Dies zu akzeptieren hätte weitgehende Folgen - zum Beispiel für unser Rechtssystem. Die Frage, ob Menschen über einen freien Willen verfügen, wird derzeit vor allem von Hirnforschern, Philosophen und Juristen geführt. Jetzt hat sich der Evolutionsbiologe und Wissenschaftstheoretiker Franz M. Wuketits von der Universität Wien mit einem Buch zu Wort gemeldet: Der freie Wille, Die Evolution einer Illusion.....

In dem Interview äußert sich Wuketits dann so:

Moral ist die Summe aller Regeln, die dazu dienen, eine Gesellschaft zu stabilisieren. Diese Regeln haben sich in unterschiedlichen Gesellschaften unter verschiedenen Umweltbedingungen entwickelt und ihnen Vorteile gebracht – und damit auch den Individuen, die in diesen Gesellschaften leben und davon abhängig sind.

Die Existenz eines freien Willens ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für moralisch richtiges Handeln. Wir haben ja beispielsweise auch soziale Zwänge zu berücksichtigen. Nicht Moral, sondern das Bedürfnis, in meiner Gesellschaft nicht zum Außenseiter zu werden, bringt mich dazu, meine Versprechen einlösen.

Quelle:  sz-online

Spannend, da hiernach die Diagnose der Neurose im weiteren und engeren Sinne und die verwandten Krankheitsbegriffe und deren Einordnungen unter einen Krankheitsbegriff des § 20 StGB damit obsolet würden, außer man nimmt eine generelle verminderte Schuldunfähigkeit bei jedem Angeklagten an.

Im Übrigen würde natürlich das Schuldstrafrecht ein enormes Erdbeben erleiden.

Mal sehen, ob und wann sich ein Gericht das erste Mal mit diesem Gedanken auseinander setzt.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Beckstein und Koch miserable Chefs?
Von ra_feltus, 10:46

Günther Beckstein: Den künftigen bayerischen Ministerpräsidenten würden nur 32 Prozent der befragten Führungskräfte als ihren Vorgesetzen akzeptieren. Ingesamt bekam er die schlechteste Schulnote (3,2) bei der Umfrage.

Roland Koch: Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) kam bei den Befragten nicht besonders gut an, er bekam die Schulnote 3,1.

Quelle: t-online

Na wie gut, dass Politiker und vorallem Ministerpräsidenten keine Führungsqualitäten haben und nur ein bisschen Politik machen müssen. Da kann man sich doch gleich wieder beruhigt zurück lehnen.....

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Engpass im Kreißsaal
Von ra_feltus, 10:36

Seit rund zwei Jahren erlebt Tschechien einen Babyboom ohnegleichen. 2006 kamen 105 800 Babys zur Welt, 4000 mehr als im Jahr zuvor. Für dieses Jahr rechnet man mit einem weiteren Anstieg auf über 110 000 Kinder - der höchste Wert seit zwölf Jahren.
(...)

Quelle: fr-online


Im Schnitt fast doppelt so hohe Geburtenraten, wie in Deutschland, nicht schlecht.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Die Wiederauferstehung des Möllemann?
Von ra_feltus, 10:24

Düsseldorf. Guido Westerwelle hält eine Rede, auch Hans-Dietrich Genscher und Otto Graf Lambsdorff werden auftreten: Heute feiert die nordrhein-westfälische FDP ihren 60. Geburtstag. Auch eine entscheidende Figur der Parteigeschichte spielt am heutigen Freitagabend wieder eine Rolle: Jürgen W. Möllemann.
Erstmals nach seinem Tod bei einem Fallschirmabsprung vor vier Jahren wird der Münsteraner auf Plakaten gewürdigt, werden Fotos von ihm im Bundestag und in Landtagen zu sehen sein. "Ich bin froh, dass wir wieder freier über Möllemann reden", sagt der Düsseldorfer FDP-Fraktionschef Gerhard Papke.
(...)
Das Rückgrat von Möllemann war immer sein Kreisverband in Münster. Daniel Bahr ist von dort für die Freien Demokraten in den Bundestag gezogen. "Wir müssen unverkrampft mit Möllemanns Erbe umgehen", sagt Bahr. Es sei doch auch psychologisch interessant, "wie jemand sich so verrennen kann".
Interessant ist auch die Stimmung unter Münsteraner Freidemokraten: Viele von ihnen glauben immer noch, dass ihre ehemalige Leitfigur ermordet wurde.

Quelle: fr-online

Für manche düfrte ein düsteres Gespenst zurückkehren.....

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Donnerstag, 16. August 2007
Venizianischer Spiegel rechtfertigt fristlose Kündigung und Rückforderung des gezahlten Mietzins
Von ra_feltus, 17:32

Im Oktober 2005 mietete der Kläger von der Beklagten ein Zimmer in einer ihrer Wohnungen. Die übrigen zwei Zimmer wurden an zwei weitere Mitbewohner vermietet. Bad und Küche teilten sich die drei Mieter. Der monatliche Mietzins betrug 213 Euro, die der Kläger auch für die Monate November 2005 bis Januar 2006 bezahlte. Ende Januar 2006 bemerkte ein Mitbewohner des Klägers seltsame Verfärbungen am Spiegel im Badezimmer der Wohnung. Bei genauerem Hinsehen stellte er fest, dass der Spiegel offenbar durchsichtig war. Darauf hin verständigte er die Polizei. Bei der näheren Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich um einen venezianischen Spiegel handelte, der es ermöglichte, von einem für die Mitbewohner unzugänglichen Raum aus das Geschehen im Gemeinschaftsbad unbemerkt zu beobachten. Der Spiegel war fest mit der Mauer verbunden. Hinter dem Spiegel konnte ein kleiner Mauerdurchbruch festgestellt werden. In dem hinter dem venezianischen Spiegel befindlichen Abstellraum wurden bei der polizeilichen Durchsuchung diverse Hefte pornografischen Inhalts gefunden. Weiterhin befanden sich in diesem Raum Videokassetten mit pornografischen Inhalt. Ein an der Wand angebrachter Kalender zeigte den Januar 2006.
Nachdem der Kläger von dem Vorhandensein des Spiegels Kenntnis hatte, kündigte er das Mietverhältnis fristlos und verlangte auch den gezahlten Mietzins zurück, da er der Meinung war, dass durch das Vorhandensein des venezianischen Spiegels der Mietzins auf Null zu mindern war.
Die Beklagte wollte die fristlose Kündigung nicht gelten lassen, gab allerdings zu, dass sie von der Existenz des Spiegels wusste. Sie war allerdings der Meinung, es sei ja nur das Bad in seinem Wohnwert beeinträchtigt gewesen, nicht der Rest der Wohnung. Deshalb könne man auch nicht um 100 Prozent mindern.
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht:
Ein Mietverhältnis könne aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liege vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden könne. Der zuständige Richter war der Ansicht, genau dies liege hier vor. Durch die Anbringung eines venezianischen Spiegels im Bad sei die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Klägers massiv gestört worden. Durch die Schaffung einer Beobachtungsmöglichkeit war es dem Kläger nicht mehr zuzumuten, das Bad zu benutzen, da er jederzeit damit rechnen musste, dass er heimlich beobachtet wird. Zu dem sei das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Die Beklagte habe bei Vertragsschluss arglistig verschwiegen, dass sich im Bad ein venezianischer Spiegel befinde. Dies rechtfertige bereits eine außerordentliche Kündigung. Auf Grund der nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses sei auch eine Abmahnung nicht notwendig gewesen.
Auch der gezahlte Mietzins sei zurück zu zahlen, da von einer hundertprozentigen Mietminderung auszugehen sei. Durch den Einbau des Spiegels sei eine massive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Mieters begangen worden. Das in der Wohnung befindliche Bad sei nicht nutzbar und damit wertlos gewesen. Dies schlage auf die gesamte Wohnung durch, da die Wohnung ohne benutzbares Bad für den Kläger wertlos sei. Die Minderung sei auch ungeachtet der Kenntnis oder Unkenntnis des Klägers von dem Spiegel vorzunehmen, da es nicht darauf ankomme, ob dem Mieter der Mangel der Mietsache bekannt ist.
Das Urteil ist rechtskräftig. Mittlerweile haben die übrigen Mitbewohner ebenfalls Klagen eingereicht.
Urteil des AG München vom 19.10.2006, AZ 473 C 18682/06

Quelle Pressemitteilung des AG München vom 13.08.2007

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Das Tragen keines Helms beim Freizeitfahrer führt nicht zum Mitverschulden, es sei denn........
Von ra_feltus, 17:18

Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz konzipiertes Fahrrad benutzt, muss - anders als ein Rennradfahrer – keinen Schutzhelm tragen. Dies hat der für Verkehrsunfallsachen zuständige Erste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden (Urteil vom 18.06.2007, Az.: I -1 U 278/06, nicht rechtskräftig).

In seinem Urteil führt der Erste Zivilsenat aus, dass der Kläger sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. In Fortführung seiner Rechtsprechung führte das Gericht aus, dass die Frage, ob Radfahrer einen Schutzhelm tragen müssen, nur differenziert beantwortet werden könne.

Im Hinblick auf die völlig unterschiedlichen Fahrweisen und die damit einhergehenden Gefahren und Risiken sei es geboten, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radfahrergruppen vorzunehmen und dabei auch die Verkehrssituation (Radweg oder Straße, innerörtlicher oder außerörtlicher Verkehr) zu berücksichtigen.

Dem herkömmlichen Freizeitradfahrer, der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetze, könne mangels entsprechender allgemeiner Übung nicht ohne weiteres abverlangt werden, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Schutzhelm zu tragen. In dieser Gruppe sei das Unfallrisiko und das Ausmaß der Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern, bei denen auch die Akzeptanz und Bereitschaft, einen Schutzhelm zu tragen, deutlicher ausgeprägt sei. Da der Kläger ein gewöhnliches Tourenfahrrad benutzte, mit dem er einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h befahren habe, gehöre er zu der Gruppe von Radfahrern, die keinen Schutzhelm tragen müssten.
Quelle :beck.de

Spannende Schlussfolgerungen des OLG, ob sie allerdings haltbar und mit der Praxis zu vereinbaren sind, ist mehr als fraglich. Es wirkt eher als Elfenbeinturmentscheidung.
Im eignen Intresse sollte man aber dennoch einen Schutzhelm tragen, denn ein netter Schädelbasisbruch - mit wunderbaren Langzeitfolgen und einem angenhmen Pflegeheimaufenthalt - ist keine Frage von einer hohe Geschwindigkeit, sondern Produkt einer unsanften Kollision von Kopf und hartem Gegenstand.......

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Fristlose Kündigung nach Trunkenheit während einer Dienstreise möglich
Von ra_feltus, 17:04

LAG Schleswig-Holstein:Wer anlässlich einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallerscheinungen auffällt, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich entschieden (Urteil vom 03.05.2007, Az.: 4 Sa 529/06, rechtskräftig).
Sachverhalt
Die 47 Jahre alte und seit 1991 beschäftigte Arbeitnehmerin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem Reisebüro, auf mehrtätige Informationsreisen von Reiseveranstaltern gesandt. Nach Feststellung des Gerichts hat sie auf einer dieser Reisen auch tagsüber massiv Alkohol zu sich genommen und wies bereits bei Abflug «eine Fahne» auf. Dies fiel sowohl den Teilnehmern anderer Reisebüros als auch den Veranstaltern vor Ort negativ auf. Ihr Alkoholkonsum überstieg laut Gericht das Ausmaß erheblich, welches als üblich beziehungsweise hinnehmbar zu bezeichnen ist. Die Arbeitnehmerin konnte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten während der Reise teilweise nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.
Vor allem Imageschaden rechtfertigt fristlose Kündigung.
Die gegen die Kündigung gerichtete Klage wies das LAG ebenso wie das Arbeitsgericht Elmshorn als Vorinstanz ab. Die Gerichte gingen dabei davon aus, dass die Klägerin nicht alkoholkrank sei. Das LAG führte aus, dass eine derartig schwere Arbeitsvertragsverletzung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstelle. Die Gesamtschau aller Aspekte des Einzelfalls rechtfertige trotz fehlender vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung, wobei der massive Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern im Vordergrund stehe.

Quelle :beck.de


Das wars dann wohl mit dem Feierabendbier........

[Kommentare (1) | Kommentar erstellen | Permalink]


Die Einsichtsfähigkeit des Richters
Von ra_feltus, 13:44

Rotenburg. Richter und Richterinnen aus ganz Hessen sollen künftig in Rotenburg die Schulbank drücken und sich fortbilden. (...).

Quelle: hna

Ich habe neulich den vorsitzenden Richter eines Schöffengerichts unbeabsichtigter Weise zu der Erkenntnis gebracht, „Herr Verteidiger, sie bringen mich noch dazu eine Fortbildung in der Strafprozessordnung zu besuchen.“ Ich habe mir nur gedacht, nun ja Einsicht ist der erste Weg der Besserung und nötig  wäre es tatsächlich. Vielleicht stellt dieser nun einen Antrag auf Fortbildungsurlaub.......

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Keine Tierversuche mehr für Kosmetika - mehr als fällig
Von ra_feltus, 13:27

Anfang Juli stellte er in Lyon das erste von der europäischen Zulassungsbehörde ECVAM abgesegnete Testverfahren vor, das Tierversuche wenigstens bei Hautirritationen ersetzen soll. "Rund 20.000 Kaninchen kann das System pro Jahr ersetzen", sagt L'Oreals Life-Sciences-Forschungsdirektor Jacques Leclaire. Die Akademie für Tierschutz rechnet für Hautreizungstests in Europa mit etwa 30.000 Tierversuchen jährlich, die Dunkelziffer sei allerdings erheblich höher.

Ein interessanter Markt erwartet also die Hersteller alternativer Verfahren. Kein Wunder, dass nicht nur L’Oreal daran arbeitet. Verwendet werden dabei Methoden des so genannten Tissue Engineering, der Gewebezüchtung: Man lässt Hautzellen auf einer dünnen Oberfläche wachsen, die aus einzelnen menschlichen Zellen geformt sind. Das Endprodukt macht einen strapazierfähigen Eindruck: Es fühlt sich an wie eine dünne Gummischicht und gibt elastisch dem Fingerdruck nach, ohne aber seine Spannung zu verlieren.

Quelle: heise-online

Ist mehr als fällig.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Mittwoch, 15. August 2007
Ein Alptraum für Datenschützer
Von ra_feltus, 14:48

Wer gut im Internet recherchiert, hat schon immer erstaunliche Dinge über seine Mitmenschen herausgefunden. Mit der neuen Suchmaschine spock.com wird es jetzt noch einfacher, mit wenigen Klicks alle Informationen zu finden, die über einen Menschen im Internet verfügbar sind. Seit einer Woche online, ist der Internet-Dienst des kalifornischen Start-Up-Unternehmens spock.com explizit auf Personensuche spezialisiert. Die Suchmaschine streckt ihre digitalen Tentakel nach allen Informationen aus, die im Internet über eine Person öffentlich verfügbar sind.
(...)
Auf den ersten Blick ist der Unterschied zur Suchmaschine Google nicht sehr groß. Doch anders als dort stellt spock.com nach eigenen Angaben nur personenrelevante Daten zusammen. Dazu durchforstet spock.com, kurz für "Single Point of Contact and Knowledge", Social-Networking-Seiten wie MySpace, Facebook oder Xing und findet so die Informationen, die eine Person über sich selbst ins Netz gestellt hat - und auch alle anderen Fakten, die irgendwann einmal ins Internet eingespeist wurden.
Praktisch, finden die einen - endlich ein Überblick, mit dessen Hilfe man überprüfen kann, ob Gesprächs- und Geschäftspartner im Netz seriös sind, was dahinter steckt. Wer viel im Netz arbeitet und publiziert, für den könnte das Spock-Profil eine zweite Visitenkarte werden.
Für Datenschützer dagegen ist spock.com ein Alptraum. Denn in einer Zeit, in der immer mehr Informationen über Privatpersonen im Netz herumgeistern, haben Werbetreibende, Stalker und Ermittler dank spock.com noch leichteres Spiel als ohnehin schon.
(...)
Wem die eigene Privatsphäre wichtig ist, sollte in Zukunft etwas genauer überlegen, welche Informationen er über sich ins Netz stellt - beziehungsweise welche er öffentlich zugänglich macht. Wer Internetdienste nutzt, sollte zudem die Einstellungen zum Datenschutz, die sogenannten Privacy-Settings, ein wenig durchsehen. Häufig genügt es schon, wie im Fall von Social Networking-Diensten wie StudiVZ oder dem amerikanischen Facebook, das eigene Profil auf "nicht-öffentlich" umzustellen - oder sich eben gar nicht erst eintragen.
Ansonsten dürfte es die eine oder andere Überraschung geben, wenn die Suchroboter von Spock längst verschollen geglaubte Daten wieder ausgraben. Ob in Foren, Weblogs oder Social Networking-Diensten: Das Internet vergisst nichts. Doch das war ja eigentlich auch schon vor dem Start von spock.com bekannt.

Quelle: taz.de

Wenn man also nicht mehr weiß, wer man ist, dann kann man sich dort Hilfe holen. Wie praktisch.......

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Montag, 13. August 2007
Geschickte Unfähigkeit
Von ra_feltus, 21:30

Nur durch das Geschick des Piloten ist ein Flugunfall im unterfränkischen Giebelstadt glimpflich ausgegangen. Während des Starts eines Segelflugzeugs riss am Samstag plötzlich das Zugseil, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Die mit zwei Personen besetzte Maschine befand sich zu dem Zeitpunkt bereits in rund 70 Metern Höhe. Dem 55-jährigen Piloten gelang es, das Flugzeug zu stabilisieren und in einer Notlandung zu Boden zu bringen. Der Segler setzte hart auf und wurde dabei beschädigt. Der Pilot erlitt leichte Rückenverletzungen, die ambulant behandelt wurden. Sein 17-jähriger Passagier kam mit einem Schock davon. Ein Sachverständiger soll nun klären, warum das Zugseil riss.

Quelle: http://news.abacho.de/vermischtes/artikel_anzeigen/index.html?news_id=37026

Dies ist vollkommener Unsinn und mit Sicherheit von jemandem geschrieben, der keine Ahnung vom Fliegen hat. 70 m ist eine gute Höhe, um noch sauber und "weich" zu landen. Es ist einer der wichtigsten Abschnitte der Segelflugausbildung die richtige Verhaltensweise nach einem Seilriß zu üben und das Flugzeug heile auf den Boden zurück zu bekommen. Wenn der Pilot allerdings schon den Start falsch angegangen ist, dann ist meistens auch ein Unfall bei einem Seilriß vorprogrammiert und dies scheint hier eindeutig vorgelegen zu haben.

Der Pilot hat letztlich nur Glück gehabt, dass nichts schlimmers passiert ist, aber besonders Geschickt ist hier auch zu erkennen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Zuschauer erstattet Strafanzeige wegen Scherzfrage
Von ra_feltus, 11:03

Münster (ddp). Ein Fernsehzuschauer aus Münster hat am Freitag wegen einer Scherzfrage in einem TV-Quiz Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.

Nach Angaben eines Polizeisprechers hatte der Mann in der Nacht eine so genannte Call-In-Sendung gesehen, bei der Zuschauer Antworten auf Quizfragen geben sollen. So wurden die Zuschauer gefragt, wie viel Milch zehn Ochsen in zehn Minuten geben, wenn fünf Ochsen in fünf Minuten fünf Liter geben.

Der Zuschauer errechnete nach dem mathematischen Dreisatz die vermeintlich richtige Antwort, eilte zu einem Münzfernsprecher und rief bei der Hotline des Senders an. Statt der im Fernsehen ausgewiesenen 50 Cent kostete ihm das Gespräch aber 90 Cent. Dadurch sah sich der Zuschauer um diese 40 Cent betrogen. Auch musste er am Telefon erfahren, dass er einer Scherzfrage aufgesessen ist.

Nach Angaben des Polizeisprechers haben Polizei und Staatsanwaltschaft nun zu prüfen, ob hier tatsächlich eine Betrugsstraftat vorliegt.

Quelle: spiegel-online.de

Wie gut, dass Blödheit nicht weh tut....... Betrug schützt eben nicht vor der  eigenen Dummheit.

[Kommentare (2) | Kommentar erstellen | Permalink]




Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.

zur mir
Tobias Andreas Feltus, Rechtsanwalt, Stumpfe Eiche 1, 37077 Göttingen , Tel. 0551 4895922, Fax 0551 4895923

Links

letzte Einträge

Navigation
 · Startseite

Login / Verwaltung
 · Anmelden!

Kalender
« August, 2007 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Impressum
Tobias Andreas Feltus Rechtsanwalt Stumpfe Eiche 1 37077 Göttingen

Impressum

letzte Kommentare

Kategorien

Navigation
 · Startseite